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Einbürgerung (Gelesen: 1.200 mal)
Steffi11311
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Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerung
31.07.2013 um 20:17:00
 
Bei uns ists etwas kompliziert,, mein "freund" ist 2006 nach Deutschland gekommen hat nach kurzer Zeit ne Partnerin gefunden mit der er zusammen lebt und das erste kind kam 2007. Seit 2011 ist er jetzt selbstständig und sie bezieht hartz4,,, er zahlt den unterhalt für das Kind selber. 2012 kam unser sohn und kurz darauf bekam er mit seiner "angeblichen Ex" dann sein 2. Kind und dieses Jahr nun kam deren 3. Kind zur Welt! Für unseren Sohn zahlt er selber unterhalt. Er redet jetzt ständig davon das er sich nächstes Jahr entgültig von der anderen trennen wird, er dieses Jahr diesen test gemacht und bestanden hat und er nächstes Jahr den unbefristeten Aufenthalt und die einbürgerung bekommen wird und dann sich von ihr trennen wird, weil er wirtschschaftlich selbstständig sein muß und wenn er sich jetzt von ihr trennen würde müsste er den unterhalt ja dann für ihre 3 Kinder bezahlen und so wird es ihm wohl angerechnet das er für unser Kind unterhalt zahlt. ich weiß is bissel durcheinander aber ich will ja eigentlich nur wissen ob es stimmt mit dem Aufenthalt was er mir da erzählt hat oder ob das wieder nur so ein blabla ist um mich hinzuhalten. hab nämlich viele freunde deren partner schon um einiges länger in deutschland sind und zum teil schon seit 10 jahren und länger hier sogar verheiratet und kinder haben und immer noch keinen aufenthalt haben. danke für eure geduld und eure antworten Durchgedreht
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #1 - 01.08.2013 um 11:31:21
 
Es wäre sinnvoll, wenn Du alles noch mal in richtigen Sätzen schreibst, mit Groß- und Kleinschreibung, Satzzeichen etc. Noch kann man nicht mal erkennen, wo bei Deiner Schilderung ein Satz aufhört und der nächste beginnt.

Grundsätzlich kann er sich von seiner Einbürgerungsbehörde beraten lassen, ebenso von seiner Ausländerbehörde. Die Regelungen sind nach Bundesland etwas verschieden. Falls er die definitive Auskunft "seiner" Behörde hat, dass er unter bestimmten Umständen die NE oder die Einbürgerung bekommt, dann wird das so sein. Wenn er etwas glaubt, weil ein Bekannter das glaubt und sagt, dann sollte er noch einmal bei der zuständigen Behörde fragen.
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erne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 01.08.2013 um 19:09:32
 
du hast viel geschrieben, aber keine relevanten Fakten genannt.

Fakt1: wenn er ein dt. Kind hat, welches minderjährig ist und in D lebt, kann er in D einen Aufenthaltstitel ( AE , du nennst das "aufenthalt", beantragen und in der Regel bekommen.

wenn es um die Einbürgerung geht, hast du noch gar keine relevanten infos gegeben.
kurz:
http://www.info4alien.de/einbuergerung/portal.htm
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