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Einbürgerung nach §8 - aktuelle Geburtsurkunde (Gelesen: 2.684 mal)
Vas
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: moldawisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerung nach §8 - aktuelle Geburtsurkunde
28.07.2012 um 19:26:50
 
Hallo,

folgendes Anliegen: bin 27 Jahre alt und komme ursprünglich aus Moldawien/Chisinau (Hauptstadt). Bin schon seit 12 Jahren in Deutschland/Bayern/München. Habe hier meine Mittlere Reife, Fach-Abi und Hochschulabschluß gemeistert. Nun arbeite ich halt eben Smiley Besitze Niederlassungserlaubnis und unbefristeten Aufenthaltstittel.

Möchte mich einbürgern lassen. Das Problem, wie bei den meisten aus den GUS-Ländern, ist das es eine Geburtsukrunde verlangt wird, die nicht älter als 6 Monate ist. Das ist eben das Einzige was mir noch daran hindert  Ärgerlich

War schon 2 mal in KVR (einmal in 2008 und 2011) und habe mich beraten lassen und es wurde halt immer gesagt, das ich eben eine aktuelle Geburtsurkunde brauche.

Nun weiß ich das nicht so genau, ob die Geburtsurkunde sowohl im Original als auch die Kopie nicht älter als 6 Monate sein müssen. Habe zwar die Unterlagen vor mir, aber werde halt nicht schlauer daraus und das ist eben schon länger her.

Ich habe überhaupt keine Lust nach Moldawien zu fliegen und mich damit beschäftigen zu lassen (Standesamt, Apostille usw.) Erstens kostet der Flug was usw. und zweitens habe ich nicht direkt die Zeit wegen der Arbeit und Lust sowieso nicht  Laut lachend Mit Vollmachten wird es noch schwieriger, habe mir das schon genauer angeschaut.

In einigen Foren habe ich mal gelesen, dass man darauf argumentieren sollte, dass unsere ehemaligen GUS-Urkunden werden halt 1 mal im Leben ausgegeben und sind halt lebenslang gültig (naja bis man halt stirbt - ist man dann halt nicht mehr geboren Durchgedreht logisch wa) Wenn ich meine Geburtsurkunde so anschaue sehe ich eben kein Verfallsdatum Smiley
Und die deutschen Geburtsurkunden sind 6 Monate lang gültig -deswegen wird bei der Einbürgerung das genauso verlangt.

Solche Argumente habe ich nocht nicht im Gespräch verwendet. Deswegen woltle ich noch einmal probieren, ob es vielleicht diesmal klappt.

Was meint ihr würde das was bringen, wenn ich einfach meine Geburtsurkunde übersetzen lassen würde (nach ISO R9 -alles korrekt) und das dem Beamten bei KVR zeigen würde - und eben sagen würde ist halt lebenslang gültig trotz "6-monatiger Frische"??? Laut lachend

Weiß von meinen Cousins, dass bei denen es auch so geklappt hat mit der Einbürgerung - d.h. keine aktuelle Geburtsurkunde - sie wohnen aber in Germering und waren dort halt im Bürgerbüro. Ihre Eltern dagegen mussten schon eine aktuellere Geburtsurkunde besorgen für ihre eigene Einbürgerung.

Ist es dann vom Ort zu Ort unterschiedlich mit der Einbürgrung und wahrscheinlich auch vom Beamten zu Beamten...

MfG
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erne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 28.07.2012 um 20:51:16
 
Vas schrieb am 28.07.2012 um 19:26:50:
dass unsere ehemaligen GUS-Urkunden werden halt 1 mal im Leben ausgegeben

das stimmt so nicht ... ich habe schon mehrfach Geburtsurkunden aus der ex-'USSR gesehen, die mehr als ein mal für eine Person ausgestellt wurde und dann nach dem Zerfall der UdSSR  vom Nachfolgestaat auch noch, so oft man will
Vas schrieb am 28.07.2012 um 19:26:50:
und sind halt lebenslang gültig

ja das schon ...

Vas schrieb am 28.07.2012 um 19:26:50:
Und die deutschen Geburtsurkunden sind 6 Monate lang gültig 

glaube ich nicht ... die sind auch "lebenslang" gültig, so viel ich weiss

Vas schrieb am 28.07.2012 um 19:26:50:
enn ich einfach meine Geburtsurkunde übersetzen lassen würde (nach ISO R9 -alles korrekt) und das dem Beamten bei KVR zeigen würde - und eben sagen würde ist halt lebenslang gültig trotz "6-monatiger Frische"?


einen Versuch ist es wert ... die Antwort darauf erfährst du für Deinen Fall aber nur bei der zuständigen EBH



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jammie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 29.07.2012 um 17:58:50
 
Meine Geburtsurkunde wurde nach meinem Geburt ausgestellt. Ich habe nur dieses Original, nichts mehr. Natürlich wurde sie hier in Deutschland übersetzt. Niemand hat aber von mir eine "frische" verlangt, für die Einbürgerung auch.
Natürlich kann man dort eine neue beantragen, wegen des Verlusts oder Ungenauigkeiten im Original. Ich wundere mich aber, warum man überhaupt eine "frische" Geburtsurkunde braucht.
Ich würde auch lieber bei EBH fragen...
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