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§25 Abs. 4 Satz 1 AufenthG + Erwerbstätigkeit nicht gestattet (Gelesen: 1.178 mal)
Themen Beschreibung: Unter welchen Bedingungen bekommt man eine Arbeit?
Plutarch
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag §25 Abs. 4 Satz 1 AufenthG + Erwerbstätigkeit nicht gestattet
09.10.2012 um 06:14:49
 
Hallo an alle! Ich weiss nicht ob meine Staatsangehörigkeit eine Rolle hier spielt, sie ist Bosnisch. Es geht darum, dass wo immer ich mich bei einem Arbeitgeber vorstelle, dass praktisch keiner mit mir reden will wenn er sieht, dass "Erwerbstätigkeit nicht gestattet" ist. Mein Anwalt sagt, dass der Arbeitgeber ein Formular ausfüllen sollte und dann wird er (Anwalt) das Formular an die Ausländerbehörde schicken die das genehmigen soll.
Es gibt angeblich auch eine Liste von Berufen die "zugelassen" sind. Ich weiss auch nicht was das bedeutet. Könnte es sein, dass ich als Ausländer nur auf Arbeiten rechnen kann die keiner der Deutschen oder EU-Bürger nicht machen will? Der Anwalt hat mich auch über eine Umschulung gefragt ob ich dazu bereit wäre. Dieses Aufenthaltserlaubniss habe ich schon seit 1,5 Jahren und bin immer Arbeitslos geblieben. Nicht mal Teilzeit darf ich arbeiten gehen. Und dabei bin ich aus Humanitären Gründen in Deutschland (wo ich auch geboren bin).

Ich fühle mich mittlerweile wie eine Geisel, bin im 42. Lebensjahr, keine Einkünfte, Arbeitserfahrung und keine Zukunft. Muss ich das alles erleben und dulden?

Wie steht es gesetzlich mit der Arbeitserlaubniss im Bezug auf meinen Aufenthaltstitel?

Herzlichen Dank für alle nützliche Antworte!
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schweitzer
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Das Herz hat Gründe, die
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: §25 Abs. 4 Satz 1 AufenthG + Erwerbstätigkeit nicht gestattet
Antwort #1 - 09.10.2012 um 07:44:47
 
Du schreibst, dass Du in Deutschland geboren worden bist und jetzt seit 1,5 Jahren eine AE gemäß § 25 (4) Satz 1 AufenthG hast. - Diese AE ist ausdrücklich als "vorübergehend" ausgelegt.

Was hattest Du vor der Erteilung dieser AE für Aufenthaltstitel/Duldungszeiten in Deutschland? - Wie lange hältst Du Dich jetzt ununterbrochen in Deutschland auf?

Wenn man das wüsste, könnte man etwas mehr und vor allem Präziseres zu Deinen Fragen sagen.


=schweitzer=
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