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Heirat mit Ausländer im Ausland - Ehefähigkeitszeugnis und anderes (Gelesen: 7.298 mal)
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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13.11.2013 um 13:48:22
 
Liebe Experten,

ich lebe seit ca. 7 Jahren im Ausland und habe mich damals auch ganz ordnungsgemäß aus Deutschland abgemeldet.

Nun würde ich im Ausland (genauer in Indien) gerne meinen indischen Verlobten heiraten. Die indischen Behörden vor Ort verlangen von mir als Voraussetzung zur Eheschließung nur einen Nachweis über meinen Familienstand. Ich habe diesbezüglich das Standesamt meines letzten Wohnortes in Deutschland kontaktiert, von dort aber die Auskunft erhalten, dass es nicht möglich sei, mir eine Bescheinigung über meinen Familienstand auszustellen.

Meine Nachfrage, welche Dokumente wir für ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen müssten, blieb trotz mehrmaligen Nachhakens meinerseits seit Anfang Oktober leider unbeantwortet. Laut Website des Auswärtigen Amtes müsste das Standesamt des Ortes, an dem ich zuletzt in Deutschland gemeldet war, mir ein solches aber doch ausstellen. Natürlich vorausgesetzt, wir können alle erforderlichen Dokumente und Beglaubigungen vorlegen. Dazu müsste ich aber erstmal erfahren, welche Dokumente überhaupt benötigt werden.

Meine Fragen an euch sind nun:

1) Gibt es für Auslandsdeutsche wirklich keine Möglichkeit, sich bescheinigen zu lassen, dass man ledig ist?

2) Was kann ich tun, wenn das zuständige Standesamt auf meine Anfragen bez. Ehefähigkeitszeugnis nicht reagiert?

Ich möchte noch erwähnen, dass es nicht um eine Familienzusammenführung geht, da unser Lebensmittelpunkt Indien ist und bleiben soll.

An dieser Stelle schon mal vielen Dank für eure Antworten.
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Aras
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Antwort #1 - 13.11.2013 um 14:52:31
 
question mark schrieb am 13.11.2013 um 13:48:22:
1) Gibt es für Auslandsdeutsche wirklich keine Möglichkeit, sich bescheinigen zu lassen, dass man ledig ist?


Die von dir angegebene Lösung ist richtig: Du musst dich an das Standesamt deiner ehemalige Gemeinde wenden.

question mark schrieb am 13.11.2013 um 13:48:22:
2) Was kann ich tun, wenn das zuständige Standesamt auf meine Anfragen bez. Ehefähigkeitszeugnis nicht reagiert?


Fachaufsichtsbeschwerde/Dienstaufsichtsbeschwerde

Aber mal zu deinem konkreten Problem:

Hast du jemanden in Deutschland der für dich diese Unterlagen, mit entsprechender rechtlicher Befähigung (Vollmacht), besorgen könnte?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Runenwolf
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i4a rocks!


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Antwort #2 - 13.11.2013 um 14:57:11
 
question mark schrieb am 13.11.2013 um 13:48:22:
1) Gibt es für Auslandsdeutsche wirklich keine Möglichkeit, sich bescheinigen zu lassen, dass man ledig ist?


Wer sollte das denn machen? Stell dir mal vor, du hast in Berlin gelebt und eine Inderin in Dänemark geheiratet, dann gehst du mit ihr nach Indien. Das Meldeamt in Berlin bekommt null und nix davon mit. Wie sollen die denn Bescheinigen, dass du ledig bist?

question mark schrieb am 13.11.2013 um 13:48:22:
Was kann ich tun, wenn das zuständige Standesamt auf meine Anfragen bez. Ehefähigkeitszeugnis nicht reagiert?

Schriftlich beantragen, die Umstände schildern (Familienstand, Wohnort, Staatsangehörigkeit und Personenstandsdaten jeweils von Beiden) und um Übersendung einer Liste mit den erforderlichen Unterlagen bitten.
Normalerweise benötigst du alle Unterlagen, die du auch für eine Eheschließung in Deutschland benötigen würdest. Die müssen in überprüfter und übersetzter Form dem deutschen Standesamt vorgelegt werden. Problematisch in eurem Fall ist, dass Indien ein Land mit unsicherem Urkundswesen ist und die Urkunden deines Verlobten aller Voraussicht nach erst mal inhaltlich überprüft werden müssen.
Das kostet Geld und Zeit.
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Antwort #3 - 13.11.2013 um 15:04:19
 
Vielen Dank für die Antwort  Smiley

Bezüglich der Unterlagen könnte ich meinen Eltern eine Vollmacht ausstellen. Allerdings werde ich sowieso bald nach Deutschland ausreisen (müssen), da ich für Indien derzeit nur ein Touristenvisum habe, das in Kürze abläuft.

Nun noch eine weitere Frage:
Wie viel Zeit sollte ich dem Standesbeamten denn deiner Meinung nach (noch) geben, bevor ich mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde drohe? Da wir für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses von ihm abhängig sind und er das Ganze ja noch munter weiter verschleppen könnte, will ich es mir mit ihm natürlich nicht verscherzen, aber so langsam werde ich doch ungeduldig...
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Antwort #4 - 13.11.2013 um 15:11:08
 
Runenwolf schrieb am 13.11.2013 um 14:57:11:
Wer sollte das denn machen? Stell dir mal vor, du hast in Berlin gelebt und eine Inderin in Dänemark geheiratet, dann gehst du mit ihr nach Indien. Das Meldeamt in Berlin bekommt null und nix davon mit. Wie sollen die denn Bescheinigen, dass du ledig bist?


Ja, schon klar. Würde ich nun aber z.B. meinen Wohnsitz zurück nach Deutschland verlegen, würde im Melderegister ja auch mein Familienstand als "ledig" geführt werden. Und dann könnte ich mir auch eine Aufenthaltsbescheinigung mit dieser Angabe ausstellen lassen...

Runenwolf schrieb am 13.11.2013 um 14:57:11:
Schriftlich beantragen, die Umstände schildern (Familienstand, Wohnort, Staatsangehörigkeit und Personenstandsdaten jeweils von Beiden) und um Übersendung einer Liste mit den erforderlichen Unterlagen bitten.


Das habe ich bereits mehrmals per E-Mail getan, auch unter Angabe der von dir aufgezählten Informationen, die Antworten waren entweder ausweichend oder ich wurde auf später vertröstet oder es gab gar keine Antwort.
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Antwort #5 - 13.11.2013 um 15:17:35
 
Runenwolf schrieb am 13.11.2013 um 14:57:11:
Normalerweise benötigst du alle Unterlagen, die du auch für eine Eheschließung in Deutschland benötigen würdest. Die müssen in überprüfter und übersetzter Form dem deutschen Standesamt vorgelegt werden. Problematisch in eurem Fall ist, dass Indien ein Land mit unsicherem Urkundswesen ist und die Urkunden deines Verlobten aller Voraussicht nach erst mal inhaltlich überprüft werden müssen.
Das kostet Geld und Zeit.


Laut verschiedener Webseiten kann es bez. der verlangten Dokumente aber von Standesamt zu Standesamt Unterschiede geben, daher hätte ich schon gern eine offizielle Auskunft des für mich zuständigen Standesamtes. Der zuständige Standesbeamte scheint aber entweder sehr widerspenstig zu sein oder aber ahnungslos oder beides...
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Runenwolf
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Antwort #6 - 13.11.2013 um 15:28:40
 
question mark schrieb am 13.11.2013 um 15:11:08:
Das habe ich bereits mehrmals per E-Mail getan, auch unter Angabe der von dir aufgezählten Informationen, die Antworten waren entweder ausweichend oder ich wurde auf später vertröstet oder es gab gar keine Antwort. 


E-Mail ist nicht schriftlich. Schreib einen richtigen Brief, setze eine Frist und nimm den Hinweis auf, dass du dich nach Ablauf der Frist mit dem Vorgesetzten (Bürgermeister, Oberbürgermeister) und der Standesamtsaufsicht in Verbindung setzten wirst.

Falls es zu einer Urkundenüberprüfung kommt, dann rechne mal mit mindestens 6 Monaten Zeit, bis das Ehefähigkeitszeugnis überhaupt ausgestellt werden kann.

question mark schrieb am 13.11.2013 um 15:11:08:
Ja, schon klar. Würde ich nun aber z.B. meinen Wohnsitz zurück nach Deutschland verlegen, würde im Melderegister ja auch mein Familienstand als "ledig" geführt werden. Und dann könnte ich mir auch eine Aufenthaltsbescheinigung mit dieser Angabe ausstellen lassen...


Und wenn die nicht ausreicht? Musst du halt mit dem Standesamt in Indien klären.
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Antwort #7 - 13.11.2013 um 15:33:44
 
Runenwolf schrieb am 13.11.2013 um 15:28:40:
E-Mail ist nicht schriftlich. Schreib einen richtigen Brief, setze eine Frist und nimm den Hinweis auf, dass du dich nach Ablauf der Frist mit dem Vorgesetzten (Bürgermeister, Oberbürgermeister) und der Standesamtsaufsicht in Verbindung setzten wirst.

Vielen Dank für den Hinweis.

Runenwolf schrieb am 13.11.2013 um 15:28:40:
Falls es zu einer Urkundenüberprüfung kommt, dann rechne mal mit mindestens 6 Monaten Zeit, bis das Ehefähigkeitszeugnis überhaupt ausgestellt werden kann.

Dass der Spaß mehrere Monate in Anspruch nehmen wird, ist uns bewusst, daher würden wir auch gern endlich mit der "Jagd" nach den Dokumenten beginnen.

Runenwolf schrieb am 13.11.2013 um 15:28:40:
Und wenn die nicht ausreicht? Musst du halt mit dem Standesamt in Indien klären.

Laut Standesamt hier vor Ort würde das sogar ausreichen.
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Aras
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Antwort #8 - 13.11.2013 um 15:50:14
 
Ob den Indern auch ein aktueller Auszug aus dem Melderegister mit Apostille ausreicht?

Laut lachend

Sollte eine Heirat in Dänemark nicht in Erwägung gezogen werden, falls sowieso in Indien gelebt werden will?
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Antwort #9 - 13.11.2013 um 16:55:13
 
Ja, lach nur, aber in einem Erfahrungsbericht aus dem Internet wird tatsächlich erzählt, dass eine übersetzte und beglaubigte Aufenthaltsbescheinigung plus Reisepass zur Eheschließung ausreichte. Und das war auch die Info, die wir hier vom Standesamt bekommen haben. Indiens Werbespruch ist eben nicht umsonst "Incredible India".  Zwinkernd

Dänemark wird im Moment eigentlich nicht angedacht, da dies m.M.n. mit Visumsbeschaffung, Anerkennung der Eheschließung in Indien etc. noch mehr Papierkrieg als eine Hochzeit vor Ort bedeuten würde.
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Antwort #10 - 13.11.2013 um 17:28:13
 
question mark schrieb am 13.11.2013 um 16:55:13:
Ja, lach nur, aber in einem Erfahrungsbericht aus dem Internet wird tatsächlich erzählt, dass eine übersetzte und beglaubigte Aufenthaltsbescheinigung plus Reisepass zur Eheschließung ausreichte. Und das war auch die Info, die wir hier vom Standesamt bekommen haben. Indiens Werbespruch ist eben nicht umsonst "Incredible India".  Zwinkernd



Ich habe in China auch mit einer beglaubigten und legalisierten Aufenthaltsbescheinigung geheiratet.
Das wird in China  von vielen Standesämtern akzeptiert.
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Antwort #11 - 13.11.2013 um 17:42:37
 
Wenn das indische Standesamt das ausreicht und somit der Ortsform entspricht, dann sollte das soweit passen.  Schockiert/Erstaunt

Du solltest zumindest nach der indischen Eheschließung die Ehe in Deutschland nachbeurkunden. Da kannst du ja dann auch entsprechend Zeit lassen. Nur damit du alles unter Dach und Fach hast, und ggf. Ansprüche eurer Kinder gewährt werden.

