Hallo liebe Foristen,
ich benötige eure Hilfe.
Meine Frau und ich sind russische Staatsbürger. Ich wohne seit 15.08.05 in Deutschland (meine Frau weniger) und besitze eine unbefristete Niederlassungserlaubnis.
Am 5.08.13 ist mein Sohn geboren. Heute hat mich ein Standesbeamter angerufen und mitgeteilt, dass unser Kind die deutsche Staatsangehörigkeit
nicht erhalten wird. Danach habe ich im Internet recherchiert und folgendes gefunden:
Lt. § 4 Abs. 3
StAG bekommt das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
mindestens ein Elternteil
1. hat seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland und
2. besitzt ein unbefristetes Aufenthaltsrecht.
Jetzt meine Frage an euch:
Da ich zwar am 05.08.13 noch nicht 8 Jahre in Deutschland gelebt habe ist es anscheinend richtig, dass die Voraussettzungen nicht erfüllt sind,
aber da es "nur" 10 Tage sind, kann man vielleicht die deutsche Staatsangehörigkeit für das Kind doch erwerben? Falls Ja, was kann muss man dafür
tun?
Vielen Dank im Voraus
Viele Grüße