Zitat:und wo steht das mit der Prognoseentscheidung?
zB. in den Vorläufigen Anwednungshinweisen des BMI (die in Bayern nicht gültig sind) und in den bayr. Anwednugnshinweisen (geheim).
Hier mal die BMI fassung (Achtung, in Bayern nicht gültig!):
http://www.info4alien.de/einbuergerung/gesetze/vah.htm#8 Zitat:8.1.1.4 Zu Nummer 4 (Unterhaltsfähigkeit)
Der Einbürgerungsbewerber ist imstande, sich und seine Angehörigen zu ernähren, wenn er den eigenen und den Lebensunterhalt der Familie sowie etwaige gegen ihn gerichtete Unterhaltsansprüche nachhaltig und auf Dauer aus einem selbst erwirtschafteten Einkommen, einem eigenen Vermögen oder einem bestehenden Unterhaltsanspruch gegen einen Dritten bestreiten kann, ohne auf einen Anspruch auf Unterhalt aus öffentlichen Mitteln angewiesen zu sein (Unterhaltsfähigkeit). Bei verheirateten Einbürgerungsbewerbern ist es ausreichend, dass die Ehegatten hierzu gemeinsam in der Lage sind. Die Unterhaltsfähigkeit umfasst auch eine ausreichende soziale Absicherung gegen Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit und für das Alter.
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Da man nciht in die Zukunft sehen kann, muss man eben eine Prognose treffen.
Zitat:Denn wie gesagt, der Sachbearbeiter meinte es ist egal, auf grob Deutsch gesagt, ob man Millard Euro auf seinem Konto hat und ein mal innerhalb von zwei Jahren, auch nicht selber, auch nur 5 cent von Jobcenter bekommen hat wird man nicht eingebürgert.
Was man nicht so alles sagt
Aber worauf er hinaus wollte ist klar: Auf Dauer gesicherter
LU.
Zitat:§8
StAG meint dazu: "sich und seine Angehörigen zu ernähren imstande ist.", nichts von wegen Prognoseentscheidung...
Der §8 ist leider ein bisschen sowas wie ein "Gummiparagraph", die Details stehen alle in der Anwendugnshinweisen.