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anerkennung der eheschliessung durchz das finanzamjt (Gelesen: 1.485 mal)
dilek
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Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag anerkennung der eheschliessung durchz das finanzamjt
03.08.2012 um 11:26:55
 
liebe forengemeinde,
nach langem hin und her ist mein mann nun endlich hier in deutschland. ich bin einkommenssteuerpflichtig und wollte für das laufende jahr die vorauszahlungen herunter setzen lassen und erhielt vom finanzamt die aufforderung nachzuweisen, das die ehe nach deutschem recht gültig ist (deutsch/türkei).
ich habe nach der eheschliessung die ehe in deutschland beim einwohnermeldeamt gemeldet und wurde seither dort geführt als "dauernd getrenntlebend". was soll/kann ich denn jetzt nachweisen und an welche stellen kann ich mich dafür wenden?
danke im voraus für eure antworten.
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Muleta
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Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
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Antwort #1 - 03.08.2012 um 11:37:09
 
dilek schrieb am 03.08.2012 um 11:26:55:
vom finanzamt die aufforderung nachzuweisen, das die ehe nach deutschem recht gültig ist (deutsch/türkei)


lege dort die mehrsprachige Heiratsurkunde vor. Das ist Nachweis genug. Wenn der dortige Beamte das nicht glauben mag, geh zum Vorgesetzen.
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garfield2008
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01259, Sachsen, Germany
01259
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Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehefrau Vietnam
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Antwort #2 - 03.08.2012 um 13:08:23
 
Die Steuerklasse wird geändert, wenn beide Ehepartner einen gemeinsamen Wohnsitz haben. Wird nach der Anmeldung vom Einwohneramt dem Finanzamt mitgeteilt.
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Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem 1921-2006)
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