Hallo,
folgendes Anliegen: bin 27 Jahre alt und komme ursprünglich aus Moldawien/Chisinau (Hauptstadt). Bin schon seit 12 Jahren in Deutschland/Bayern/München. Habe hier meine Mittlere Reife, Fach-Abi und Hochschulabschluß gemeistert. Nun arbeite ich halt eben
Besitze Niederlassungserlaubnis und unbefristeten Aufenthaltstittel.
Möchte mich einbürgern lassen. Das Problem, wie bei den meisten aus den GUS-Ländern, ist das es eine Geburtsukrunde verlangt wird, die nicht älter als 6 Monate ist. Das ist eben das Einzige was mir noch daran hindert
War schon 2 mal in KVR (einmal in 2008 und 2011) und habe mich beraten lassen und es wurde halt immer gesagt, das ich eben eine aktuelle Geburtsurkunde brauche.
Nun weiß ich das nicht so genau, ob die Geburtsurkunde sowohl im Original als auch die Kopie nicht älter als 6 Monate sein müssen. Habe zwar die Unterlagen vor mir, aber werde halt nicht schlauer daraus und das ist eben schon länger her.
Ich habe überhaupt keine Lust nach Moldawien zu fliegen und mich damit beschäftigen zu lassen (Standesamt, Apostille usw.) Erstens kostet der Flug was usw. und zweitens habe ich nicht direkt die Zeit wegen der Arbeit und Lust sowieso nicht
Mit Vollmachten wird es noch schwieriger, habe mir das schon genauer angeschaut.
In einigen Foren habe ich mal gelesen, dass man darauf argumentieren sollte, dass unsere ehemaligen GUS-Urkunden werden halt 1 mal im Leben ausgegeben und sind halt lebenslang gültig (naja bis man halt stirbt - ist man dann halt nicht mehr geboren
logisch wa) Wenn ich meine Geburtsurkunde so anschaue sehe ich eben kein Verfallsdatum
Und die deutschen Geburtsurkunden sind 6 Monate lang gültig -deswegen wird bei der Einbürgerung das genauso verlangt.
Solche Argumente habe ich nocht nicht im Gespräch verwendet. Deswegen woltle ich noch einmal probieren, ob es vielleicht diesmal klappt.
Was meint ihr würde das was bringen, wenn ich einfach meine Geburtsurkunde übersetzen lassen würde (nach ISO R9 -alles korrekt) und das dem Beamten bei KVR zeigen würde - und eben sagen würde ist halt lebenslang gültig trotz "6-monatiger Frische"???
Weiß von meinen Cousins, dass bei denen es auch so geklappt hat mit der Einbürgerung - d.h. keine aktuelle Geburtsurkunde - sie wohnen aber in Germering und waren dort halt im Bürgerbüro. Ihre Eltern dagegen mussten schon eine aktuellere Geburtsurkunde besorgen für ihre eigene Einbürgerung.
Ist es dann vom Ort zu Ort unterschiedlich mit der Einbürgrung und wahrscheinlich auch vom Beamten zu Beamten...
MfG