Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Anerkennung ausländischer Scheidung (Gelesen: 2.258 mal)
Themen Beschreibung: Was muss ich beachten?
Asiana
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 14

changscha, China
changscha
China

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: China
Zeige den Link zu diesem Beitrag Anerkennung ausländischer Scheidung
01.06.2012 um 11:06:37
 
Guten Morgen,

Ich bin's wieder. Ich habe die ABH noch nicht kontakteirt. Ich wollte euch zuerst mehr Fragen:

Wie gesagt, ich bin Chinesin und habe AE als Ehefrau vom Deutschen Mann gem. §28(1) S.1 AufenthG. Mein Mann ist Deutsch Turkisch.

Wir wollen uns in der Türkei beim Zivilgericht scheiden lassen.
Unsere Ehe ist auch in der Türkei registriert und ich habe eine AE für die Türkei und habe eine Wohnanschrift auch. Und wie gesagt, wir haben ein Kind.

Ich habe mir gedacht in der Türkei ist die Scheidung schneller als in D. Danach kann ich mir überlegen ob ich zurück nach China will oder zurück nach Deutschland.

Aber zuerts muss die Scheidung in Deutschland anerkannt sein.

Fragen:

1. Da ich meine AE in D durch eine Abmeldung in Einwohnermeldeamt verliere, Kann ich mich in der Türkei scheiden lassen, auch wenn ich noch in Deutschland angemeldet bleibe? Da mein Mann turkisch ist und ich habe dort auch AE und meldeandresse?

2. Da mein man berufttätig ist und manchmal in D oder in Türkei arbeitet, kann der jemaden in der Türkei bevollmächtigen ihm im Gericht zu vertreten?

Ich frage, weil es vielleicht in der Türkei gehen würde, aber ich habe Angst, dass es später nicht in Deutschland so anerkannt wird.

Also das ist keine islamische Scheidung (Talak), sonder eine zivile. Aber ich habe im Internet gelesen, dass man den Deutschen Behörden Unterlagen mit den Gründen und das protokoll vom Gericht.

3. Also wenn er nicht im Gericht beim Urteilsprechung anwesend ist, sodern von jemanden vertreten lassen (mit Vollmacht), wird das ein Hindernis, dass die Scheidung in Deutschland nicht anerkannt wird?

4. Mein Mann und ich wollen freundschaftlich auseinander gehen, wir beide empfinden was für einander, aber wir vertehen uns nicht unter einem Dach! Und wegen unseres Kindes zu Liebe, wollen wir eine gegenseitige Vereinbarung beim Notar in der Türkei fertigen, die unsere späteres MIteinander-Zutuh-haben regelt.

Wird diese Vereinbarung in D gültig sein?

5. In der Vereinbarung habe ich gesagt, dass ich nur für 3 Monate 200€ von ihm für mich haben will, danach werde ich hoffentlich Arbeit finden, Für unser Kind zahlt er nach Düsseldorfer Tabelle. Ich werde auch aus China meine Erspartes nach Deutschland ü berweisen (nur wenn ich mich entscheide in Deutschland weiter zu leben, es kann sein, dass ich auch nach China fliege, aber meine Fragen beziehen sich für den Fall dass ich in D später leben werde)

Meine Frage, wenn diese Vereinbarung auch in D gültig ist, und ich finde keine Arbeit oder wenig Lohn, kann ich nicht mehr als die 200€ im MOnat von meine Ex-Mann verlangen, oder hilft mir der Staat? oder wie???

6. Wenn diese Vereinbarung nicht in D anerkannt ist, kann cih eine so zu sagen Scheidungsfolgevereinbarung unterscheiden. Ok, was passiert dann wenn ich trotzdem danach keine Arbeit finde? Wer bezahlt mir meinen Unterhalt?

Dank und ich hoffe, ich habe nicht genervt!

Asiana!

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Saxonicus
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Anerkennung ausländischer Scheidung
Antwort #1 - 01.06.2012 um 11:13:13
 
Hier

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1338133172/10#10

wolltest Du Dich doch in China scheiden lassen ?
Zum Seitenanfang
  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
IP gespeichert
 
Asiana
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 14

changscha, China
changscha
China

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: China
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Anerkennung ausländischer Scheidung
Antwort #2 - 01.06.2012 um 11:24:55
 
In China wird uns mehr kosten als in der Türkei! Daher überlegen wir uns was ist besser, denn ich wohne in China sehr weit weg zum Standesamt und vielleicht kostet es am Ende mit Flug und Hotel das gleiche wie in Deutschland!

In der Türkei wohne ich ohne Kosten und ist alles nah!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Asiana
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 14

changscha, China
changscha
China

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: China
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Anerkennung ausländischer Scheidung
Antwort #3 - 01.06.2012 um 11:39:28
 
Sorry, ob ich mich nicht richtig mit allen Details ausgedruckt habe.

Mein Mann: Deutsch-Turkisch
Ich will nach China, aber nach der Scheidung.
Wir überlegen uns in der Türkei oder in China die Scheidung zu machen.
Ich möchte, dass mein Kind in die Schule in China  es probiert. und ich möchte die Option offen haben, später zurück nach Deutschland zu kommen, wenn es nicht China nicht so klappt wie ich dachte, oder wenn es besser ist für mein Kind.

Wenn ich in D bin (irgendwann), möchte ich eine kleine Unterstützung von meine dann (Ex-Mann), aber ich werde Arbeit suchen.

Er hat Angst, dass ich sein Geld haben will, ich sage nein, nur für das Kind. Er sagte Ok, und wir können eine Vereinbarung unterschreiben beim Notar in der Türkei, weil ich jetzt in der Türkei bin, und wohne dort im Urlaub!

Daher habe ich im Forum gefragt, ob die Vereinbarung in D anerkannt wird.

Er hat Angst, wenn ich in Deutschland komme, dass ich nicht arbeite und will Geld von ihm! Das will ich aber nicht! Ich möchte wirklich arbeiten, aber er glaubt mir nicht!

Ich hoffe, unser Fall ist klar!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Bayraqiano
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Anerkennung ausländischer Scheidung
Antwort #4 - 01.06.2012 um 11:44:45
 
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Saxonicus
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Anerkennung ausländischer Scheidung
Antwort #5 - 01.06.2012 um 11:47:22
 
Asiana schrieb am 01.06.2012 um 11:39:28:
Er hat Angst, dass ich sein Geld haben will, ich sage nein, nur für das Kind. Er sagte Ok, und wir können eine Vereinbarung unterschreiben beim Notar in der Türkei, weil ich jetzt in der Türkei bin, und wohne dort im Urlaub!

So ohne weiteres wird man, auch mit einer notariellen Vereinbarung, einen bestehenden Unterhaltsanspruch nicht ausschließen können, wenn dadurch staatliche Unterstützungsleistungen notwendig würden.
Zum Seitenanfang
  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
IP gespeichert
 
Asiana
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 14

changscha, China
changscha
China

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: China
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Anerkennung ausländischer Scheidung
Antwort #6 - 01.06.2012 um 12:16:20
 
Danke für die Infos,

Ich habe die Webseite gelesen, und ja es wird kein Problem all diese Unterlagen zu besorgen. Aber wenn ich in D immer von ihm Unterhalt verlangen kann, dann wozu müssen wir dann eine Scheidungfolgevereinbarung machen!

Also es spielt keine Rolle, ob in Deutschland oder in der Türkei, wenn man eine Scheidungsfolgevereinbarung unterschreibt? In beiden Fällen muss er für mich Unterhalt zahlen!

Hmm, das wird ihm nicht gefallen!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
fons
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Anerkennung ausländischer Scheidung
Antwort #7 - 06.06.2012 um 22:01:45
 
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema