Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Familienzusammenführung EU-Bürgerín zu Asylbewerber (Gelesen: 913 mal)
Themen Beschreibung: Familenzusammenführung EU-Bürgerin zu Asylbewerber
Naolis
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 15

Kiel, Germany
Kiel
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Migration
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Familienzusammenführung EU-Bürgerín zu Asylbewerber
11.07.2012 um 12:48:33
 
Hallo, kann mir bitte jemand zur folgenden Konstellation einen Tipp geben? Eine Bulgarierin, die gern in Deutschland arbeiten wollte, wo aber eine Arbeitsaufnahme an der nicht erteilten Arbeitserlaubnis scheiterte, bekommt ein Kind von einem Asylbewerber. Die Vaterschaft lässt das Paar anerkennen. Er wohnt in einem anderen Kreis und hat eine Aufenthaltsgestattung. Sie kann momentan ihren Lebensunterhalt und den des Kindes kaum sichern, wohnt bei Bekannten. Wie sind die Auusichten des Paares auf eine Familienzusammenführung in Deutschlnad? Vielen Dank im Voraus für Ihre / Eure Antworten!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Muleta
i4a-Ehrenmitglied
*****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung EU-Bürgerín zu Asylbewerber
Antwort #1 - 11.07.2012 um 14:49:30
 
hat sie denn eine Freizügigkeitsbescheinigung?

Ich würde unter diesen Umständen jedenfalls davon ausgehen, dass kein Freizügigkeitstatbestand vorliegt, da eine Arbeitserlaubnis wohl von vornherein aussichtslos war (geringe Qualifikation?). Kann man zwar auch anders sehen, aber dann müsste man sich auf ein längeres Gerichtsverfahren einstellen.

Ohne Freizügigkeit dann aber auch kein Aufenthaltsrecht für den KiVA.

Naolis schrieb am 11.07.2012 um 12:48:33:
Sie kann momentan ihren Lebensunterhalt und den des Kindes kaum sichern, 


wieso "kaum"? Sie darf nicht arbeiten und wenn sie kein nennenswertes Vermögen hat, dürfte schon die Bezahlung einer Krankenversicherung (das ist Pflicht!) jedes Budget sprengen.
Zum Seitenanfang
  

Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema