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Anmeldung Wohnsitz nach FZF und Meldeeintrag "verheiratet" (Gelesen: 13.433 mal)
hastenichgesehn
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17.06.2013 um 12:57:09
 
Hallo,

ich weiß das dieses Thema oft behandelt wurde. Aber bisher konnte ich für meinen Fall nichts definitives finden.

Ich hoffe das meine Frau das Visum zur FZF bald erhält. Antrag ist gestellt. Ich war inzwischen beim Meldeamt um zu fragen was für die Anmeldung meiner Frau benötigt wird. Die Antwort war einfach: Der Reisepass.

Meine nächste Frage war, wie es mit der Änderung meines Status von ledig auf verheiratet aussieht. Jetzt wurde es schon schwieriger für den Sachbearbeiter im Meldeamt. Zuerst meinte er das es kein Problem ist, er ändert einfach meinen Meldeeintrag. Ich habe gefragt ob dazu die Heiratsurkunde notwendig ist. Dann kam er ins Schwimmen. Ja, die müsste ich vorzeigen. Am besten mit Übersetzung. Der Mann wurde immer unsicherer - später sagte er, dass er die Heiratsurkunde anerkennt, wenn das Standesamt das OK dafür gibt.

Das könnte zum Problem werden, weil das Standesamt (zumindest für eine Nachbeurkung) eine Urkundenprüfung durchführen muss (Urkunde aus der dominikanischen Republik).

Ich habe hier gelesen, dass für eine Anmeldung im Meldeamt keine Nachbeurkundung notwendig ist. Wie kann ich das dem Sachbearbeiter im Notfall (je nach Reaktion des Standesbeamten) klarmachen?

Das alles lief im absolut freundlichen Rahmen ab und das soll auch so bleiben. Ich möchte mich nur für den Fall der Fälle preparieren. Bin für jeden Ratschlag dankbar.

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Antwort #1 - 17.06.2013 um 13:14:34
 
hastenichgesehn schrieb am 17.06.2013 um 12:57:09:
Der Mann wurde immer unsicherer - später sagte er, dass er die Heiratsurkunde anerkennt, wenn das Standesamt das OK dafür gibt.

Ein beliebtes Spielchen.
FAKT: Jede Behörde entscheidet selbst, ob vorgelegte ausländische Urkunden als Grundlage für die Sachbearbeitung (hier: Änderung Meldeeintrag) akzeptiert werden können. Wenn das Meldeamt eine ausl. Eheurkunde bekommt, muss das Meldeamt auch diese Urkunde würdigen. Ob es hierzu das Standesamt um Hilfe bittet, muss es selbst wissen. Keine Behörde kann die Eheleute zwingen, selbst beim Standesamt vorzusprechen.

hastenichgesehn schrieb am 17.06.2013 um 12:57:09:
Das könnte zum Problem werden, weil das Standesamt (zumindest für eine Nachbeurkung) eine Urkundenprüfung durchführen muss (Urkunde aus der dominikanischen Republik).

Das muss nicht nur das Standesamt, sondern eigentlich jede Behörde, für die das Bestehen der Ehe relevant ist.


Grundsätzlich halte ich es immer für besser, eine im Ausland geschlossene Ehe in Deutschland nachregistrieren zu lassen (wenn einer der Ehepartner Deutscher ist). Das kann natürlich im Einzelfall etwas anstrengend sein und Zeit, Nerven und Geld kosten. Im Endeffekt hat man aber eine deutsche Eheurkunde, an der niemand mehr so einfach vorbei kommt...

Gruß
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Antwort #2 - 17.06.2013 um 13:55:23
 
Grundsätzlich möchte ich ja auch eine Nachbeurkundung durchführen lassen. Aber da es zeitlich und finanziell ziemlich aufwendig ist, würde ich gerne zwischenzeitlich Steuern sparen. Dann kann ich das auch bezahlen  Ärgerlich.

Zum Stichwort "beliebte Spielchen": Es gibt hierzulande zwar unglaublich viele Vorschriften und Gesetze; trotzdem sind Entscheidungen immer wieder von der "Tagesform" der Behördenmitarbeiter abhängig ist. Was mich inzwischen ziemlich aufregt.

Richter schrieb am 17.06.2013 um 13:14:34:
muss das Meldeamt auch diese Urkunde würdigen. 


"würdigen" ist ein schöner Begriff. Könnte von einem Juristen kommen.  Besagt letztendlich garnichts. Ich kann etwas würdigen und trotzdem als nicht ausreichend betrachten. Gibt es da nichts "handfesteres"?

Was mich außerdem auf die Palme bringt ist, ist die Möglichkeit (momentan noch hypthetisch) das eine Urkunde, die als Grundlage für das Visum ausreicht, für die Änderung des Meldeeintrages nicht gut sein könnte.




