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Übersetzung Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung ? (Gelesen: 3.696 mal)
Themen Beschreibung: Dt.Standesamt-Indonesien
Bangkok1970
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08.04.2013 um 18:42:09
 
Ich beabsichtige meine indonesische Verlobte zu heiraten. Nun hatte ich einen Termin beim Standesamt und mir wurde eine Kopie  einer Vollmacht  zur Anmeldung  der Eheschließung  ausgehändigt, welches meine indoneische Verlobte nach Zusendung ausfüllen muss und mir zurücksenden sollte und ich damit den Antrag beim deutschen Standesamt zu stellen und die Eheschließung zu registrieren.

Hat schon mal jemand so eine Situation gehabt ? Die Standesbeamte meinte die Vollmacht muss inclusive Merkblatt übersetzt werden (3 Seiten) von einem vereidigten , bestellten und beim deutschen Gericht zugelassenen Übersetzer. (Da gibts nun nicht wirklich viele lt. Internet ) Das Problem ist, die drei Seiten sollen mich um die 500 EUR kosten incl. MwSt.  weinend Selbst ein Übersetzer meinte, das es nicht unbedingt übersetzt nur beglaubigt werden solle.

Kann mir da jemand helfen oder hat jemand auch mit anderen Ländern entsprechende Erfahrung gemacht ?
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erne
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Antwort #1 - 08.04.2013 um 18:58:25
 
Bangkok1970 schrieb am 08.04.2013 um 18:42:09:
Nun hatte ich einen Termin beim Standesamt und mir wurde eine Kopieeiner Vollmachtzur Anmeldungder Eheschließungausgehändigt, welches meine indoneische Verlobte nach Zusendung ausfüllen muss und mir zurücksenden sollte und ich damit den Antrag beim deutschen Standesamt zu stellen

du meinst damit die "Beitrittserklärung"?

Bangkok1970 schrieb am 08.04.2013 um 18:42:09:
und die Eheschließung zu registrieren.

naja, die Eheschliessung zu registrieren wäre ein bisschen verfrüht, wenn die Eheschliessung noch gar nicht stattgefunden hat, oder?

Bangkok1970 schrieb am 08.04.2013 um 18:42:09:
Hat schon mal jemand so eine Situation gehabt ?


das ist absolut normal.
Normalerweise müssen beide Verlobte die Eheschliessung persönlich anmelden.
In Ausnahmefällen, wenn einer der Verlobten verhindert ist (weil zu, Bspl. im Auskand), kann er mit der Beitrittserklärung sein Einverständnis zu der Eheschliessungsanmeldung geben.

Bangkok1970 schrieb am 08.04.2013 um 18:42:09:
Die Standesbeamte meinte die Vollmacht muss inclusive Merkblatt übersetzt werden (3 Seiten) von einem vereidigten , bestellten und beim deutschen Gericht zugelassenen Übersetzer.

nun ja, manche Standesbeamte (und wohl dann auch ihre Ämter) geben sich damit zufrieden, wenn angegeben wurde, von wem die Beitrittserklärung übersetzt wurde ... das kann dann jeder, der (theoretisch sogar nur angeblich, da das nicht überprüft wird) beide Sprachen spricht (oft explizit abgesehen vom Verlobten). Aber die Standesbeamten sind relativ frei in der Bewertung der Eheschliessungsvoraussetzungen, wenn ein Standesbeamte die Übersetzung durch einen beim dt. Gericht zugelassenen Übersetzer fordert, wüsste ich nicht, was du dagegen machen kannst.

Bangkok1970 schrieb am 08.04.2013 um 18:42:09:
Selbst ein Übersetzer meinte, das es nicht unbedingt übersetzt nur beglaubigt werden solle. 

hmmm, seltsame Ansicht.
Warum sollt der Standesbeamte ohne Übersetzung (und ohne Deutschkenntnisse des ausländischen Verlobten) davon ausgehen, dass der Verlobte verstanden hat, was er da unterschrieben hat?
Entweder der Verlobte kann genug deutsch, um das zu verstehen, oder er braucht eine Übersetzung
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Antwort #2 - 08.04.2013 um 19:39:19
 
erne schrieb am 08.04.2013 um 18:58:25:
Warum sollt der Standesbeamte ohne Übersetzung (und ohne Deutschkenntnisse des ausländischen Verlobten) davon ausgehen, dass der Verlobte verstanden hat, was er da unterschrieben hat? 


weil die Beitrittserklärung selbst ja übersetzt wird.

ich sehe keine Notwendigkeit dafür, dass auch irgendwelche "Merkblätter", welche rechtlich sowieso keine Relevanz haben, übersetzt werden müssten. Denn sie müssen auch nicht zur Kenntnis genommen werden.
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Antwort #3 - 09.04.2013 um 09:39:04
 
Bei uns war das so, dass mein Mann mit der Beitrittserklärung (Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung) auf die deutsche Botschaft gegangen ist. Dort hat eine Mitarbeiterin ihm das auf Portugiesisch übersetzt und für die mündliche Übersetzung auch unterschrieben.
Ich weiss nun gar nicht, ob er dafür etwas gezahlt hat - aber auf jeden Fall lange nicht so viel wie für eine schriftliche Übersetzung eines vereidigten Übersetzers.
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Bangkok1970
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Antwort #4 - 09.04.2013 um 16:55:54
 
Besten Dank für die Antworten. Ja es ist wohl von Standesamt zu Standesamt wirklich verschieden. Ich war heute nochmal auf einem anderen Standesamt (Nebenwohnsitz) und da besteht das Formular lediglich aus einer Seite - ohne extra Merkblatt- und es genügt  von einem bei der Botschaft in Jakarta vereidigtem Übersetzer übersetzen zu lassen . Was wir tun werden . Das Übersetzungsbüro empfiehlt mit dem  mit dem übersetzten und ausgefüllten Forumlar zur Botschaft zu gehen und erst dort vor dem Konsularbeamten zu unterzeichen.

@erne ja denke mal du meinst das Formular "Anmeldung zur Eheschließung und Antrag auf Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis beim OLG "  Von Beitrittserklärung steht da nichts , aber vielleicht hieß das mal so .

Mir haben nun mehrere zugelassene Übersetzer mitgeteilt, dass es unüblich ist ,das Merkblatt mit zu übersetzen.

Aber wie gesagt Standesamt ist nicht gleich Standesamt .
Kann ich nur froh sein noch einen Nebenwohnsitz zu haben, sonst wären mehrere hundert Euro durch den Kamin. Das Geld kann man denke ich sinnvoller verwenden .

Danke für die Infos
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Antwort #5 - 09.04.2013 um 17:38:27
 
Bangkok1970 schrieb am 09.04.2013 um 16:55:54:
Was wir tun werden 

dann solltet Ihr auch bei diesem Standesamt die Eheschliessung anmelden. Denn die Anforderungen eines Standesamtes sind nicht auf ein anderes übertragbar.
(wobei ich im Kopf habe, dass das nur am Hauptwohnsitz geht, also Haupt- und nebenwohnsitzwechsel nötig)

Bangkok1970 schrieb am 09.04.2013 um 16:55:54:
"Anmeldung zur Eheschließung und Antrag auf Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis beim OLG " Von Beitrittserklärung steht da nichts

hmm, nein, ist wohl nicht das selbe
http://lmgtfy.com/?q=beitrittserkl%C3%A4rung+standesamt

Die Beitrtittserjkörung ist nich die Anmeldung, sondern die Vollamacht zur Anmeldung, da der Verlobte gar nicht persönlich erscheinen kann.

Mir scheint, dieser Standesbeamte kennt sich nicht aus und ist überfordert, wenn er die Beitrittserklärung nicht will


Muleta schrieb am 08.04.2013 um 19:39:19:
weil die Beitrittserklärung selbst ja übersetzt wird. 

hmm, wird wohl so sein .... ich bin bei der Antwort davon ausgegangen, dass auch die Beitrittserkläung nicht übersetz wird.
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Antwort #6 - 11.04.2013 um 09:41:20
 
erne schrieb am 09.04.2013 um 17:38:27:
dann solltet Ihr auch bei diesem Standesamt die Eheschliessung anmelden. Denn die Anforderungen eines Standesamtes sind nicht auf ein anderes übertragbar.
(wobei ich im Kopf habe, dass das nur am Hauptwohnsitz geht, also Haupt- und nebenwohnsitzwechsel nötig)
Geht bei beiden Standesämtern - und die Eheschließung kann dann irgendwo in Deutschland stattfinden.

Die Anmeldung der Eheschließung kann mit Vollmacht des/der Verlobten erfolgen, die Beitrittserklärung gibt es in dieser Form nicht mehr - eine ausgefüllte Beitrittserklärung macht die Anmeldung aber einfacher für alle Beteiligten.
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Gruß
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