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Passnummer geändert mitten im Visa-Verfahren (Gelesen: 4.723 mal)
Madita
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16.12.2012 um 19:33:14
 
Hallo,
ich habe mit meinem Verlobten (Kubaner) ein Visum zur Eheschließung beantragt und es wird langsam ziemlich kompliziert. Ich hoffe,dass mir jemand Tips geben kann. Um das Problem nachzuvollziehen, fasse ich mal kurz den Verlauf zusammen...

1. Visum ist in der dt. Botschaft beantragt worden, Deutschtest betanden. Folgende Unterlagen liegen übersetzt und beglaubt vor: Geburtsurkunde, Ehefähigkeitszeugnis, Ledigkeitsbescheinigung.

2. Unterlagen sind bei der Ausländerbehörde angekommen. Der Sachbearbeiter sagte, es fehlt ihm noch der offizielle Termin vom Standesamt, dann wird dem Visum stattgegeben.

3. Ich mit allen Dokumenten zum Standesamt. Das Standesamt sagt, es fehlt eine  beglaubigte Kopie des Reisepasses (es war nur eine normale Kopie). Vorher geben sie mir keinen Hochzeitstermin.

4. Ich ABH angerufen. Sachbearbeiter sagt, mein Freund soll in die Botschaft gehen und den Pass beglaubigen lassen und bitten, dass sie das faxen. Er gibt dem Standesamt dann Bescheid, dass die Unterlagen vollständig sind.

5. Mein Freund zur Botschaft mit Reisepass. Botschaft sagt, sie können den Reisepass nicht akzeptieren. Grund: Auf den leeren Seiten hinten ist ein DDR-Souvenir-Stempel von der East-Side-Gallery in Berlin. (Bieten die da im Shop als "Gag" an). Ja, ich weiß, eigene Doofheit, man macht kein Killefitz mit einem Reisepass, allerdings habe ich noch nie gehört, dass es damit Probleme gibt. (Er konnte damit auch problemlos zurückreisen). Ich war ziemlich schockiert, dass er deswegen einen neuen Pass vorlegen soll.
Leider hat mein Freund sich auch nicht getraut, zuzugeben, dass er diesen Stempel in einem Souvenir-Shop bekommen hat, weil ihm das peinlich war. Er hat auf die Frage, was das ist, gesagt, dass in Berlin Kinder von Freunden das da reingemacht haben. Aber wahrscheinlich hätte die Wahrheit auch keinen Unterschied gemacht.

Er hat den neuen kubanischen Pass schon beantragt. Aber, dieser wird ja eine neue Nummerhaben. Auf dem Ehefähigkeitszeugnis steht aber die alte Passnummer. Die Botschaft sagt, das macht nix, aber ich fange langsam an mir Sorgen zu machen.

Frage: Weiß jemand, ob die veränderte Passnummer beim Standesamt ein Problem sein kann?

Und noch ganz andere Frage:
Ist es wirklich zwingend erforderlich, dass man den konkreten Standesamts-Termin offiziell vorlegen muss, bevor das Visum erteilt wird?

Sorry, das ist jetzt ein Roman geworden. Ich freue mich über eure Erfahrungen oder Infos.
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« Zuletzt geändert: 16.12.2012 um 19:44:12 von Madita »  
 
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Saxonicus
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Antwort #1 - 16.12.2012 um 22:05:40
 
Madita schrieb am 16.12.2012 um 19:33:14:
Frage: Weiß jemand, ob die veränderte Passnummer beim Standesamt ein Problem sein kann?

Dann soll er doch einfach den alten Pass mitnehmen und im Problemfall mit vorlegen.

Madita schrieb am 16.12.2012 um 19:33:14:
Ist es wirklich zwingend erforderlich, dass man den konkreten Standesamts-Termin offiziell vorlegen muss, bevor das Visum erteilt wird? 

JA
Ohne Eheschließungstermin beim Standesamt gibt es (noch) kein Visum.
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Madita
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Antwort #2 - 16.12.2012 um 23:11:53
 
Saxonicus schrieb am 16.12.2012 um 22:05:40:
Dann soll er doch einfach den alten Pass mitnehmen und im Problemfall mit vorlegen.

JA
Ohne Eheschließungstermin beim Standesamt gibt es (noch) kein Visum.


Danke, schade. Ich hab auch von welchen gehört, die den Termin nicht brauchten, aber das muss dann wohl eine Ausnahme gewesen sein.

Den alten Pass durfte er leider nicht behalten. Wir haben dann nur noch eine (nicht beglaubigte) Kopie.
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erne
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Antwort #3 - 16.12.2012 um 23:33:48
 
Madita schrieb am 16.12.2012 um 23:11:53:
die den Termin nicht brauchten, aber das muss dann wohl eine Ausnahme gewesen sein.

dann hatten sie eine Bescheinigung des Standesamtes, dass der Eheschliessung nichts im Wege steht und die Eheschliessung sollte gemeinsam von beiden Partner angemeldet werden. Ist genauso viel wert.

Grundsätzlich:
für Eheschliessungsvisum sollte man zuerst die Eheschliessung klar machen, also erst alles mit dem Standesamt klären, dann das Visum beantragen

Madita schrieb am 16.12.2012 um 19:33:14:
Folgende Unterlagen liegen übersetzt und beglaubt vor: Geburtsurkunde, Ehefähigkeitszeugnis, Ledigkeitsbescheinigung.


da fehlt abgesehen vom Eheschlissungstermin noch das A1 Zertifikat


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Antwort #4 - 16.12.2012 um 23:59:09
 
erne schrieb am 16.12.2012 um 23:33:48:
Grundsätzlich:
für Eheschliessungsvisum sollte man zuerst die Eheschliessung klar machen, also erst alles mit dem Standesamt klären, dann das Visum beantragen

da fehlt abgesehen vom Eheschlissungstermin noch das A1 Zertifikat



Deutschtest wurde mündlich durchgeführt von der Botschaft. (Weil es in Havanna kein Goethe Institut gibt.)

Das mit dem Standesamt war mir vor Visumsantrag leider überhaupt nicht klar, ich dachte dass die Unterlagen für das Visum automatisch vollständig sind, wenn wir alle von der Botschaft verlangten Papiere einreichen und mein Freund, sollte noch etwas fehlen, es dann persönlich mitbringen kann.
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Antwort #5 - 17.12.2012 um 06:15:38
 
Madita schrieb am 16.12.2012 um 23:59:09:
Das mit dem Standesamt war mir vor Visumsantrag leider überhaupt nicht klar,

Mir auch nicht.

Es ist nicht erforderlich, den "standesamtlichen Teil" bereits vor Visumantragstellung fertig zu haben.

In Ländern mit Sicherheitsabfragen und reichlich Terminvorlauf zur Antragstellung kann das sogar schlicht unsinnig sein: Die Befreiung von der Beibringung des EFZ gilt 6 Monate, in der Zeit kann aber u.U. das Visumverfahren nicht abgeschlossen werden.

Der Termin zur Eheschließung muß erst bei der Visumerteilung klar sein.

Madita schrieb am 16.12.2012 um 23:59:09:
ich dachte dass die Unterlagen für das Visum automatisch vollständig sind, wenn wir alle von der Botschaft verlangten Papiere einreichen

So ist es im Regelfall auch.

Wenn man von der Feinheit absieht, daß nicht die Unterlagen für das Visum, sondern für den Visumantrag dann vollständig sind, wenn man die auf der Website/im Merkblatt aufgezählten komplett vorlegt. Wozu sonst wären Websites/Merkblätter gut?
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Antwort #6 - 17.12.2012 um 14:52:59
 
Petersburger schrieb am 17.12.2012 um 06:15:38:
Wenn man von der Feinheit absieht, daß nicht die Unterlagen für das Visum, sondern für den Visumantrag dann vollständig sind, wenn man die auf der Website/im Merkblatt aufgezählten komplett vorlegt. Wozu sonst wären Websites/Merkblätter gut?


Das habe ich mich auch gefragt. Es stand zwar der Hinweis, sich beim örtlichen Standesamt zu erkundigen, nur leider habe ich dort beim ersten Mal am Telefon die Auskunft bekommen, dass ich ohne meinen Partner sowieso keinen Termin zur Eheschließung bekomme. Deswegen glaubte ich, erstmal das Visum durchzuziehen und dann weiterzusehen...

Jetzt war ich noch mal beim Standesamt und jetzt heißt es, die Dokumente müssen noch in Dtld. von einem vereidigten Übersetzer übersetzt werden. Übersetzung wird trotz Legalisierung in der Botschaft nicht anerkannt. Auf meine Frage, ob wir das nachreichen können, kam nur die Antwort: Nein, seien Sie froh, dass Sie nicht zum Oberlandesgericht müssen, dann wirds richtig teuer.

Wonach entscheidet sich das, welche Übersetzungen akzeptiert werden? Weiß jemand, wo man das nachlesen kann? Und kann es passieren, dass der nächste Sachbearbeiter auf Oberlandesgericht besteht??
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Antwort #7 - 17.12.2012 um 15:41:59
 
Madita schrieb am 17.12.2012 um 14:52:59:
Übersetzung wird trotz Legalisierung in der Botschaft nicht anerkannt.

die Legalisierung der Botschaft bezieht sich auf das Orignaldokument .... sie sagt nichts darüber, ob die Übersetzung richtig ist.
Daher haben Behörden einige Übersetzer zugelassen, die sie kennen und deren Übersetzungen sie "vertrauen".

Madita schrieb am 17.12.2012 um 14:52:59:
Wonach entscheidet sich das, welche Übersetzungen akzeptiert werden?

der Standesbeamte, der Euch trauen wird.


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