Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Ermessenseinbürgerung und jobcenter (Gelesen: 4.495 mal)
acidrat
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 36

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Kasachstan
Zeige den Link zu diesem Beitrag Ermessenseinbürgerung und jobcenter
13.06.2012 um 10:59:34
 
Hallo,

ich habe vor einen Antrag auf Ermessenseinbürgerung zu stellen (StAG §8), für eine Anspruchseinbürgerung fehlt mir der "gewöhnliche Aufenthalt" - Bayern halt  Smiley

Ich erfülle alle Voraussetzungen für eine Ermessenseinbürgerung (Festangestellt, Einbürgerungstest bestanden, Studium abgeschlossen, keine Vorstrafen usw.).

Nun zu meinem Problem: Meine Frau hat während Ihrer Schwangerschaft (07/2011) einen Antrag auf einmalige Leistungen zur "Erstausstattung bei Schwangerschaft" und "Erstausstattung bei der Geburt" gestellt welches Ihr gem. §24 Abs. 3 Nr. 2 SGB II bewilligt wurden. Die Sachbearbeiterin im Jobcenter hat gemeint, warum denn meine Frau kein Geld für "Unterkunft und Heizung" bekommt, es würde Ihr ja zustehen. Daraufhin hat meine Frau das ganze Beauftragt und 3 Monate lange bekommen (siehe Anhang). Ich habe aber vom Jobcenter keinen Geld erhalten.

Nun die Frage: wie schädlich ist es für die Ermessenseinbürgerung, dass meine Frau diese Leistungen bezogen hat und weiß jemand ob man das Geld zurückgeben kann, damit der Einbürgerung nichts im Wege steht?
Zum Seitenanfang
  

jobcenter.jpg (109 KB | 313 )
jobcenter.jpg
 
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ermessenseinbürgerung und jobcenter
Antwort #1 - 13.06.2012 um 11:55:56
 
Ihr braucht gar nichts zurückgeben und auch keine "Verrenkungen" in der Richtung anzustellen. Die Leistung für die Vergangenheit ist unschädlich. -

Entscheidend ist, wenn alle sonstigen Voraussetzungen für die Ermessenseinbürgerung erfüllt sind (etwa Nachweis von entsprechenden Rentenbeitragszeiten), allein, dass der LU jetzt und mit Blick auf eine Prognose für die Zukunft hinreichend gesichert ist.


=schweitzer=
Zum Seitenanfang
  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
acidrat
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 36

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Kasachstan
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ermessenseinbürgerung und jobcenter
Antwort #2 - 13.06.2012 um 13:43:29
 
schweitzer schrieb am 13.06.2012 um 11:55:56:
Ihr braucht gar nichts zurückgeben und auch keine "Verrenkungen" in der Richtung anzustellen. Die Leistung für die Vergangenheit ist unschädlich. -

Entscheidend ist, wenn alle sonstigen Voraussetzungen für die Ermessenseinbürgerung erfüllt sind (etwa Nachweis von entsprechenden Rentenbeitragszeiten), allein, dass der LU jetzt und mit Blick auf eine Prognose für die Zukunft hinreichend gesichert ist.


Das sind ja erfreuliche Nachrichten.

Nur der Sachbearbeiter hat gemeint, dass der bei allen Behörden nachfragen muss : Polizei wegen Führungszeugniss, Arge wegen Sozialhilfe, keine Ahnung wo sonst nocht und wenn der Jobcenter schreibt, dass wenn ich !!innerhalb von letzten 2 Jahren!! irgendwas (auch 5 cent, auch wenn es nicht ich sondern meine Frau ist) erhalten habe, dann wird Antrag mit 100%-iger Wahrscheinlichkeit durch die Regierung (über die Ermesseneinbürgerung entscheidet ja die Bayerische Regierung) abgelehnt. Und ich sollte auf seine langährige Erfahrung vertrauen und kein Geld für Antrag verschwenden. Ich sollte liebe ab 01.01.2012 (letztes Datum vom Geldbezug) zwei jahre Warten und erst dann einen Antrag stellen...

