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Amerikaner möchte DE-Staatsangehörigkeit annehmen (Gelesen: 1.423 mal)
Themen Beschreibung: mit Beibehaltung der US-Staatsbürgerschaft - Folgen von HEART-Act
Jefe
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Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: USA
Zeige den Link zu diesem Beitrag Amerikaner möchte DE-Staatsangehörigkeit annehmen
25.05.2012 um 16:01:11
 
Ich bin Amerikaner, seit über 20 Jahren ununterbrochen in Deutschland wohnhaft. Da hier mein Lebensmittelpunkt steht (deutsche Ehefrau, deutsch-amerikanisches Kind), würde ich gerne die deutsche Staatsangehörigkeit annehmen, u.a. um das Wahlrecht zu geniessen. Aber Deutschland (genauer gesagt, die bundesregierende Partei) steht der doppelten Staatsbürgerschaft bekanntlich feindlich gegenüber.

Zwei der Gründe für eine "Tolerierung" der Mehrstaatigkeit nach §12 des Staatsangehörigkeitsgesetzes sind:
  • Die Nachteile bei der Aufgabe der ausländischen Staatsangehörigkeit sind größer als nur der Verlust der Bürgerrechte (erhebliche Nachteile).
  • Der ausländische Staat entlässt nur unter unzumutbaren Bedingungen.

Nun ist es so: unter dem U.S. HEART-Act (2008) wäre die Aufgabe der US-Staatsbürgerschaft mit erheblichen finanziellen Einbüßen verbunden - da die IRS davon ausgeht, dass jeder Amerikaner, der seine Staatsbürgerschaft zurückgibt, ein Steuerflüchtling sein muss. Quasi 40% des geschätzten Gesamtvermögens wird als Pauschalsumme am Tag der Ausbürgerung fällig.

Meine Frage: Gilt diese außergewöhnlich hohe (und für mich existenzbedrohende) Finanzbelastung, die als Folge der Ausbürgerung eintreten würde, als Grund für eine Tolerierung der Mehrstaatigkeit unter den o.a. Klauseln aus §12 STAG?
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erne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 25.05.2012 um 17:04:03
 
Wenn du nachweisen kannst, dass du bei einer Ausbürgerung aus der US Staatsangehörigkeit 40% (oder auch x%, egal wieviel das ist) Deines Gesamtvermögens verlierst und dieser Anteil mehr als ein Jahreseinkommen darstellt, dann ist es ein Grund für die Einbürgerung unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit
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jammie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 25.05.2012 um 20:34:32
 
ich weiß allerdings nicht, wie USA-Gesetze das sehen....
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