Hallo liebes Forum,
als logische Folge aus unserem D-Lux-ES usw. Thema stellt sich eine Frage zur möglichen Einbürgerung.
Meine Frau (Iranerin) und ich haben in Dänemark geheirat. Sie lebt und arbeitet jetzt in Norwegen, ich in Deutschland (Job in Luxemburg).
Unser Ziel ist das Sie nach Beendigung des Jobs in N mit mir in Deutschland lebt. Möglichst hoffen wir dass sie dann nach 3 Jahren die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen kann...
Wir werden den ganz normalen Weg nüber
FZF -Visum und dann deutscha
AE gehen, Ablauf ist klar.
2 Fragen:
Ab wann werden die für den Antrag nötigen 3 Jahre "legalen Aufenthalts" in Deuschland normalerweise gezählt?
Ich denke mal ab Datum der Gültigkeit der
AE (nach Einreise mit Visum zum
FZF?)
Da Ihr Vertrag in Norwegen am 31.5.14 endet wäre also frühestens der 1.6.14 als Beginndatum der
AE und damit beginn des "legalen Aufenthaltes" in D möglich..?
ODER könnte man (z.B. wenn man ab März oder April pendelt) diesen "legalen Aufenthalt" in D nachweisen durch Anmeldung des gemeinsamen Wohnsitzes (bei Einreise zum Urlaub etc.) ODER Beantragung der
FZF bereits vorher?) und so den Beginn der 3 Jahre verkürzen?
Dies natürlich alles unter der Voraussetzung das Deutschkenntnisse, Einwanderungstest, nicht Vorbestraft usw. vorliegt. Da Iran ja seine Staatsbürger nicht "entlässt" bleibt unsdas Verfahren zum Ablegen der anderen Staatsbürgerschaft erspart. Endlich was positives im ganzen Hickhack.
Danke schön für eure Antworten...