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Anrechnung der Studienzeiten bei der Einbürgerung (Gelesen: 3.509 mal)
Themen Beschreibung: Anrechnung der Studienzeiten , Studienkolleg, usw..
Kunal
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i4a rocks!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Anrechnung der Studienzeiten bei der Einbürgerung
28.04.2013 um 00:50:48
 
Hallo Zusammen,

Meine Niederfassungserlaubnis habe ich bekommen. Nun habe ich über Einbürgerung nachgedacht, da ich schon seit 8 Jahren in DE lebe (davon aber 3 Jahre mit Studentenvisum).

Ich wollte daher wissen, ob die Studienzeiten in Bayern voll angerechnet werden?

Vielen Dank

Schöne Grüsse,
Dr. Kunal x.
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dim4ik
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i4a rocks!


Beiträge: 892

Mitten in nirgendwo, Baden-Württemberg, Germany
Mitten in nirgendwo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Anrechnung der Studienzeiten bei der Einbürgerung
Antwort #1 - 28.04.2013 um 08:57:37
 
Kunal schrieb am 28.04.2013 um 00:50:48:
Ich wollte daher wissen, ob Studienzeiten in Bayern voll angerechnet werden

Studienzeiten werden in Bayern nicht als gewöhlicher Aufenthalt im Sinne des StAG angesehen, siehe hier.
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Kunal
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i4a rocks!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Anrechnung der Studienzeiten bei der Einbürgerung
Antwort #2 - 28.04.2013 um 11:05:56
 
Danke für die schnelle Antwort. Wie ist es in den andren Länder z.B haben ich gelesen, dass in Baden-Württemberg  Studienzeiten angerechnet werden. Werden die aber dann nur zur Hälfte oder voll angerechnet?

Danke
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Anrechnung der Studienzeiten bei der Einbürgerung
Antwort #3 - 28.04.2013 um 11:09:45
 
BW rechnet Studienzeiten mittlerweile voll an, so wie die anderen Bundesländer mit Ausnahme von Bayern und Sachsen. Die Anrechung nur zur Hälfte gilt nur im Aufenthaltsrecht für die NE, nicht für die Einbürgerung.

In Bayern könntest Du Dich ggf. nach § 8 StAG einbürgern lassen, wenn Dein Lebensunterhalt hinreichend gesichert ist und Du annährend 60 Monatsbeiträge zur Rentenversicherung geleistet hast.
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