Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken
Die Rechtskraft der Rücknahme einer Einbürgerung (Gelesen: 5.130 mal)
Themen Beschreibung: Ab wann ist die Rücknahme einer Einbürgerung Rechtskräftig
bia2berry
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline




Beiträge: 179
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch/iranisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Die Rechtskraft der Rücknahme einer Einbürgerung
24.10.2013 um 10:18:08
 
Da es sich um ein anderes Thema handelt habe ich ein neues Thread begonnen:

Ab wann ist die Rücknahme einer Einbürgerung durch einer Behörde , (in der Regel EBH) endgültig rechstkräftig?
Das heißt, angenommen man bekommt von der EBH einen Bescheid, dass die Einbürgerung rückwirkend oder ab sofort erloschen ist. Darf man dann ab sofort nicht mehr als "deutscher" verreisen?
Oder bleibt man nach dem Einspruch erstmal deutscher, solange ein Gericht darüber endgültig entschieden hat?
Danke
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Ex-Mitglied
****


Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Die Rechtskraft der Rücknahme einer Einbürgerung
Antwort #1 - 24.10.2013 um 10:43:26
 
In dem von dir geschilderten Fall würde dein Freund staatenlos werden, wenn nicht unter der Hinnahme der Mehrstaatlichkeit eingebürgert wurde.

Sollte er staatenlos werden, müsste er einen Reiseausweis für Staatenlose holen und könnte sich damit ausweisen und verreisen.

Wie du selber weißt werden Verwaltungsakte sofort durch Rechtsmittelverzicht oder erst nach abgeschlossenem Widerspruchs- und Klageverfahren rechtskräftig.
Zum Seitenanfang
  
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
bia2berry
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline




Beiträge: 179
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch/iranisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Die Rechtskraft der Rücknahme einer Einbürgerung
Antwort #2 - 24.10.2013 um 11:16:40
 
Aras schrieb am 24.10.2013 um 10:43:26:
wenn nicht unter der Hinnahme der Mehrstaatlichkeit eingebürgert wurde.

Doch wurde unter Hinnahme der Mehrstaatlichkeit eingebürgert.

Aras schrieb am 24.10.2013 um 10:43:26:
oder erst nach abgeschlossenem Widerspruchs- und Klageverfahren rechtskräftig.


OK. Die Praxis zeigt, dass so ein Verfahren 1 bis 2 Jahre dauern könnte. Er könnte ja als " noch deutscher" auswandern und sich in einem anderen Land mit Perspektiven, Kanada, USA , ein neues Leben aufbauen da er die Mittel dazu hat und als deutscher in diese Länder problemlos einreisen kann.
Was letztendlich mit der Rücknahme seiner Einbürgerung in Deutschland ausgeht, muss er ja nichts wissen und ihn interessieren.
Vielleicht bekommt er solange das Verfahren gegen ihn in Deutschland läuft noch die Möglichkeit sich woanders aufenthaltsrechtlich zu stabilisieren. ( nach 11 Jahren in die Heimat abgeschoben zu werden möchte ja niemand.Schließlich hat man ja alles getan um dort raus zu kommen)

Das wäre halt eine Idee was auch nicht "illegal" ist! ?


Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Runenwolf
Expertin
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 1.624

Daheim, Baden-Württemberg, Germany
Daheim
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter Standesamt/Aufsicht
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Die Rechtskraft der Rücknahme einer Einbürgerung
Antwort #3 - 24.10.2013 um 11:24:14
 
bia2berry schrieb am 24.10.2013 um 11:16:40:
Was letztendlich mit der Rücknahme seiner Einbürgerung in Deutschland ausgeht, muss er ja nichts wissen und ihn interessieren.


Klasse Idee .... und dann hockt er als Deutscher in Kanada und bekommt plötzlich seinen Pass nicht mehr verlängert, weil er kein Deutscher mehr ist. Und dann müsste er bei einer Aufenthaltsverlängerung in Kanada plötzlich einen anderen Pass vorlegen.

