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Frage über den Erhalt einer Arbeitserlaubnis für einen Algerier (Gelesen: 2.510 mal)
dfragend
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Frage über den Erhalt einer Arbeitserlaubnis für einen Algerier
09.06.2013 um 07:49:41
 
Guten Tag,

welche Möglichkeiten hat ein Algerier (in Algerien lebend) in Deutschland eine Arbeitserlaubnis zu bekommen und hier zu leben (keine Heirat).

Danke
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sigi-n
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 09.06.2013 um 08:42:14
 
NUR als hochqualifiziert
Bluecard möglich

Normalberufe = NULL
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dfragend
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i4a rocks!


Beiträge: 6

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 09.06.2013 um 08:47:18
 
Was bedeutet Hochqualifiziert in diesem Fall? Ein abgeschlossenes Studium?
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erne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 09.06.2013 um 10:38:28
 
dfragend schrieb am 09.06.2013 um 08:47:18:
Ein abgeschlossenes Studium? 


ja, dazu noch ein Arbeitspaltzangebot in diesem Bereich und das übliche Gehalt (also das gleiche Gehalt, welches auch ein Deutscher mit dem gleichen Hochschulabschluss bekommen würde)
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"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
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dfragend
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 09.06.2013 um 11:41:24
 
Danke für die Antworten!
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cermeier
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #5 - 29.07.2014 um 21:15:03
 
Hat man als algerischer Polizist bei der Polizei in Deutschland eine Chance?
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #6 - 29.07.2014 um 22:20:56
 
Nur deutsche und unionsbürger können Polizisten werden.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Daddy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Bundespolizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #7 - 30.07.2014 um 07:52:20
 
Bevor noch mehr auf den einen Jahr alten Thread aufspringen und die letzte Frage noch nicht mal was mit dem Ausgangssachverhalt zu tun hatte...

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