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Gebühr zur Empfangsbestätigung (Gelesen: 923 mal)
boggieiii
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Beiträge: 14

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Gebühr zur Empfangsbestätigung
06.08.2012 um 10:46:41
 
Hallo zusammen,

habe heute meine Unterlagen für den Antrag auf Niederlassungserlaubnis nach dem neuen §18b abgegeben, die Mitarbeiterin von ABH hat mir aber verweigert, eine Empfangsbestätigung auszuhändigen und meinte dass die Vorzahlungsquittung gleich als die Bestätigung gilt. Sie hat mir sogar 10 € für eine extra Bescheinigung verlangt.

Meine Frage nun, ist sowas erlaubt? Wieso tendiert die ABH immer dazu, kein rechtliches Dokument auszustellen?

Hat jemand eine Idee? Vielen Dank!

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Muleta
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Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
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Antwort #1 - 06.08.2012 um 10:47:28
 
Wenn Deine AE noch gültig ist, gibt es keinen Rechtsanspruch auf eine besondere "Bestätigung". Wozu auch.
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