iman20081 schrieb am 11.01.2013 um 10:50:18: Warum soll ich die
ABH informieren uber mein Kundugung solange ich sicher bin dass der Arbeitgeber mich wieder nehmen wird??denn vielleicht venn ich die
ABH informiere wird die Bearbeitung mein Antrag verspatet??
Mit der Abgabe Deines Einbürgerungsantrages hast Du dafür unterschrieben, die Einbürgerungsbehörde über Veränderungen in Deinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen zu informieren.
Das musst Du nun auch tun. - Du kannst ja angeben, dass die neue Situation voraussichtlich nur etwa 4 Monate andauern wird.
Dann, wenn sich Deine Situation wieder zum Bessseren wendet, informierst Du die
EBH natürlich wieder entsprechend.
iman20081 schrieb am 11.01.2013 um 10:50:18:Die 400 Euro nicht um die Sicherung mein Lebensunterhalt, sondern ich dachte es ist besser vor der
ABH als gekundigt zu zeigen , oder??
Die 400,- Euro zu haben, ist doch besser, als sie nicht zu haben. Und natürlich ist es auch gegenüber der Behörde besser, dass sie nachvollziehbar sehen kann, dass Du a) ungeachtet der (vorügbergehenden) Kündigung des eigentlichen Arbeitsverhältnisses, weiterhin arbeitest und b) auch nachvollziehbarer ist, dass Dein
LU dennoch weiter gesichert ist bzw. Du die Möglichkeiten, die Du hast, zur LU-Sicherung nutzt.
Mach Dir nicht allzu große Gedanken - wenn die Dinge so liegen und sich entwickeln, wie Du es sagst, dann ist Deine Einbürgerung nicht gefährdet.
=schweitzer=