Den Nachweis über mehr als 60 Rentenbeitragszahlungen habe ich auch, genau so wie einen unbefristeten Arbeitsvertrag womit die LU mit Blick auf die Zukunft gesichert wäre.

Nun soll ich, Ihrer Meinung nach, trotzdem einen Antrag stellen?

Wenn ja was soll ich lieber im Punkt wirtschaftliche Verhältnisse schreiben? (Siehe Anhang) Ich will ja nicht lügen, aber ich persönlich habe nichts von dem Jobcenter erhalten. Ich fürchte nur, dass wenn der Sachbearbeiter, der über den Antrag entscheidet, ein Häkchen bei "Ja" neben "Früher wurden Sozialhilfeleistungen gewährt" sieht - greifft er gleich zum "abgelehnt"-Stempel  Smiley





Zum Seitenanfang
  

Unbenannt-1.jpg (187 KB | 269 )
Unbenannt-1.jpg
 
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ermessenseinbürgerung und jobcenter
Antwort #3 - 13.06.2012 um 13:52:12
 
acidrat schrieb am 13.06.2012 um 13:43:29:
Und ich sollte auf seine langährige Erfahrung vertrauen 


In Bayern ticken die Uhren zuweilen anders - da will ich mich nicht bis ins letzte einmischen - ist auch egal, dass ich das nicht wirklich kapiere ...

acidrat schrieb am 13.06.2012 um 13:43:29:
Nun soll ich, Ihrer Meinung nach, trotzdem einen Antrag stellen? 


Mach zunächst einen "Sondierungstermin" bei der EBH - Sag, dass Du Dich mit dem Gedanken trägst, Dich einbürgern zu lassen und Dich dazu vorab umfassend informieren und beraten lassen möchtest, auch um eine (kostenintensive) Antragsablehnung zu vermeiden.

Dann sagst Du was ist und war und wirst erfahren, wie das gesehen wird. - Danach entscheidest Du aufgrund dieser Informationen aus erster Hand (und nicht aufgrund einer Prognose x von einem Sachbearbeiter y aus einer Behörde z), ob die Antragstellung jetzt bereits Sinn macht oder nicht.


=schweitzer=
Zum Seitenanfang
  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
acidrat
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 36

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Kasachstan
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ermessenseinbürgerung und jobcenter
Antwort #4 - 13.06.2012 um 14:03:54
 
schweitzer schrieb am 13.06.2012 um 13:52:12:
Mach zunächst einen "Sondierungstermin" bei der EBH - Sag, dass Du Dich mit dem Gedanken trägst, Dich einbürgern zu lassen und Dich dazu vorab informieren und beraten lassen möchtest. -

Dann sagts Du was ist und wirst erfahren, wie das geshen wird. - Danach entscheidest Du aufgrund dieser Informationen aus erster Hand (und nicht aufgrund einer Prognose x von einem Sachbearbeiter y aus einer Behörde z), ob die Antragstellung jetzt bereits Sinn macht oder nicht.



Naja ich war ja bei EBH und der Sachbearbeiter dort hat mir das oben geschriebene, mit 2 Jahren usw., erzählt. Aber, wie gesagt, der entscheidet nicht über den Antrag sondern leitet es an die Regierung von meinem Landkreis weiter. Oder meinst Du ich soll direkt bei der Regierung vorsprechen? (wenn man überhaupt einen Antrag bei der Regierung direkt stellen darf)
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
maki
Gold Member
****
Offline


laie!


Beiträge: 4.510

Sydney, New South Wales, Australia
Sydney
New South Wales
Australia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ermessenseinbürgerung und jobcenter
Antwort #5 - 13.06.2012 um 15:04:44
 
hi,

Zitat:
Oder meinst Du ich soll direkt bei der Regierung vorsprechen? (wenn man überhaupt einen Antrag bei der Regierung direkt stellen darf)

du kannst bei der Regierung selber keinen Antrag stellen, dass machst du bei den KVR/Bürgerbüros etc. (als "Aktenführende" Behörden), entschieden wird dann in der zuständigen Regierung (für München zB. die Regierung von Oberbayern).

