Guten Morgen,
Ich bin's wieder. Ich habe die
ABH noch nicht kontakteirt. Ich wollte euch zuerst mehr Fragen:
Wie gesagt, ich bin Chinesin und habe
AE als Ehefrau vom Deutschen Mann gem. §28(1) S.1
AufenthG. Mein Mann ist Deutsch Turkisch.
Wir wollen uns in der Türkei beim Zivilgericht scheiden lassen.
Unsere Ehe ist auch in der Türkei registriert und ich habe eine
AE für die Türkei und habe eine Wohnanschrift auch. Und wie gesagt, wir haben ein Kind.
Ich habe mir gedacht in der Türkei ist die Scheidung schneller als in D. Danach kann ich mir überlegen ob ich zurück nach China will oder zurück nach Deutschland.
Aber zuerts muss die Scheidung in Deutschland anerkannt sein.
Fragen:
1. Da ich meine
AE in D durch eine Abmeldung in Einwohnermeldeamt verliere, Kann ich mich in der Türkei scheiden lassen, auch wenn ich noch in Deutschland angemeldet bleibe? Da mein Mann turkisch ist und ich habe dort auch
AE und meldeandresse?
2. Da mein man berufttätig ist und manchmal in D oder in Türkei arbeitet, kann der jemaden in der Türkei bevollmächtigen ihm im Gericht zu vertreten?
Ich frage, weil es vielleicht in der Türkei gehen würde, aber ich habe Angst, dass es später nicht in Deutschland so anerkannt wird.
Also das ist keine islamische Scheidung (Talak), sonder eine zivile. Aber ich habe im Internet gelesen, dass man den Deutschen Behörden Unterlagen mit den Gründen und das protokoll vom Gericht.
3. Also wenn er nicht im Gericht beim Urteilsprechung anwesend ist, sodern von jemanden vertreten lassen (mit Vollmacht), wird das ein Hindernis, dass die Scheidung in Deutschland nicht anerkannt wird?
4. Mein Mann und ich wollen freundschaftlich auseinander gehen, wir beide empfinden was für einander, aber wir vertehen uns nicht unter einem Dach! Und wegen unseres Kindes zu Liebe, wollen wir eine gegenseitige Vereinbarung beim Notar in der Türkei fertigen, die unsere späteres MIteinander-Zutuh-haben regelt.
Wird diese Vereinbarung in D gültig sein?
5. In der Vereinbarung habe ich gesagt, dass ich nur für 3 Monate 200€ von ihm für mich haben will, danach werde ich hoffentlich Arbeit finden, Für unser Kind zahlt er nach Düsseldorfer Tabelle. Ich werde auch aus China meine Erspartes nach Deutschland ü berweisen (nur wenn ich mich entscheide in Deutschland weiter zu leben, es kann sein, dass ich auch nach China fliege, aber meine Fragen beziehen sich für den Fall dass ich in D später leben werde)
Meine Frage, wenn diese Vereinbarung auch in D gültig ist, und ich finde keine Arbeit oder wenig Lohn, kann ich nicht mehr als die 200€ im MOnat von meine Ex-Mann verlangen, oder hilft mir der Staat? oder wie???
6. Wenn diese Vereinbarung nicht in D anerkannt ist, kann cih eine so zu sagen Scheidungsfolgevereinbarung unterscheiden. Ok, was passiert dann wenn ich trotzdem danach keine Arbeit finde? Wer bezahlt mir meinen Unterhalt?
Dank und ich hoffe, ich habe nicht genervt!
Asiana!