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Antwort #3 - 17.06.2013 um 14:54:12
 
Vielleicht kann ich den Sachbearbeiter im Meldeamt ja mit anderen "Argumenten" überzeugen. Etwa so:

Ich  werde zusammen mit meiner Frau zum Meldeamt gehen. Als erstes werden wir ihren Wohnsitz anmelden. Dabei wird meine Frau sicherlich auch als verheiratet eingetragen. Dann werde ich ihn bitten meinen Eintrag auch auf verheiratet zu ändern. Bin gespannt welche Argumente er dann aufbringen kann um die Änderung meines Eintrages zu verhindern.  Zunge

Ich befürchte das es sogar funktionieren könnte.  Ärgerlich

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Antwort #4 - 17.06.2013 um 15:05:41
 
Steuern sparen?
Erst wenn deine Frau hier angemeldet ist und uneingeschänkt steuerpflichtig ist, kannst du die Steuerklasse ändern! Vorher nicht.

Urkundenüberprüfung bleibt!!
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Antwort #5 - 17.06.2013 um 15:59:47
 
Lisa2014 schrieb am 17.06.2013 um 15:05:41:
Steuern sparen?
Erst wenn deine Frau hier angemeldet ist und uneingeschänkt steuerpflichtig ist, kannst du die Steuerklasse ändern! Vorher nicht.

Urkundenüberprüfung bleibt!! 


Ich bin nicht sicher das deine Aussage zur Steuerklasse stimmt.

Außerdem will ich ja meine Steuerklasse erst ändern wenn mein Frau hier ist. Die Nachbeurkundung der Heiratsurkunde möchte ich aber erst später machen lassen. Also spare ich jeden Monat Geld in dem ich weniger Steuern zahlen muss (was mir in dem Fall auch zusteht). Ich werde die Nachbeurkundung aus naheliegenden Gründen sowieso erst beauftragen können wenn das Visum bewilligt wurde. Die Urkundenprüfung dauert mindestens zwei Monate. Wenn ich in diesen zwei Monaten anders besteuert werde, habe ich das Geld für die Urkundenprüfung locker wieder drin. Das meine ich mit Steuern sparen.

Zur Urkundenprüfung. Da jeder Sachbearbeiter über die Notwendigkeit selbst befinden kann, fühle ich mich ungerecht behandelt. Ich kenne viele andere Fälle bei denen es problemlos funktioniert hat. Frau erhält Visum, komm nach Deutschland, Meldeintrag wird geändert und fertig. Warum ist das bei mir immer alles kompliziert. Diese vermaledeite Urkundenprüfung verfolgt mich bestimmt noch bis ins Grab.
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Antwort #6 - 17.06.2013 um 16:24:12
 
hastenichgesehn schrieb am 17.06.2013 um 15:59:47:
Außerdem will ich ja meine Steuerklasse erst ändern wenn mein Frau hier ist. Die Nachbeurkundung der Heiratsurkunde möchte ich aber erst später machen lassen. Also spare ich jeden Monat Geld in dem ich weniger Steuern zahlen muss (was mir in dem Fall auch zusteht)


Also du kannst erst deine Steuerklasse ändern, wenn deine Frau hier auch gemeldet ist. Bedeutet auch, solange die Meldebehörde die Prüfung des Standesamts verlangt, dass du deine Steuerklasse ,bis die Prüfung gemacht wurde, nicht ändern kannst. Sie muss ihren steuerlichen  Wohnsitz hier haben. Dafür bekommst du aber, wenn du sozusagen in den nächsten Wochen in Vorleistung geht, die gesamten Steuern zurück, als wenn du das ganze Jahr Steuerklasse III hätte. Deine Frau muss nur ihren Wohnsitz in Deutschland den Rest vom Jahr beibehalten, sonst hat sie ihren steuerlichen Wohnsitz nicht in Deutschland. Du solltest dich aber hinsichtlich eines Doppelbesteuerungsabkommen informieren beim Finanzamt, ob das bei dir auch noch Auswirkungen haben kann.

Die deutsche Abgabenordnung (AO) definiert in § 8 AO den steuerlichen Wohnsitz wie folgt:
„Einen Wohnsitz hat jemand dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, daß er die Wohnung beibehalten und benutzen wird.“

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Antwort #7 - 17.06.2013 um 16:29:34
 
Bei der Einkommensteuerklärung dann zurück für 2013
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Antwort #8 - 17.06.2013 um 17:17:52
 
hastenichgesehn schrieb am 17.06.2013 um 15:59:47:
Zur Urkundenprüfung. Da jeder Sachbearbeiter über die Notwendigkeit selbst befinden kann, fühle ich mich ungerecht behandelt. Ich kenne viele andere Fälle bei denen es problemlos funktioniert hat. Frau erhält Visum, komm nach Deutschland, Meldeintrag wird geändert und fertig. Warum ist das bei mir immer alles kompliziert. Diese vermaledeite Urkundenprüfung verfolgt mich bestimmt noch bis ins Grab. 

Hierbei übersiehst Du aber geflissentlich, daß es sich bei der Dominikanischen Republik und ein Land mit unsicheren Urkundenwesen handelt, was diese Überprüfungen notwendig macht.

Insofern kannst Du Deinen speziellen Fall nicht mit anderen Fällen gleichsetzen, weil es sich dort nicht um Länder mit unsicheren Urkundenwesen handelt.
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hastenichgesehn
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Antwort #9 - 17.06.2013 um 19:48:08
 
Neeneee, ich meine schon andere Fälle mit der Dominikanischen Republik oder anderen Ländern mit unsicherem Urkundenwesen.

Ein Bekannter hat seine Frau (auch aus der Dominikanischen Republik) seit einem Monat hier. Er hat inzwischen auch die Steuerklasse geändert. Ohne Urkundenprüfung, welche er nur für die Nachbeurkundung der Heiratsurkunde beim Standesamt benötigt. Das ist aber nicht verpflichtend. Also kann er es irgendwann mal machen lassen...oder nie!!!

Das Visumverfahren ging bei ihm auch in vier Wochen über die Bühne.

Andere Fälle gibt es hier im Forum zu lesen. Wer musste denn beim Meldeamt eine Urkundenprüfung durchführen lassen....?

In diesem Fall müsste ja auch das Meldeamt die Urkundenprüfung veranlassen. Das Standesamt macht das doch nur wenn ich eine Nachbeurkundung beauftrage. Und dies ist nicht verpflichtend. Oder brauche ich für die Änderung des Meldeeintrages zwingend eine deutsche Heiratsurkunde? Das wäre mir neu. Und wenn es nicht so ist, kann meine dominikanische Heiratsurkunde grundsätzlich auch vom Meldeamt anerkannt werden. Es kommt eben auf die Tagesform des Sachbearbeiters an. Man hat eben Glück oder Pech!

Ich verstehe das so: Das Meldeamt kann die Heiratsurkunde anerkennen und den Eintrag ändern. Und zwar ohne weitere Prüfung! Das Meldeamt kann auch die Expertise des Standesamtes zu Rate ziehen. Daraufhin kann man mir eine Nachbeurkundung empfehlen. Wenn ich dies nicht will, kann das Meldeamt die Urkundenprüfung veranlassen.

Je nach Meldeamt oder Sachbearbeiter kann die Entscheidung anders ausfallen. Und das ist nicht gerade fair! Außerdem kann es nicht richtig sein. Entweder die Urkunden aus Ländern mit "unsicherem Urkundenwesen" werden immer anerkannt oder eben nie! Wieso ist da ein Ermessensspielraum? Wer von den Sachbearbeitern im Meldeamt kann entscheiden ob die Urkunden echt und inhaltlich richtig sind? Und auf welcher Grundlage kann er das? Und wenn er das kann, warum dann  bei einigen nicht? Geht es hierbei um den Nasenfaktor? Oder wie geschickt man es anstellt?
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« Zuletzt geändert: 17.06.2013 um 20:12:27 von hastenichgesehn »  
 
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Antwort #10 - 17.06.2013 um 22:22:08
 
Ich würde weniger davon sprechen, dass es tagesformabhängig ist, sondern eher davon, dass so manchen Mitarbeitern in den Meldebehörden die Erfahrung mit ausländischen Urkunden fehlt und sie daher im Melderegister Dinge vermerken, die sie für Tatsachen halten - und irgendwann stolpert dann jemand anderes darüber, z.B. wenn ein Baby unterwegs ist. 

Für die Visumserteilung sollte es doch sowieso zu einer Urkundenüberprüfung kommen, das wäre eigentlich der logische Weg, denn meist zweifelt auch die beteiligte ABH an Urkunden aus "Problemstaaten".
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Gruß
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Antwort #11 - 18.06.2013 um 13:53:43
 
Tatsache ist, dass ich verheiratet bin. Meines Erachtens könnte eine dominikanische Urkunde durchaus ausreichen um den Eintrag im Melderegister zu ändern. Denn in dem Moment sind schon viele Dinge gelaufen. Erstens ist der Ehestand Voraussetzung für die Erteilung des Visums zu FZF. Das Visum kann mein Frau dann vorweisen. Außerdem gibt es eine Heiratsurkunde mit meinem Namen und dem meiner Frau, sowei unser beider Passnummern. Und meine Frau wird in dem Moment neben mir sitzen. Das sollte als Glaubwürdigkeit doch wohl ausreichen. Es geht hier "nur" um die Änderung des Ehestandes.

Anders verhält es sich mit der Nachbeurkundung durch das Standesamt. Hier kann ich eine Urkundenprüfung noch einigermaßen nachvollziehen. Schließlich bekomme ich später ein deutsche Urkunde.

Beim Prozeß zur Erteilung des Visums kann eine Urkundenprüfung stattfinden, muß aber nicht. Bisher warte ich noch auf die Reaktion der ABH oder der Botschaft. Am Freitag sind schon 4 Wochen ins Land gezogen. Die Frau meines Bekannten hatte nach 4 Wochen schon das Visum in den Händen. Übrigens ohne Urkundenprüfung.

Dieses Verfahren mit der Urkundenprüfung erscheint mir ziemlich Blödsinnig oder zumindestens nicht durchdacht. Wenn das Visum zur FZF durch die deutsche Botschaft auf Grundlage der Heiratsurkunde erteilt wird, dann sollte man davon ausgehen können,  dass die deutsche Botschaft die Urkunde als Echt und inhaltlich richtig ansieht. Außerdem sollte man davon ausgehen können, dass die Identität der ausländischen Person für die deutsche Botschaft als eindeutig festgestellt wurde. Wenn dann später eine andere Behörde eine Prüfung der Urkunde veranlasst, muß widerum jene Botschaft die Prüfung durchführen lassen, welche selbige Urkunde vorher als "gut" befunden hat. Das ist für mich absolut nicht nachvollziehbar. Wenn die Urkunden eines Landes als nicht zuverlässig angesehen werden, dann sollen sie bei der Visumerteilung immer eine Urkundenprüfung durchführen lassen, welche dann auch für alle Behörden in Deutschland gültig ist. So wie es jetzt ist, ist das doch unsinig und es verunsichert alle Beteiligten.

So jedenfalls meine Meinung. Aber Ändern wird es auch nichts. Letztendlich muss ich es so hinnehmen wie es kommt. Also abwarten.
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Antwort #12 - 18.06.2013 um 14:58:59
 
ob das für unsereinen nachvollziehbar ist oder nicht: jede behörde darf für sich wieder neu entscheiden, ob sie deine heiratsurkunde "anerkennt" oder nicht.

mein mann ist türke. wir hatten eine internationale heiratsurkunde und die türkei gehört urkundenmässig keineswegs zu den "problemstaaten".
ich konnte bei der meldebehörde damit meinen status unmittelbar nach der eheschliessung problemlos ändern.
für die erteilung des visums zur FZF war sie ebenfalls ausreichend.
für die namenserklärung beim standesamt auch.
dafür hat dann das finanzamt versucht uns knüppel zwischen die beine zu werfen. "weisen sie zunächst die rechtmässigkeit ihrer ehe nach..." eine kopie der internationalen heiratsurkunde war der entsprechenden steuererklärung selbstverständlich beigefügt...
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Antwort #13 - 18.06.2013 um 15:52:49
 
Ja die Behörden KÖNNEN, aber MÜSSEN nichts anerkennen.
Urkundenüberprüfungen sind nicht blödsinning. In Problemstaaten kann man alles haben, was nicht unbedingt echt ist. Ergo, kann - muss aber nicht!

Abwarten und Tee trinken. Alles wird schon klappen.
Wenn sie dann mal da ist, dann kannst du sie anmelden, AE holen und die Steuerklasse ändern!
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Antwort #14 - 18.06.2013 um 20:12:06
 
Lisa2014 schrieb am 18.06.2013 um 15:52:49:
Ja die Behörden KÖNNEN, aber MÜSSEN nichts anerkennen.
Urkundenüberprüfungen sind nicht blödsinning. In Problemstaaten kann man alles haben, was nicht unbedingt echt ist. Ergo, kann - muss aber nicht! 


Ich habe auch nicht behauptet das Urkundenprüfungen  Blödsinn sind. Aber das Verfahren rund um die Urkundenprüfung ist Blödsinn. Vor allem weil es eine KANN-Bestimmung ist. Bei einigen Fällen ist alles Eitel Sonnenschein und bei anderen ist nur dicke Luft. Das ist nicht richtig. Wenn schon, dann sollte die Urkundenpüfung EINMAL durchgeführt werden und zwar ZWINGEND bei der Beantragung des Visums. Und danach hat man für alle Zeit Ruhe. Was soll dieses Hin- und Her? Das ist der Punkt. Jetzt kann es doch sein das man diesen ganze Mist mehrmals durchführen muss. Das ist doch... Blödsinn!

Im Falle der dominikanischen Urkunden kann man getrost davon ausgehen das diese ECHT sind. Alle verfügen über ein Hologramm. Unterschrift und Stempel müssen durch die dominikanische Wahlbehörde legalisiert werden. Wenn es Probleme mit diesen Urkunden gibt, dann sind es eher die Inhalte. Dabei wird viel geschludert - wie ich aus eigener leidvoller Erfahrung weiß.

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