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Integrationskursberechtigung (Gelesen: 2.763 mal)
Themen Beschreibung: keine Integrationskursberechtigung bekommen
Just4Ju
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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15.04.2013 um 12:18:13
 
ich bräuchte nochmal eine Auskunft. Mein Ehemann hat eine Aufenthaltserlaubnis für zwei Jahre bekommen. Leider gab es für ihn keine Integrationskursberechtigung, sondern nur eine Berechtigung zum Orientierungskurs. Mein Mann hat bis jetzt auf englisch studiert und eine Prüfung im Studium endgültig nicht bestanden. Derzeit besucht er einen Deutschkurs, der uns jedes Monat 450 Euro kostet. Eine Arbeit hat er derzeit nicht und wir leben von meinem Gehalt (1850 Euro netto). Es ist glaube ich nachvollziehbar, dass der Deutschkurs eine große finanzielle Belastung für mich darstellt.
Die Integrationskursberechtigung wurde mit Hinweis auf die lange Studiendauer in Deutschland abgewiesen und dass man dann die notwendigen Deutschkenntnisse erworben haben müsste. Natürlich erschweren jedoch die fehlenden Deutschkenntnisse die Integration  in wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht.
Könnten wir uns jetzt an die Arbeitsagentur wenden? Ich glaube aber das mein eigenes Einkommen zum Beantragen von Leistungen dort zu hoch ist?! Aktuell verfügt mein Ehemann über ein Sprachniveau A2 1. Kurs, d.h. er müsste bis zu B1 noch drei Kurse machen. Das sind Kosten von 1350 Euro bei dem Kursanbieter, den er derzeit besucht.
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 15.04.2013 um 12:26:35
 
Just4Ju schrieb am 15.04.2013 um 12:18:13:
Aktuell verfügt mein Ehemann über ein Sprachniveau A2 1. 

dann verstehe ich ehrlichgesagt nicht, warum er nicht verpflichtet wurde. §44a Abs. 1 Nr. 2 AufenthG (zum Zeitpunkt der Erteilung eines Aufenthaltstitels [.....] § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 [...] nicht über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache [B1] verfügt ) ist doch deutlich formuliert. Den Anspruch auf eine Berechtigung nach §44 AufenthG ist hier m.E. zu bajahen, da er keinen Ausnahmetatbestand erfüllt und ihm erstmals eine AE 28 erteilt worden ist. Ich würde es nochmal bei der ABH versuchen, ggf. mit Nachweisen, falls es beim SB nicht klappt mit dem Leiter sprechen.

Ob ihr Anspruch auf ALG II habt kannst du mal hier nachschauen (http://www.biallo.de/finserv/rechnerinframe/Soziales/ALG2rechner.php).
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Just4Ju
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 15.04.2013 um 12:52:38
 
Ich war davor ehrlich gesagt auch überzeugt, dass er die Voraussetzungen für die Integrationskursberechtigung erfüllen müsste. Ist das Problem vielleicht, dass er nach wie vor ordnungsgemäß als Student eingeschreiben ist? Wir mussten auch keinen Nachweis über A1 erbringen. Dass das Studium auf Englisch war, wurde als irrelevant abgetan. Laut dem Link ist mein Einkommen wie davor schon vermutet zu hoch.
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 15.04.2013 um 13:09:12
 
naja bei einem Deutschsprachigen Studiengang hätte er tatsächlich keinen Anspruch, weil die Sprachkenntnisse schon fürs Studium hätten vorhanden sein müssen.

Eventuell interpretiert die ABH "erstmals"so,  dass aufgrund der Tatsache, dass die jetzige AE nicht seine erste ist, er keinen Anspruch auf eine Berechtigung hat. In dem Fall solltet ihr euch aber trotzdem mal nach freien Plätzen in Integrationskursen umschauen, er kann nämlich auch ohne Anspruch zugelassen werden, wenn noch Kapazitäten frei sind (§44 Abs. 4 AufenthG).
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Antwort #4 - 15.04.2013 um 15:39:19
 
Just4Ju schrieb am 15.04.2013 um 12:18:13:
Derzeit besucht er einen Deutschkurs, der uns jedes Monat 450 Euro kostet.

nun, den Kurs habt Ihr Euch selber ausgsucht.
Es gibt welche auch für >1000€, es gibt aber auch welche um die 220€.

Manche sind besser, manche schlechter ... das hängt nicht zwingend vom Preis ab, Es hängt auch vom Lernenden selbst ab, welcher Kurs ihm mehr liegt.
("Üblicherweise" sind die teureren Kurse  aber besser, weil die Lehrer motivierter sind und die Klasse kleiner)

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Just4Ju
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 16.04.2013 um 11:28:35
 
Ich kooperiere mit diversen Kursträgern auch beruflich, deswegen kenne ich die Struktur ganz gut. In meinem Wohnort sind die günstigen Kurse chronisch überbucht - mit einer entsprechend langen Warteliste. Das wir einen teueren Kurs gewählt haben, hängt weniger mit der Qualität zusammen, sondern einfach, dass mein Partner da relativ schnell starten konnte. Er hat auch einen "Integrationskurs" als Selbstzahler besucht und ihm wurde der hohe Teilnehmerbeitrag abverlangt.
Ich habe heute morgen mit der Regionalstelle des BAMF telefoniert. Der Zuständige findet auch, dass die Ausländerbehörde hier die "falsche" Entscheidung getroffen hat. Mir wurde geraten nochmal an die Ausländerbehörde zu treten und diese bitten den Vorgang zu stornieren, damit wir einen neuen Antrag direkt bei Ihnen stellen können oder darum bitten selbst der Integrationskursberechtigung zu zustimmen. Ist es in Ordnung den Antrag einfach schriftlich zu stellen oder ist es besser persönlich vorzusprechen? Nachdem ich häufig Wartezeiten von vier Stunden aufwärts erlebt habe, wäre schriftlich mir lieber.
"Falsch" in Anführungszeichen deswegen, weil es eine Ermessungsentscheidung im Gesetz ist, einem solchen Kurs für einen Studenten zuzustimmen. Hätten wir direkt einen Antrag beim BAMF gestellt, wäre dieser positiv entsprochen worden ohne überhaupt wegen dem Studium eine Überlegung anzustellen.
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Antwort #6 - 18.04.2013 um 19:16:37
 
Just4Ju schrieb am 15.04.2013 um 12:18:13:
Könnten wir uns jetzt an die Arbeitsagentur wenden? Ich glaube aber das mein eigenes Einkommen zum Beantragen von Leistungen dort zu hoch ist?! Aktuell verfügt mein Ehemann über ein Sprachniveau A2 1. Kurs, d.h. er müsste bis zu B1 noch drei Kurse machen. Das sind Kosten von 1350 Euro bei dem Kursanbieter, den er derzeit besucht.

Ihr könnt euch trotzdem an die Agentur für Arbeit wenden, zunächst muß sich den Mann "arbeitssuchend" bei der AfA (nicht beim Jobcenter) melden, er bekommt zwar keine Geldleistungen aufgrund deines Einkommens, kann aber Qualifizierungen, grundsätzlich auch einen Deutschkurs finanziert bekommen, oft gibt es dafür spezielle ESF Programme. Die Afa trifft eine Einzelfallentscheidung, einen Rechtsanspruch gibt es nicht.. Ob für Ihn ein passender Kurs angeboten wird ist aber fraglich, das muß ihr vor Ort abklären, meist werden durch die AfA Kurs angeboten/gefördert die auf B1 aufbauen und zur Stufe B2 (Deutsch für den Beruf) führen.
Im Übrigen dürfte euch der Integrtionskursanbieter m.E. als komplette Selbstzahler aber auch nur die vollen Kosten von maximal ca. 2,30 € pro Unterrichtsstunde berechnen, 450€ für einen Integrationskurs sind m.E. überhöht.
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