Guten Tag Community,
Ich habe folgenden Sachverhalt in der Familie:
Sie, 40 Jahre alt, Staatsbürgerschaft Sri Lanka, 2 deutsche Kinder, seit fast 20 Jahren in D mit
NE, Schul- und Berufsabschluss in D gemacht und berufstätig möchte Antrag auf Einbürgerung stellen.
Sie kann sich de facto aber nicht aus der Staatsbürgerschaft Sri Lankas entlassen lassen, da sie Grundbesitz hat, auf dem auch ihre Eltern in Sri Lanka wohnen.
Sollte sie nicht mehr Staatsbürgerin des Landes sein, gäbe es die Gefahr der Enteignung... ich will da nicht zu ausführlich darauf eingehen - summasummarum wäre mind. ein erheblicher finanzieller Nachteil einzukalkulieren.
Übertrag des Grundbesitzes an Verwandte ist nicht möglich, da die einzig lebenden mit passender Staatsbürgerschaft schon zu alt sind.
Was empfehlen die Fachkundigen?
Antrag stellen und auf Ausnahmetatbestand hinweisen?
Ich bin dankbar für jeden hilfreichen Kommentar.