Ansonsten musst du dich entscheiden ob du einen Antrag stellen willst oder eben nicht, denn nur so hast du Sicherheit, am Telefon/eMail/Brief aknn man viel sagen und meinen, was aber zählt ist im Endeffekt ein rechtsmittelfähiger Bescheid bei Ablehnung.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
acidrat
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 36

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Kasachstan
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ermessenseinbürgerung und jobcenter
Antwort #6 - 13.06.2012 um 15:09:51
 
maki schrieb am 13.06.2012 um 15:04:44:
Ansonsten musst du dich entscheiden ob du einen Antrag stellen willst oder eben nicht, denn nur so hast du Sicherheit, am Telefon/eMail/Brief aknn man viel sagen und meinen, was aber zählt ist im Endeffekt ein rechtsmittelfähiger Bescheid bei Ablehnung. 


wollen tue ich schon, nur hat mich der Mitarbeiter der EBH ganz verunsichert durch "in letzten 2 Jahren kein Bezug von Leistungen nach SGB II, sonst sichere Ablehnung". Ich habe bis jetzt noch nirgendswo solche Informationen gefunden und es war mir neu das zu erfahren.

Was mich viel mehr interessiert ist die Möglichkeit mich abzusichern indem ich dem Jobcenter Geld zurück zahle? Ist es überhaupt möglich dort seine Akte zu "löschen" wenn die Leistungen komplett zurückgezahlt werden?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
maki
Gold Member
****
Offline


laie!


Beiträge: 4.510

Sydney, New South Wales, Australia
Sydney
New South Wales
Australia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ermessenseinbürgerung und jobcenter
Antwort #7 - 13.06.2012 um 15:13:05
 
acidrat schrieb am 13.06.2012 um 15:09:51:
wollen tue ich schon, nur hat mich der Mitarbeiter der EBH ganz verunsichert durch "in letzten 2 Jahren kein Bezug von Leistungen nach SGB II, sonst sichere Ablehnung". Ich habe bis jetzt noch nirgendswo solche Informationen gefunden und es war mir neu das zu erfahren.

Die verwaltungsvorschriften für Einbürgerungen in Bayern sind "geheim", da wirst du imho höchstens Erfahrungsberichte finden.


acidrat schrieb am 13.06.2012 um 15:09:51:
Was mich viel mehr interessiert ist die Möglichkeit mich abzusichern indem ich dem Jobcenter Geld zurück zahle? Ist es überhaupt möglich dort seine Akte zu "löschen" wenn die Leistungen komplett zurückgezahlt werden?

Das geht nicht.

Es geht um eine Prognoseentscheidung für die Zukunft ob der LU auf dauer gesichert ist, nicht darum dass du Geld zurückzahlst.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
acidrat
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 36

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Kasachstan
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ermessenseinbürgerung und jobcenter
Antwort #8 - 13.06.2012 um 15:17:12
 
maki schrieb am 13.06.2012 um 15:13:05:
Es geht um eine Prognoseentscheidung für die Zukunft ob der LU auf dauer gesichert ist, nicht darum dass du Geld zurückzahlst. 


und wo steht das mit der Prognoseentscheidung?

Denn wie gesagt, der Sachbearbeiter meinte es ist egal, auf grob Deutsch gesagt, ob man Millard Euro auf seinem Konto hat und ein mal innerhalb von zwei Jahren, auch nicht selber, auch nur 5 cent von Jobcenter bekommen hat wird man nicht eingebürgert.

§8 StAG meint dazu: "sich und seine Angehörigen zu ernähren imstande ist.", nichts von wegen Prognoseentscheidung...
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
maki
Gold Member
****
Offline


laie!


Beiträge: 4.510

Sydney, New South Wales, Australia
Sydney
New South Wales
Australia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ermessenseinbürgerung und jobcenter
Antwort #9 - 13.06.2012 um 15:23:22
 
Zitat:
und wo steht das mit der Prognoseentscheidung?

zB. in den Vorläufigen Anwednungshinweisen des BMI (die in Bayern nicht gültig sind) und in den bayr. Anwednugnshinweisen (geheim).