Lippen versiegelt
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Niedersax
Full Member
***
Offline




Beiträge: 78

Mannheim, Germany
Mannheim
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Die Rechtskraft der Rücknahme einer Einbürgerung
Antwort #4 - 24.10.2013 um 11:36:55
 
Auch wenn es für diesen Fall off-topic ist, was passiert denn, wenn jemand durch Rücknahme der Einbürgerung staatenlos wird? Es gibt ja dann kein "Heimatland", in das er ausgewiesen werden kann.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
bia2berry
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline




Beiträge: 179
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch/iranisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Die Rechtskraft der Rücknahme einer Einbürgerung
Antwort #5 - 24.10.2013 um 11:45:35
 
Runenwolf schrieb am 24.10.2013 um 11:24:14:
bekommt plötzlich seinen Pass nicht mehr verlängert, weil er kein Deutscher mehr ist.


Ich denke ein Reisepass ist 10 Jahre gültig. Vielleicht bekommt er bis dahin einen kanadischen Pass und braucht den deutschen gar nicht mehr verlängern. seine AE in Kanada oder USA oder sonstwo kann ja auch später verlängert werden da er Zwei Staatsangehörigkeiten und Pässe hat. Der Anfang und Einreise ist natürlich mit einem deutschen Pass einfacher.

um eine AE zu verlängern braucht man Reisedokument. Ob man später ein anderes Reisedokument vorliegt müsste nicht problematisch sein.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Runenwolf
Expertin
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 1.624

Daheim, Baden-Württemberg, Germany
Daheim
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter Standesamt/Aufsicht
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Die Rechtskraft der Rücknahme einer Einbürgerung
Antwort #6 - 24.10.2013 um 11:47:22
 
bia2berry schrieb am 24.10.2013 um 11:45:35:
Vielleicht bekommt er bis dahin einen kanadischen Pass und braucht den deutschen gar nicht mehr verlängern.


Und dann lässt er sich vermutlich in Kanada als Deutscher einbürgern und ist gar kein Deutscher mehr.
Macht also im Verfahren dann falsche Angaben ...

Die Idee ist noch besser.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
bia2berry
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline




Beiträge: 179
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch/iranisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Die Rechtskraft der Rücknahme einer Einbürgerung
Antwort #7 - 24.10.2013 um 11:57:58
 
Runenwolf schrieb am 24.10.2013 um 11:47:22:
Und dann lässt er sich vermutlich in Kanada als Deutscher einbürgern und ist gar kein Deutscher mehr. 


Ich denke da spielt keine Rolle mehr ob du als Deutscher eingebürgert wirst oder als anderer Staatsangehörige. Haupsache du erfüllst die Vorraussetzungen der Einbürgerung oder Greencard (Arbeit, wer weißt vielleicht Ehefrau usw)und benötigst ein Reisedokument.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Runenwolf
Expertin
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 1.624

Daheim, Baden-Württemberg, Germany
Daheim
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter Standesamt/Aufsicht
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Die Rechtskraft der Rücknahme einer Einbürgerung
Antwort #8 - 24.10.2013 um 12:04:04
 
bia2berry schrieb am 24.10.2013 um 11:57:58:
Ich denke da spielt keine Rolle mehr ob du als Deutscher eingebürgert wirst oder als anderer Staatsangehörige. Haupsache du erfüllst die Vorraussetzungen der Einbürgerung oder Greencard (Arbeit, wer weißt vielleicht Ehefrau usw)und benötigst ein Reisedokument. 


Ich kenne das kanadische Einbürgerungsrecht nicht, aber mich darauf verlassen, dass es gar keine Rolle spielt würd ich nicht.

Stell dir mal vor, er lässt sich dort einbürgern und muss im Wege des Einbürgerungsverfahrens ein Dokument vorlegen, dass er aus dem deutschen Staatsverband entlassen wird und bekommt nur eines, dass er gar kein deutscher Staatsbürger ist ...
Treffer!

Und wenn dann bekannt wird, dass er bereits bei Ausreise wusste, dass ihm die deutsche Staatsangehörigkeit wieder entzogen wurde und er das den kanadischen Behörden nicht gemeldet hat.
nächster Treffer!

Dann geht das nächste Geheule los, weil vielleicht aufgrund der dann plötzlichen nur türkischen Staatsangehörigkeit andere Regelungen gelten ... wie beispielsweise bei uns Sicherheitsabfragen.

Ne ... manches muss ich echt nicht verstehen!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Ex-Mitglied
****


Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Die Rechtskraft der Rücknahme einer Einbürgerung
Antwort #9 - 24.10.2013 um 12:23:45
 
Erstmal würde ich niemals von dummen Mitarbeitern der Behörden ausgehen. Irgendwann fällt es immer auf.

