Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Genehmigung doppelte Staatsangehörigkeit bei Einbürgerung (Gelesen: 1.116 mal)
SYZ
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 3

Bonn, Nordrhein-Westfalen, Germany
Bonn
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Einbürgerung
Staatsangehörigkeit: Jordanien
Zeige den Link zu diesem Beitrag Genehmigung doppelte Staatsangehörigkeit bei Einbürgerung
09.02.2013 um 23:24:03
 
Guten Abend,

ich habe folgende Frage und hoffe, dass jemand eventuell hiermit schon Erfahrungen gesammelt hat.

Derzeit habe ich eine Zusage für die Einbürgerung per Post erhalten, werde aber natürlich aufgefordert, meine jordanische Staatsangehörigkeit aufzugeben. Es gibt Ausnahmeregelungen, die es zulassen, seine alte Staatsangehörigkeit beizubehalten und zwar u.a. wenn man finanzielle Einbußen von mehr als ca. 10.000€ hat. Ich habe in Jordanien ein Grundstück, welches ich bei Aufgabe meiner Staatsangehörigkeit verkaufen muss. Der Verkauf jedoch führt zu einem finanziellen Schaden von mehr als 10.000€. Schützt das Gesetz mich hier in meinem Fall dann vor dem Verlust meiner alten Staatsangehörigkeit oder deckt es meinen Fall nicht ab und muss den finanziellen Schaden eingehen?

Danke im Voraus und Grüße,

SYZ
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
erne
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.682

., Bayern, Germany
.
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Genehmigung doppelte Staatsangehörigkeit bei Einbürgerung
Antwort #1 - 10.02.2013 um 08:51:24
 
SYZ schrieb am 09.02.2013 um 23:24:03:
Der Verkauf jedoch führt zu einem finanziellen Schaden von mehr als 10.000€.


warum? wenn es x wert ist, warum kannst du es dann nur für weniger verkaufen? wenn du es für weniger verkaufst, dann ist es auch nur soviel wert, wieviel du dafür bekommen hast.

Du musst genau nachweisen, warum du Einbussen hast.... eine bloße Behauptung genügt nicht.
Zum Seitenanfang
  

"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
ich hasse Facebook  
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Genehmigung doppelte Staatsangehörigkeit bei Einbürgerung
Antwort #2 - 10.02.2013 um 10:07:11
 
@SYZ: Bitte keine crossposts! - Es geht bitte zu Deiner Thematik jetzt ausschließlich
hier
weiter. - Außerdem solltest Du Dein Profil noch einmal überprüfen - ich glaube nicht, dass Du bei einer "Beratungsstelle Einbürgerung" tätig bist ...

=schweitzer=

geschlossen
Zum Seitenanfang
  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema