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Probleme bei Anmeldung zur Eheschließung (Gelesen: 4.284 mal)
AmyAde
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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18.06.2012 um 20:33:04
 
Mein nigerianischer Verlobter und ich möchten gerne in Deutschland heiraten. Dabei stellt nun die Beschaffung der von den deutschen Behörden geforderten Dokumente das Problem dar. Mein Verlobter war bereits einmal verheiratet, wobei diese Ehe in Dänemark geschlossen und in Deutschland geschieden wurde. Neben dem deutschen Scheidungsurteil muß die Scheidung laut Gesetz ja nun auch in Nigeria anerkannt werden, weil das deutsche Scheidungsurteil allein nicht ausreicht für eine erneute Eheschließung im Bundesgebiet. Leider ist die Ehe aber nie in Nigeria registriert worden, sodass der Status meines Verlobten in Nigeria immernoch ledig ist. Eine nachträgliche Registrierung einer geschiedenen Ehe, oder eine wie auch immer geartete Anerkennung ist nicht möglich. Ich habe bereits die Deutsche Botschaft in Lagos kontaktiert, wo man uns auf die Möglichkeit der Befreiung der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses durch das OLG hinwies. Dafür erforderlich wäre ein Affidavit des Vaters, aus dem hervorgeht, dass mein Verlobter geschieden ist (Affidavit of Bachelorhood), sowie eine gleichlautende Bescheinigung vom Local Government. Diese Bescheinigung können die nigerianischen Behörden aber wie gesagt nicht ausstellen, weil der Familienstand eben unterschiedlich vermerkt ist. Das Standesamt besteht auf das Dokument des Local Government, die Deutsche Botschaft in Lagos sowie das OLG verstehen die Situation und würden das Affidavit des Vaters als ausreichend anerkennen. Da die Anmeldung beim Standesamt aber nun mal der erste Schritt ist, kommen wir da nicht weiter. Haben wir nicht ein Recht darauf, dass das Standesamt das Affidavit akzeptiert?
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grisu1000
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 18.06.2012 um 20:45:34
 
AmyAde schrieb am 18.06.2012 um 20:33:04:
Da die Anmeldung beim Standesamt aber nun mal der erste Schritt ist, kommen wir da nicht weiter. Haben wir nicht ein Recht darauf, dass das Standesamt das Affidavit akzeptiert? 

Die Entscheidung über die Befreiuung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnis trifft das OLG und nicht das Standesamt. Sie bereiten nur die Entscheidung vor. Hast du bereits Kontakt mit dem Sachbearbeiter des OLG, so schreibe ihm den Grund für die Weigerung des Standeamtes. Wahrscheinlich klärt er das dann direkt mit dem Standesamt.
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AmyAde
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 18.06.2012 um 21:09:53
 
Ich hatte schon mit der zuständigen Sachbearbeiterin vom OLG telefoniert und sie sagte mir, dass sie da, so lange die Deutsche Botschaft das Affidavit als ausreichend betrachtet, mitziehen werden, denn bei Sonderfällen müsse man halt individuell entscheiden. Botschaft und OLG zeigen sich außerordentlich kooperativ, nur leider erfolgt die Weitergabe der Dokumente ja nur über das Standesamt. Und dort sagt man uns, die Unterlagen seien nicht komplett für eine Anmeldung zur Eheschließung. haben wir eine Rechtsgrundlage in dem Bezug, auf die man das Standesamt verweisen kann? Oder sollen wir direkt einen Anwalt einschalten?
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Muleta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 18.06.2012 um 21:15:30
 
AmyAde schrieb am 18.06.2012 um 20:33:04:
Neben dem deutschen Scheidungsurteil muß die Scheidung laut Gesetz ja nun auch in Nigeria anerkannt werden


wer sagt denn das? Eine Anerkennung der Scheidung in Nigeria ist nicht erforderlich (und eben auch nicht möglich). Das sollte der Standesbeamte aber eigentlich wissen (oder nachschauen können).

Hinsichtlich des Familienstandes unterscheiden viele Länder nicht zwischen "ledig" und "geschieden", sondern sagen schlicht "nicht verheiratet". Wenn sowas zu kriegen ist, sollte es reichen.
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Antwort #4 - 18.06.2012 um 21:17:07
 
Du willst ja den Kontak zum OLG - über das Standesamt - damit das OLG das OK zur Anmeldung beim Standesamt geben kann. Erst dann kann die Eheschließung angemeldet werden.

Hört sich nach einem Miss(Falsch-)verständnis vom Standesamt an ?!?

Ansonsten würde ich die Sachbearbeiterin, da du ja schon Kontakt mit ihr hattest, bitten, sich mit dem Standesamt in Verbindung zu setzen.

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AmyAde
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Antwort #5 - 18.06.2012 um 21:23:04
 
Das war auch unser Gedanke... Weil ein Bachelor's Certificate mit 'ledig' oder 'nicht verheiratet' ja zumindest zeigt, dass es keine Vorehen in Nigeria gibt. Da man in Deutschland aber weiß, dass er geschieden ist, würde dieses Dokument als falsch und damit ungültig gelten.
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AmyAde
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 18.06.2012 um 21:34:12
 
Das wäre eventuell noch eine Möglichkeit die Sachbearbeiterin beim OLG zu bitten dem Standesamt die Situation zu erklären (wenn es die Deutsche Botschaft schon nicht geschafft hat)...  Ich habe nachdem uns das Standesamt mitteilte, dass sie auf das Dokument mit Personenstandsangabe vom Local Government bestehen, noch einmal Rücksprache mit der Deutschen Botschaft in Lagos gehalten. Da sagte man mir, man hätte es dem Standesamt eindeutig vermittelt, dass ein Affidavit ausreiche. Es hört sich leider alles ein wenig nach Boykott seitens des Standesamts an...deswegen fragte ich nach einer Rechtsgrundlage, auf der man die Weitergabe der Dokumente ans OLG einfordern kann.
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salama11
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #7 - 19.06.2012 um 09:04:03
 
hallo, AmyAde

hast du schon mal versucht, die örtliche Standesamtsaufsicht mit in den Fall einzubeziehen? Die Standesämter arbeiten ja unabhängig von allen anderen Behörden, ich könnte mir vorstellen, dass Du nur dort ein wenig Druck machen kannst, gesetzt den Fall, Du triffst auf einen vernünftigen Beamten.
Viel Glück!
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Blaise
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #8 - 19.06.2012 um 12:50:03
 
Welches OLG ist denn für dich zuständig?
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Aus "Loriots Kommentare":
Nach den neuen Richtlinien betreffs Geschwindigkeitsbeschränkung für Beamte ist es untersagt, während der öffentlichen Verkehrszeiten den Amtsschimmel auf Trab zu bringen.
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AmyAde
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Antwort #9 - 19.06.2012 um 17:42:46
 
Ich wusste ehrlich gesagt noch nicht einmal, dass es eine Standesamtaufsicht gibt, bzw. welche Funktion diese erfüllt.... Danke für den Tipp! Das OLG Hamm ist für uns zuständig.
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