Unabhängig hiervon:

Für das Ehefähigkeitszeugnis brauchst du ja wahrscheinlich indische Dokumente. http://www.india.diplo.de/Vertretung/indien/de/04__rk/Bescheinigungen/hauptseite...

Interessant ist: In den Amtsbezirken Karnataka und Kerala des deutschen Generalkonsulats Bangalore kostet laut dem Merkblatt die Überprüfung nur 40 € pro Dokument. In den anderen Amtsbezirken liegen die Kosten zwischen 250-350 € bis hin zu 600€.

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Antwort #12 - 13.11.2013 um 17:50:58
 
Ist Indien nicht eines der Länder mit unsicherem Urkundenwesen? Dann mach es nicht! Falls Du die Heiratsurkunde verwenden willst wird ersteinmal ein auf Deine Kosten ein Vertrauensanwalt eingeschaltet der vor Ort überprüft ob alle Regeln eingehalten wurden.
Gut, wenn Du im Ausland heiratest kann das mit der Geburtsurkunde Deiner Frau immer noch passieren, aber zumindest die Heiratsurkunde wäre belastbar.
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Antwort #13 - 13.11.2013 um 20:07:26
 
question mark schrieb am 13.11.2013 um 15:11:08:
Ja, schon klar. Würde ich nun aber z.B. meinen Wohnsitz zurück nach Deutschland verlegen, würde im Melderegister ja auch mein Familienstand als "ledig" geführt werden. Und dann könnte ich mir auch eine Aufenthaltsbescheinigung mit dieser Angabe ausstellen lassen...


Und diese könnte dann evtl. doch nicht ausreichen, sobald nämlich ein NOC (s.u.) gefordert wird, brauch(en)t die Konsularabteilungen/Konsulate ein Ehefähigkeitszeugnis:
Zitat:
Sie werden ggf. gebeten werden, ein sog."No objection certificate - NOC", ausgestellt durch die deutsche Auslandsvertretung, vorzulegen. Dieses NOC, das einerseits Ihre Ehefähigkeit und andererseits keine Einwände unsererseits gegen Ihre Hochzeit bestätigt, können Sie für eine Konsulargebühr von 20 € (zahlbar in Rupies) erhalten. Voraussetzung dafür ist allerdings die Vorlage eines --aktuellen deutschen Ehefähigkeitszeugnisses--, welches Sie beim zuständigen Standesamt in Deutschland beantragen und uns zusammen mit Ihrem Originalpass vorlegen müssen. Das NOC stellen wir Ihnen sofort aus.


Habt ihr schon irgendwelche Unterlagen von Ihr griffbereit (z.B. Geburtsurkunde, Reisepass)? Dann schickt im Brief an das Standesamt davon schon mal Kopien mit. Auch ein  ausgefülltes Antragsformular (Vordruck aus dem www, z.B. Berlin http://www.berlin.de/imperia/md/content/standesamt1/efz_antrag__elektronisch_.pd... oder Frankfurt am Main https://www.frankfurt.de/sixcms/detail.php?id=703665&_ffmpar[_id_inhalt]=5204006 hilft bei der Beratung über die notwendigen Unterlagen.

Viel Erfolg
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Gruß
Tina
 
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Antwort #14 - 14.11.2013 um 19:43:10
 
Es wäre auch möglich, dass ein Affidavit mit "notary stamp" auf einem speziell dafür vorgesehen Papier, als Ledigkeitsnachweis ausreicht!
Einen Versuch wäre es sicherlich wert, das mit dem zuständigen Registrar/DC (am Besten persönlich und nicht mit einem der office clerks) zu besprechen!
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