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beurteilung durch noch ehefrau bei der ausländerbehörde (Gelesen: 1.734 mal)
mvglive
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Serbisch
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24.04.2012 um 00:02:03
 
Hallo alle miteinander
Ich hab mal ne Frage wer sich auskennt
vorab als erstes bevor ich vater geworden bin war ich 2 mal im gefängnis,hab viel scheise gabut früher,doch seit ich ich wusste das ich vater werde hab ich nie wieder ein problem mit dem gesetz gehabt.
Also,hab 2007 geheiratet, in der ehe sin 2 kinder entstanden,habe mit meiner noch frau in einer gemeinsamen wohnung gelebt,die sie im märz 2011 verlassen hat und ausgezogen ist mit den kindern.
die kinder hab ich danach 7 wochen nicht gesehen da ich nicht wusste wo sie hingezogen ist,ich war auch beim jugendamt und die scheint das nicht zu interesieren,da hör ich das gleiche wie von meiner noch frau"wir sind hier in deutschland und haben die frauen das recht".
ich war auch beim kinderschutzbund,da konnte man mir auch nicht helfen weil sie keine termine dort wahrnehmen wollte.
ach ja,unsere gemeinsame wohnung hatte sie auch gekündigt hinter meinem rücken,post wurde von ihr aus dem briefkasten geholt und lauter so sachen bis mal der gerichtsvolzieher mit dem räumtrupp vorm haus stand.
ich konnte dagegen nichts mehr unternehmen jeder anruf war erfolgslos.
nun erpresst sie mich die ganze zeit mit den kindern,wenn ich nicht zurück zu ihr komme dann seh ich die kinder nicht.
in den jahren wo wir zusammen waren hab ich immer versucht zu arbeiten ,doch wenn ich wo angefangen hab,hat sie es immer soweit gebracht das ich gekündigt werde,sie ist eifersuchtsgestört und meint ich würde sie sogar in der u-bahn auf dem weg zur arbeit betrügen...
ich hab mir eine neu wohnung genommen 2 zimmer,so das ich wenigsten alle 2 wochen die kleinen übers we bei mir hab,doch sie lässt das nicht zu,sie meint meine wohnung währe nicht kindsgerecht,ich habe dem jugendamt gesagt die können gerne vorbeikommen und sich die wohnung anschauen und selber urteilen,hier gibts kein alkohol keine drogen und geraucht wird auf der trasse oder im garten,schlafmöglichkeiten hab ich auch,mein kühlschrank ist gefüllt mit obst gemüse hohes c usw,eigentlich alles ganz normal,und bei meiner noch frau gibts tabak verstreut in der küche geraucht wird in der wohnung,im kühlschrank,gibts butter cola,salami und ne gurke,des ist der standard,kinder bekommen ice t,und nutella vorat ist klar auch gut versorgt
so nun kommt die ausländerbörde und meint mein frau soll sich dazu äusern wie der umgang mit den kindern ist.
ob ich mich um sie kümmer ,ob ich geld gebe,ob ich in urlaub mit dene fahre usw.
wie gesagt würde ich liebend gerne tun aber sie lässt es nicht zu
ich bin hier geboren aufgewachsen,zur schule gegangen abschluss gemacht,ausbildung angefangen,mit 18 ausgezogen von daheim und dann wars halt paar jahre so assileben
meine aufenthalte waren einmal knapes halbes jahr u haft, dann 3 monate strafhaft wegen bewährungswiederuf,ist aber wie gesagt schon jahre her
meine frage nun wer von euch hat erfahrung mit sowas oder kennt vergleichbare fälle und weis was mich ungefähr so erwartet
werd ich jetzt abgeschoben,bekomme ich wieder nur ne duldung
ich selber mach grade eine schulung übers (job center finaziert) fertig hab nächste woche prüfung bei der ihk und fang am 1.5. an zu arbeiten
ich danke schon mal im voraus für eure antworten !!!
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: beurteilung durch noch ehefrau bei der ausländerbehörde
Antwort #1 - 24.04.2012 um 00:07:02
 
Was für einen Aufenthaltstitel hast du denn?
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mvglive
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Serbisch
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Antwort #2 - 24.04.2012 um 00:08:07
 
Ach so ja
meine frau ist deutsche
ich selber bin serbe hab eine aufenthalterlaubnis für 2 jahre(gültig bis 2013)
und arbeitserlaubnis hab ich unbefristet
noch hab ich keinen arbeitsvertrag,den bekomm ich aber noch und ich werde ca.1500€ netto verdienen,damit bin ich dann endlich weg vom job center
fallsi ich irgendwas noch vergessen hab sorry ,weis ned was noch alles wichtig dafür währe
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: beurteilung durch noch ehefrau bei der ausländerbehörde
Antwort #3 - 24.04.2012 um 00:16:09
 
Für dich könnten theoretisch zwei AEs in Frage kommen

- nach § 31 AufenthG sofern eure Ehe drei Jahre in Deutschland bestand hatte wurde (laut deinem Post von 2007 bis März 2011).

- nach §28 Abs. 1 S. 3 AufenthG als Vater von deutschen Kindern. 
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Reni
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Beiträge: 1.036

Wien, Wien, Austria
Wien
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: beurteilung durch noch ehefrau bei der ausländerbehörde
Antwort #4 - 24.04.2012 um 06:27:08
 
Was du brauchst, ist ein Anwalt, der sich vor allem auch im Familienrecht gut auskennt, damit du nicht über den Tisch gezogen wirst.
Ausländerrechtlich: seit wann wart ihr verheiratet, waren es von der Erteilung der ersten AE bis zur Trennung 3 Jahre?
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