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Kurde aus Syrien 24 Jahre in Deutschland mit Fiktionsbescheinigung Hilfe (Gelesen: 2.774 mal)
Themen Beschreibung: Kurde aus Syrien 24 Jahre in Deutschland mit Fiktionsbescheinigung Hilfe
KurdeSyrien
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Unaufgeklärt
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25.06.2013 um 00:56:32
 
Hallo
Ich Brauche eure Hilfe
euren Rat !!

Zu meiner Person
ich bin 25 Jahre alt
komme aus NRW 
Kurde aus Syrien Und
Geboren In Syrien
Lebe seit 24 Jahren In Deutschland mit einen nicht aufgeklärten Aufenthaltstitel
erst auf Duldung 20 Jahre
danach Reiseausweis Fr alle 6 Monate
Und jetzt seit fast ein Jahr eine Fiktionsbescheinigung die Behörden weigern sich mir ein unbefristeten Aufenthalttitel zu genehmigen da ich keine Geburtsurkunde aus Syrien habe und leider nicht möglich ist diese zu besorgen ,
Ich war in Deutschland im Kindergarten
In der Grundschule danach in der Hauptschule , desweiteren begann ich eine Ausbildung als Kfz Service Mechaniker die ich auch Bestanden habe und mich danach weiter zum Kfz Mechatroniker weitergebildet die ich auch Bestanden habe ich Arbeitete danach weiter als ausgelernter Kfz Mechatroniker ,
bis heute bin ich noch ´IN Beschäftigung und abhängig vom Sozialamt
ich bin in einer nicht eingetragenen Partnerschaft mit meiner Frau
habe ein Kind das fast 1 Wird ,
meine deutsch sprechen und lesen Akzent frei
keine vorstrafen
unabhängig vom Sozialamt
Ich erfülle all gegebenen Voraussetzung um eine Deutsche Staatsangehörigkeit normalerweise zu bekommen ,  Außer das ich keine Geburtsurkunde habe
1 Jahr lang kriege ich schon eine Fiktionsbescheinigung die mir mein Leben sehr erschwert im befristet für 3 Monate
so das ich von meinem Arbeitgeber alle 3 Monate einen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben muss
das kann doch nicht sein wer kann mir helfen bitte um Antwort :'(en
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 25.06.2013 um 08:30:01
 
ein Antrag auf Abschiebehindernisse hätte durchaus Erfolgsaussichten und würde zu einer neuen AE nach § 25 Abs. 3 AufenthG, die ohne geklärte Identität und ohne Erfüllung der Passpflicht erteilt werden muss (§ 5 Abs. 3 Satz 1 AufenthG) - siehe: OVG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2012 - 14 A 2708/10.A.

Sonst wäre eine Untätigkeitsklage nach § 75 VwGO möglich, weil die ABH immer noch keine Entscheidung über den Verlänerungsantrag gefällt hat.

Lass Dich von einem Anwalt oder einer Beratungsstelle gut aufklären und stelle entsprechende Anträge.         
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Ralf
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Moin Moin ;)


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
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Antwort #2 - 25.06.2013 um 21:26:34
 
KurdeSyrien schrieb am 25.06.2013 um 00:56:32:
Ich erfülle all gegebenen Voraussetzung um eine Deutsche Staatsangehörigkeit normalerweise zu bekommen ,Außer das ich keine Geburtsurkunde habe 

... und außer dass bis jetzt noch keine acht Jahre
rechtmäßiger gewöhnlicher Aufenthalt im Inland
vorhanden ist. Die Zeiten mit Duldung zählrn da
auf jeden Fall nicht mit, ebenso wenig wie die
Zeiten, für die lediglich eine Fiktionsbescheinigung
vorliegt.

Zitat:
zu einer neuen AE nach § 25 Abs. 3 AufenthG,

Mit einer solchen AE wäre die Einbürgerung allerdings
auch nicht möglich.
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 26.06.2013 um 07:05:25
 
Ralf schrieb am 25.06.2013 um 21:26:34:
Mit einer solchen AE wäre die Einbürgerung allerdings
auch nicht möglich. 

primär geht es auch darum, dem TS ein stabiles Aufenthaltsrecht zu verschaffen. Von der Einbürgerung ist er noch weit entfernt.
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KurdeSyrien
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Beiträge: 2

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Unaufgeklärt
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Antwort #4 - 02.08.2013 um 19:04:49
 
MHH sehr viel mut macht ihr mir gerade nicht. was meint ihr soll vorgehen schritt weise um etwas erfolg zu ereichen 
aber danke für eure antworten Kuss
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reinhard
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Beiträge: 15.188

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 02.08.2013 um 19:19:13
 
Als erstes solltest Du beim Flüchtlingsrat Deines Bundeslandes (findest Du bei proasyl.de) nach einer Beratungsstelle in Deiner Nähe fragen, die sich mit statenlosen Kurden gut auskennt.

Informier Dich auch darüber, ob Du von der pauschen "Einbürgerung" ehemals staatenloser Kurden durch Präsident Assad im Frühjahr betroffen warst.

http://www.fluechtlingshilfe.ch/herkunftslaender/arabia/syrien

http://www.fluechtlingshilfe.ch/herkunftslaender/arabia/syrien/syrien-staatsbuer...
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