schweitzer
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Das Herz hat Gründe, die der Verstand nicht kennt.
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*** Mecklenburg-Vorpommern Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Deine Fragen sind bei der Informationslage von hier aus nicht wirklich zu beantworten. Man bräuchte dazu ganz genaue Kenntnis über Deine "Aufenthaltskarriere" in Deutschland und unbedingt Akteneinsicht.
Identitätstäuschung und -verschleierung sind strafbewehrt, illegaler Aufenthalt ebenso. Wenn beides in Deinem Fall tatsächlich vorgelegen hat, bestehen Ausweisungsgründe.
Zu welcher oder ob diese Gründe, wenn sie denn tatsächlich gegeben sind, wirklich zu einer Ausweisung führen werden, all das ist von hier aus nicht zu beantworten, ist völlig spekulativ.
Wenn es allerdings zu einer Ausweisung käme, würde das auch bei freiwilliger Ausreise eine Sperrwirkung nach sich ziehen.
Erfolgt keine Ausweisung, aber Du wärst dennoch ausreisepflichtig, könntest Du durch freiwillige Ausreise immerhin einer Abschiebung entgehen - dann gäbe es keine Sperrwirkung.
Du siehst an diesem einen Teilaspekt Deiner Fragen schon, wie hochkompliziert das Ganze ist.
Ebenso wenig lässt sich von hier aus beurteilen, inwieweit es eine rechtliche bzw. sonstige realistische Möglichkeit gibt, dass Du Dein Studium hier beendest.
Auch mögliche Folgen einer ggf. angezeigten strafrechtlichen Verfolgung für Dich sind von hier aus nicht absehbar.
Kurz: Es bleibt Dir nur, Deine Problematik mit einem im Ausländerrecht sehr sachkundigen Anwalt zu erörtern. - Wenn Dein jetziger Anwalt von einer Petition spricht, dann klingt das für mich so als wenn er keine rechtlichen/juristischen Möglichkeiten (mehr) sieht, etwas im Sinne eines weiteren Aufenthalts in Deutschland für Dich zu tun.
Inwieweit eine Petition Sinn macht ... - ich würde da eigentlich zunächst eher an ein Härtefallverfahren denken, aber auch da muss natürlich ALLES abgewogen werden, denn ein solcher Antrag will gut begründet sein, insbesondere, wenn es tatsächlich starfbewehrte Verfehlungen gab. Sind diese erheblich, dann kann auch ein Härtefallverfahren keinen Erfolg haben ...
Ansonsten sind da ganz viele Fragen, ich formuliere mal nur einige:
Wie hast Du legal mit 18 nach Deutschland zum Zweck des Studiums nach Deutschland kommen können, wenn Du, wie aus Deinem weiteren Text hervorgeht, erst in Deutschland die Hochschulreife erworben hast? - Was für einen Aufenthaltstitel hattest Du nach der Einreise?
Wie bist Du dann (offensichtlich nach einem Asylverfahren???) an das Studium gekommen? Welchen Aufenthalsttitel hattest Du zu Beginn des Studiums, welchen hast Du jetzt? Wie finanzierst Du Deinen Lebensunterhalt?
Wie dem auch sei - selbst die Beantwortung dieser Fragen, wird uns hier im Forum nicht so weit befähigen, Dir wirklich eine "Prognose" zu erstellen oder konkretere Hinweise zu geben - dazu ist der Sachverhalt insgesamt zu komplex und erfordert ganz exakte Einzelfallkenntnis, die wir uns hier nicht verschaffen können.
Du kannst Dich nur an einen guten Anwalt halten und musst dann sehen was geht oder eben auch nicht.
=schweitzer=
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