Hier mal die BMI fassung (Achtung, in Bayern nicht gültig!):
http://www.info4alien.de/einbuergerung/gesetze/vah.htm#8
Zitat:
8.1.1.4 Zu Nummer 4 (Unterhaltsfähigkeit)

Der Einbürgerungsbewerber ist imstande, sich und seine Angehörigen zu ernähren, wenn er den eigenen und den Lebensunterhalt der Familie sowie etwaige gegen ihn gerichtete Unterhaltsansprüche nachhaltig und auf Dauer aus einem selbst erwirtschafteten Einkommen, einem eigenen Vermögen oder einem bestehenden Unterhaltsanspruch gegen einen Dritten bestreiten kann, ohne auf einen Anspruch auf Unterhalt aus öffentlichen Mitteln angewiesen zu sein (Unterhaltsfähigkeit). Bei verheirateten Einbürgerungsbewerbern ist es ausreichend, dass die Ehegatten hierzu gemeinsam in der Lage sind. Die Unterhaltsfähigkeit umfasst auch eine ausreichende soziale Absicherung gegen Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit und für das Alter.
...

Da man nciht in die Zukunft sehen kann, muss man eben eine Prognose treffen.

Zitat:
Denn wie gesagt, der Sachbearbeiter meinte es ist egal, auf grob Deutsch gesagt, ob man Millard Euro auf seinem Konto hat und ein mal innerhalb von zwei Jahren, auch nicht selber, auch nur 5 cent von Jobcenter bekommen hat wird man nicht eingebürgert.

Was man nicht so alles sagt Zwinkernd
Aber worauf er hinaus wollte ist klar: Auf Dauer gesicherter LU.

Zitat:
§8 StAG meint dazu: "sich und seine Angehörigen zu ernähren imstande ist.", nichts von wegen Prognoseentscheidung...

Der §8 ist leider ein bisschen sowas wie ein "Gummiparagraph", die Details stehen alle in der Anwendugnshinweisen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
acidrat
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 36

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Kasachstan
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ermessenseinbürgerung und jobcenter
Antwort #10 - 13.06.2012 um 15:27:47
 
ok, danke. Dann bleibt mir nur die Möglichkeit einen Antrag zu stellen und abwarten was passiert.


Ich überlege mir noch ob ich in Bayern leben will oder einfach irgendwo hinziehe wo ich problemlos nach §10 eingebürgert werden kann Smiley
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
maki
Gold Member
****
Offline


laie!


Beiträge: 4.510

Sydney, New South Wales, Australia
Sydney
New South Wales
Australia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ermessenseinbürgerung und jobcenter
Antwort #11 - 13.06.2012 um 15:37:36
 
acidrat schrieb am 13.06.2012 um 15:27:47:
Ich überlege mir noch ob ich in Bayern leben will oder einfach irgendwo hinziehe wo ich problemlos nach §10 eingebürgert werden kann Smiley

Das steht dir natürlich frei.

Bedenke aber dass die Behörden Bundesweit darauf achtenn ,dass es sich nicht um "Scheinanmeldungen" handelt und du wirklich komplett mit Sack & Pack dorthinziehst und nicht nur versuchst den Anschein zu erwecken.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
acidrat
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 36

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Kasachstan
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ermessenseinbürgerung und jobcenter
Antwort #12 - 13.06.2012 um 15:45:41
 
maki schrieb am 13.06.2012 um 15:37:36:
Bedenke aber dass die Behörden Bundesweit darauf achtenn ,dass es sich nicht um "Scheinanmeldungen" handelt und du wirklich komplett mit Sack & Pack dorthinziehst und nicht nur versuchst den Anschein zu erwecken.


Das ist mir schon klar, vor allem weil ich dann eine neue Arbeitsstelle bräuchte. Naja werden wir sehen Smiley

Danke schon mal für die Antworten!

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema