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darf man kurz nach der einbürgerung heiraten und den partner nach deutschland holen? (Gelesen: 3.500 mal)
zugast
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag darf man kurz nach der einbürgerung heiraten und den partner nach deutschland holen?
28.02.2013 um 01:06:51
 
Guten abend alle^^

Werde im april eingeburgert und will eigentlich so schnell wie moglich heiraten und meinen partner nach deutschland holen.
Habe mal mitbekommen, dass probleme auftreten könnten, weil man ja ganz frisch eingebürgert wäre.
Wie sollte ich voran gehen?
Spielt das einkommen und wohnung etc. dann auch als "frische deutsche" eine rolle?
Danke schonmal im voraus ^^
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zugast
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i4a rocks!


Beiträge: 9

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: darf man kurz nach der einbürgerung heiraten und den partner nach deutschland holen?
Antwort #1 - 28.02.2013 um 01:43:30
 
Gibt es denn wirklich niemanden, der weiterhelfen kann unentschlossen
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Saxonicus
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Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #2 - 28.02.2013 um 10:43:56
 
zugast schrieb am 28.02.2013 um 01:43:30:
Gibt es denn wirklich niemanden, der weiterhelfen kann unentschlossen

Ich glaub ich spinne. Mitten in der Nacht innerhalb einer halben Stunde schon eine Antwort anzumahnen ist ziemlich dreist.

Die meisten User gehen einen Beruf nach und machen das hier in ihrer Freizeit. Da sollte man schon etwas Geduld aufbringen, wenn man eine Antwort erwartet.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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Anelya
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i4a rocks!


Beiträge: 66
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #3 - 28.02.2013 um 10:45:25
 
Deutsch ist Deutsch.

M.E. werden da keine Unterschiede gemacht, ob "schon immer Deutsch", "schon 10 Jahre Deutsch", "erst einen Monat Deutsch". Zumindest steht in den einschlägigen Gesetzestexten (es geht dir ja wohl darum, dass du beim Ehegattennachzug den Lebensunterhalt als Deutscher nicht sicherstellen musst) nichts davon. Bei der Wohnung ist es wichtig, dass dein Partner ein Dach über dem Kopf haben wird, d.h. irgendwo einen Wohnsitz.
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i4a rocks!


Beiträge: 9

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: türkisch
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Antwort #4 - 28.02.2013 um 16:22:35
 
Danke dir anelya ^^
D.h. ich könnte auch nur 400€ oder auch gar nichts  verdienen und es würden keine probleme auftreten theoretisch.

Saxonicus; danke dir fur deine antwort. Hatte mehr verstandnis etwartet. Schliesslich sucht man verzweifelt nach hilfe und nimmt manchmal nicht wahr, wie spät es ist -.-
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Vinzent2m
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in JVA
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #5 - 28.02.2013 um 17:27:35
 
zugast schrieb am 28.02.2013 um 16:22:35:
Saxonicus; danke dir fur deine antwort. Hatte mehr verstandnis etwartet. Schliesslich sucht man verzweifelt nach hilfe und nimmt manchmal nicht wahr, wie spät es ist -.-


Da die Einbürgerung erst im April ist, besteht doch nun wirklich keine Eilbedürftigkeit und Deine Verzweifelung und den Druck den Du ausübst ist für mich unverständlich.
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zugast
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i4a rocks!


Beiträge: 9

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: türkisch
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Antwort #6 - 28.02.2013 um 17:54:26
 
Danke dir fur deine antwort vinzent ^^
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hge2001
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #7 - 28.02.2013 um 18:07:35
 
Vinzent2m schrieb am 28.02.2013 um 17:27:35:
und den Druck den Du ausübst ist für mich unverständlich.
           


.. und widersprüchlich:

zugast schrieb am 28.02.2013 um 16:22:35:
D.h. ich könnte auch nur 400€ oder auch gar nichtsverdienen und es würden keine probleme auftreten theoretisch.


Bei der Einbürgerung wurde doch sicherlich die Einkommenverhältnisse überprüft, warum sollte das kurz nach der Einbürgerung sich so zufällig verschlechtern?

Ich verweise daher mal auf deinen alten thread.. Antwort von Bayraquiano.

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1347368340/1#1
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: darf man kurz nach der einbürgerung heiraten und den partner nach deutschland holen?
Antwort #8 - 28.02.2013 um 18:20:11
 
Da ich studentin bin gab es keine probleme.
Man müsse entweder einen job haben oder in einer ausbildung sein meinte der herr in der behörde.
Bin nun fast mit meinem studium fertig und bin mir nicht sicher, ob ich sofort einen job bekomme. Habe mehrere vorstellungsgespräche, aber es besteht immernoch die möglichkeit, dass ich für eine zeit lang arbeitslos oder geringfügig beschäftigt bin.
Druck und stress mach ich mir aus anderen gründen, die ich hier nicht nennen möchte ^^
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