Ich bin ein NICHT-EU Bürger (Bosnien und Herzogowina).
In der nahen Zukunft möchte ich den Antrag auf Einbürgerung stellen und dennoch meine bisherige Staatsbürgerschaft behalten.
Den beiden Kulturen fühle ich mich verbunden; in Bosnien bin ich geboren und bin da 8 Jahre zur Schule gegangen. Abgesehen von den Kontakten, die ich dahin nach wie vor pflege.
Und in Deutschland, wo ich mittlerweile knapp 20 Jahre lebe, hat mich sehr die Disziplin und das Berufsleben geprägt.
Und....meine Frau ist deutsch!
Ja, ganz genau!!!
Im Ausländergesetzt, "§ 87.3.1.2 Besuch deutscher Schulen", steht es, bzgl. Ausnahmen für Mehrstaatigkeit: ".....Der Zeitraum des Schulbesuchs in deutschen Schulen im Inland muss den Zeitraum des Schulbesuchs in ausländischen Schulen überwiegen.Zu berücksichtigen ist der Schulbesuch in öffentlichen Schulen (allgemein bildenden Schulen, Berufs- und Berufsfachschulen) oder genehmigten Ersatzschulen, in denen Deutsch Unterrichtssprache ist. ....".
Könnt ihr mir sagen wie meine Karten stehen, wenn mein schulischer Werdegang wie folgt aussieht: 8 Jahre Bosnien/Herzeg., 9. & 10. Klasse BRD, 3.5 Jahre Berufsausbildung mit Zusatzquali Fachhochschulreife und 6 Jahre Studium an der Fachhochschule (mit Diplom abgeschlossen)?
Wird die Fachhochschule angerechnet?
Vielen Dank für die Antworten.