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Einbürgerung Hilfe!! (Gelesen: 2.530 mal)
Zerato
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Vietnamesisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerung Hilfe!!
18.07.2013 um 20:13:25
 
Hey, wegen dem Einbürgerungsantrag brauche Hilfe an einige Punkten.

1. bei dem Unterpunkt "Status und Wehrdienst"
Derzeitige Staatsangehörigkeit: Vietnamesisch

Erwebsgrund: ?? Was kommt hier hin?

belegt: Ja oder Nein? ...

... durch (Pass, StAUrkunde, Naturalisationsurkunde, Bescheinigung des Heimatsstaates): Was kommt hier hin? Zunge




2. Bin 21, habe keine Wehrpflicht, bin ich dann von der Wehrpflicht befreit?


3. Auslandsaufenthalte, muss Ich alle Zeiträume angeben, wo ich im Ausland war? Ich war zb in der 9. Klasse in England für 1 Woche, bzw. 2x in Vietnam jeweils für 5 Wochen, das alles angeben oder nicht?


4. Bei dem Punkt Ausbildung und Beruf

Schuldbildung: von/bis; Schulart/Abschluss; Staat. Was kommt bei Staat? Deutschland oder was? Durchgedreht

5. Deutsche Sprachkenntnisse

Erwerb durch Elternhaus fällt schon mal weg, durch Schulbesuch habe Ich auf Ja angekreuzt. Aber bei Selbststudium bin Ich mir nicht sicher, Ja oder Nein? Habe Deutsch zum größtenteil im Kindergarten und Schule gelernt, sowie in der Freizeit einfach durch Freunde, es kam halt einfach Zunge UND soll Ich bei "Aufenthalt im deutschsprachigen raum" auf Ja oder Nein ankreuzen? Sowie "Besuch eines deutschen Sprachinstituts" gilt die Schule eines solches?


VIELEN DANK!

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 18.07.2013 um 20:19:42
 
Zerato schrieb am 18.07.2013 um 20:13:25:
Erwebsgrund: ?? Was kommt hier hin?

Abstammung wenn Deine Eltern Vietnamesen sind und Du durch sie auch die VN-Staatsangehörigkeit hast. Einbürgerung falls Du eingebürgerter Vietnamese bist.

Zerato schrieb am 18.07.2013 um 20:13:25:
Was kommt hier hin? 

na etwas was belegt, dass Du die VN-Sta hast. Was hast Du da?

Zerato schrieb am 18.07.2013 um 20:13:25:
Bin 21, habe keine Wehrpflicht, bin ich dann von der Wehrpflicht befreit?

Bist Du in Vietnam wehrpflichtig? Ja oder nein..


Zerato schrieb am 18.07.2013 um 20:13:25:
Auslandsaufenthalte, muss Ich alle Zeiträume angeben, wo ich im Ausland war?

Kannst Du. Relevant sind aber nur Aufenthalte, in denen Du länger als 6 Monate außerhalb D warst - falls so etwas der Fall war.

Zerato schrieb am 18.07.2013 um 20:13:25:
Was kommt bei Staat? Deutschland oder was?

Wenn Du in Deutschland zur Schule gegangen bist, dann kommt Deutschland rein.

Schule reicht, hab ich damals auch angekreuzt.
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« Zuletzt geändert: 18.07.2013 um 20:33:54 von N/V »  
 
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Zerato
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Vietnamesisch
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Antwort #2 - 18.07.2013 um 21:16:50
 
DANKE!!

Ach habe vergessen, Ich war von 2011 Sommer bis Anfang 2012 in Vietnam -> 6 Monate.

Muss Ich das irgendwie nachweisen? Und wie, war da nur um meine Vietnamesisch Kentnisse zu verbessern.

Und muss Ich irgendwie nachweisen, dass Ich nicht wehrpflichtig bin? In Deutschland ist ja die Musterung, in Vietnam keine Ahnung, habe nie eine Antwort bekommen, dass Ich dort hin muss, also einfach nein ankreuzen?

Und zur Frage

1. "Aufenthalt im deutschsprachigen raum"
2. "Besuch eines deutschen Sprachinstituts"

Muss Ich da ja oder nein ankreuzen?


Auf der letzten Seite muss Ich Einkünfte, Leistungen und Vermögen etc. angeben, habe nie gearbeitet~
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 18.07.2013 um 21:22:58
 
Zerato schrieb am 18.07.2013 um 21:16:50:
Muss Ich das irgendwie nachweisen?

warst Du da exakt 6 Monate dort? Hattest Du eine Erlaubnis von der Ausländerbehörde?

Zerato schrieb am 18.07.2013 um 21:16:50:
Muss Ich da ja oder nein ankreuzen?

naja 1 ja - 2 keine Ahnung, warst in einem solchen Institut?
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Zerato
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Staatsangehörigkeit: Vietnamesisch
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Antwort #4 - 18.07.2013 um 21:32:21
 
Wenn die Schule als so einer Institut gilt, dann ja, ansonsten nur Schulbesuch.

War bisschen weniger als 6 Monate, August - Dezember also 5^^
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 18.07.2013 um 21:34:35
 
Zerato schrieb am 18.07.2013 um 21:32:21:
War bisschen weniger als 6 Monate, August - Dezember also 5

Dann hast Du noch Glück gehabt. Aufenthalt von über 6 Monaten im Ausland ohne Erlaubnis wäre nämlich kritisch gewesen.

Zerato schrieb am 18.07.2013 um 21:32:21:
Wenn die Schule als so einer Institut gilt, dann ja, ansonsten nur Schulbesuch.

ne, Schule ist Schule.
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Zerato
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Antwort #6 - 18.07.2013 um 21:38:28
 
Uff okay, muss Ich das irgendwie nachweisen? Weil hab davon keine Dokumente, die Visas etc. schon alle weggeworfen Griesgrämig Weil muss den Aufenthalt ins Lebenslauf schreiben, sonst habe Ich eine Lücke Zunge
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 18.07.2013 um 21:43:46
 
Zerato schrieb am 18.07.2013 um 21:38:28:
Weil hab davon keine Dokumente, die Visas etc. schon alle weggeworfen

Auch keine Stempel im Pass oder Ähnliches?

Da es aber weniger als 6 Monate waren sollte das jetzt nicht daran scheitern.
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Zerato
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Vietnamesisch
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Antwort #8 - 18.07.2013 um 21:51:06
 
Leider nicht, ist denke Ich mal wie ein "Urlaub" das wird ja eigentlich auch nicht dokumentiert.

Habe aber noch eine Frage und zwar was ist der Unterschied zwischen Staatsangehörigkeit und Volkszugehörigkeit.
Bei meine Eltern, sowie bei mir beide Vietnam oder nicht?

Annahme als Kind erfolgt durch: Geburt, stimmts?


Edit ok hab schon gegoogelt ^^

Danke nochmals
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #9 - 19.07.2013 um 16:50:19
 
Staatsangehörigkeit ist die Angehörigkeit zu einem Staat (Vietnam, China oder Deutschland).

Volkszugehörigkeit ist die Zugehörigkeit zu einem Volk, also den Vietnamesen, den Malayen, den Deutschen.

Du kannst also Vietnamese mit vietnamesischer, chinesischer oder deutscher Staatsangehörigkeit sein.

Die Einbürgerungsbehörde interessiert nur Deine Staatsangehörigkeit. Zu welchem Volk Du Dich rechnest, geht sie nichts an.
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