Besonders bei Einbürgerungen ist jeder Staat, bzw. seine Beamten, sehr korrekt. Das siehst du ja auch in dem von dir genannten Fall.

@Runenwolf, ist wohl eher die iranische Staatsbürgerschaft Zwinkernd (bia2berry = übersetzt: komm bis du gehst)
Zum Seitenanfang
  
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
bia2berry
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline




Beiträge: 179
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch/iranisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Die Rechtskraft der Rücknahme einer Einbürgerung
Antwort #10 - 24.10.2013 um 12:30:05
 
Runenwolf schrieb am 24.10.2013 um 12:04:04:
Stell dir mal vor, er lässt sich dort einbürgern und muss im Wege des Einbürgerungsverfahrens ein Dokument vorlegen, dass er aus dem deutschen Staatsverband entlassen wird und bekommt nur eines, dass er gar kein deutscher Staatsbürger ist ... 


Er musst nichts erzählen solange er nicht gefragt wird. Er wird bei dem Antrag auf AE wahrscheinlich ein polizeiliches Führungszeugnis aus Deutschland vorlegen müssen. "noch" ist er ja in Deutschland nicht vorbestraft und in dem Führungszeugnis steht auch nicht, dass man dabei ist ausgebürgert zu werden.

Ich denke wichtig ist, dass man 1 oder 2 Jahre in Kanada oder USA bleiben kann und dann eine verlängerung der AE -da die Einwanderungsvorschriften für Qualifizierte und Arbeitnehmer viel leichter sind als in Deutschland-  wäre einfacher.

Blöd wäre wenn er bei der Einreise gefragt wird ob ein Strafverfahren gegen ihn in Deutschland läuft oder nicht.
Da muss er sich überlegen ob er die Wahrheit erzählt oder es riskiert !

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Ex-Mitglied
****


Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Die Rechtskraft der Rücknahme einer Einbürgerung
Antwort #11 - 24.10.2013 um 12:34:48
 
bia2berry schrieb am 24.10.2013 um 12:30:05:
Er musst nichts erzählen solange er nicht gefragt wird. 


Selbst in Deutschland hat ein Ausländer Mitwirkungspflicht bei Eintreten von Ereignissen die seinen Aufenthaltsstatus beeinträchtigen oder verwirken lassen.
Zum Seitenanfang
  
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
bia2berry
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline




Beiträge: 179
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch/iranisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Die Rechtskraft der Rücknahme einer Einbürgerung
Antwort #12 - 24.10.2013 um 12:37:27
 
Aras schrieb am 24.10.2013 um 12:23:45:
Erstmal würde ich niemals von dummen Mitarbeitern der Behörden ausgehen. Irgendwann fällt es immer auf. 


Es soll ja auch nicht für immer Geheim gehalten werden. im schlimmsten Fall muss er mit dem gleichen Verfahren rechnen welches er gerade in Deutschland durchziehen muss. Der Unterschied ist, dass er dieses Verfahren dann in einem Land am Hals hat, in das er immer einwandern wollte.

Ps. Ich bewundere deine Persichkenntnisse  Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Runenwolf
Expertin
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 1.624

Daheim, Baden-Württemberg, Germany
Daheim
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter Standesamt/Aufsicht
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Die Rechtskraft der Rücknahme einer Einbürgerung
Antwort #13 - 24.10.2013 um 12:39:26
 
bia2berry schrieb am 24.10.2013 um 12:37:27:
Der Unterschied ist, dass er dieses Verfahren dann in einem Land am Hals hat, in das er immer einwandern wollte.


Bislang klang es so, dass er mit allen Mitteln versuchen will, in Deutschland zu bleiben.

Weiß er eigentlich wirklich, was er will?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
bia2berry
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline




Beiträge: 179
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch/iranisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Die Rechtskraft der Rücknahme einer Einbürgerung
Antwort #14 - 24.10.2013 um 12:45:03
 
Runenwolf schrieb am 24.10.2013 um 12:39:26:
Bislang klang es so, dass er mit allen Mitteln versuchen will, in Deutschland zu bleiben


Keiner hat gesagt,dass er egal wie in Deutschland bleiben will. Ich habe sogar gesagt wenn er seine Einbürgerung verliert wird er sicher nicht mehr versuchen irgendeine AE in Deutschland zu bekommen.Bleiben könnte er m.E weiter. Aber wenn dann möchte  nur mit einem deutschen Pass .
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema