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Begründung für Beibehaltung (Gelesen: 951 mal)
Themen Beschreibung: Soll man Ich oder Herr/Frau X schreiben?
neu_englander
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i4a rocks!


Beiträge: 9

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: USA
Zeige den Link zu diesem Beitrag Begründung für Beibehaltung
16.12.2012 um 17:22:06
 
Hallo Leute,

weiß jemand ob es besser ist wenn man schreibt immer Ich... oder sollte man immer Herr X... schreiben in die Begründung für Beibehaltung?  Es ist natürlich eine persönliche Sache aber ich verstehe, daß die Begründungen sollen objektiv und konkret sein.  Also, wenn man Herr X schreibt, klingt es mehr klinisch und wenn man Ich schreibt, klingt es mehr persönlich.  Spielt dies überhaupt eine Rolle?

Danke in voraus!
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reinhard
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Beiträge: 15.345

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 16.12.2012 um 17:24:41
 
Rechtlich spielt es keine Rolle, aber Du schreibst immer "Ich...".
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neu_englander
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i4a rocks!


Beiträge: 9

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: USA
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Antwort #2 - 17.12.2012 um 13:39:36
 
Danke Reinhard!
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