Bangkok1970 schrieb am 08.04.2013 um 18:42:09:Nun hatte ich einen Termin beim Standesamt und mir wurde eine Kopieeiner Vollmachtzur Anmeldungder Eheschließungausgehändigt, welches meine indoneische Verlobte nach Zusendung ausfüllen muss und mir zurücksenden sollte und ich damit den Antrag beim deutschen Standesamt zu stellen
du meinst damit die "Beitrittserklärung"?
Bangkok1970 schrieb am 08.04.2013 um 18:42:09: und die Eheschließung zu registrieren.
naja, die Eheschliessung zu registrieren wäre ein bisschen verfrüht, wenn die Eheschliessung noch gar nicht stattgefunden hat, oder?
Bangkok1970 schrieb am 08.04.2013 um 18:42:09:Hat schon mal jemand so eine Situation gehabt ?
das ist absolut normal.
Normalerweise müssen beide Verlobte die Eheschliessung persönlich anmelden.
In Ausnahmefällen, wenn einer der Verlobten verhindert ist (weil zu, Bspl. im Auskand), kann er mit der Beitrittserklärung sein Einverständnis zu der Eheschliessungsanmeldung geben.
Bangkok1970 schrieb am 08.04.2013 um 18:42:09:Die Standesbeamte meinte die Vollmacht muss inclusive Merkblatt übersetzt werden (3 Seiten) von einem vereidigten , bestellten und beim deutschen Gericht zugelassenen Übersetzer.
nun ja, manche Standesbeamte (und wohl dann auch ihre Ämter) geben sich damit zufrieden, wenn angegeben wurde, von wem die Beitrittserklärung übersetzt wurde ... das kann dann jeder, der (theoretisch sogar nur angeblich, da das nicht überprüft wird) beide Sprachen spricht (oft explizit abgesehen vom Verlobten). Aber die Standesbeamten sind relativ frei in der Bewertung der Eheschliessungsvoraussetzungen, wenn ein Standesbeamte die Übersetzung durch einen beim dt. Gericht zugelassenen Übersetzer fordert, wüsste ich nicht, was du dagegen machen kannst.
Bangkok1970 schrieb am 08.04.2013 um 18:42:09:Selbst ein Übersetzer meinte, das es nicht unbedingt übersetzt nur beglaubigt werden solle.
hmmm, seltsame Ansicht.
Warum sollt der Standesbeamte ohne Übersetzung (und ohne Deutschkenntnisse des ausländischen Verlobten) davon ausgehen, dass der Verlobte verstanden hat, was er da unterschrieben hat?
Entweder der Verlobte kann genug deutsch, um das zu verstehen, oder er braucht eine Übersetzung