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Visum nicht korrekt (Gelesen: 8.229 mal)
reinhard
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Antwort #15 - 10.04.2012 um 15:14:35
 
Und:

Wenn es "Restzweifel" gibt, muss es eigentlich auch Paare geben, bei denen es keine "Restzweifel" gibt und die eine 3-Jahres-AE erhalten.
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xxtuzlacjeloxx
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Antwort #16 - 10.04.2012 um 15:29:31
 
@Grisu:

nur weil eine Befragung durchgeführt wird bekommt man dann nur Aufenthalt für 1 jahr oder wie soll ich dies verstehen?

Hier lag ja nach allen Unterlagen und Belegen keine Scheinehe vor (selbst meine Anfrage an eine partei aus dem Bundestag ergab das dies hier nicht mit rechten Dingen zu geht) und diese wollte man ja wiederum nicht sehen keine Unterlagen oder Fotos oder Geschenke usw....

Und seine Antwort war: das dies bei uns im Landkreis normal sei mit Familienzusammenführungs Visas das diese nur für 1 Jahr gegeben werden.

Werde aber dies schriftlich mit meinem Mann machen, das wir eine Begründung erhalten.
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #17 - 10.04.2012 um 15:32:34
 
Lies Dir die Bestimmung lieber genau durch - genau so, wie Du es schreibst, ist es ja gerade nicht (siehe oben).

Sobald Ihr die schriftliche Begründung habt, müsst Ihr dann entscheiden, ob Ihr gegen die Entscheidung vorgeht.
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xxtuzlacjeloxx
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Antwort #18 - 10.04.2012 um 15:36:35
 
ok danke, werden dies jetzt erstmal schrifltich machen und die Antwort dann abwarten.

Danke euch erstmal.

Ok wegen der Erwerbstätigkeit sehe ich jetzt nicht sooo schlimm da er ja seine Karte in 4 Wochen bekommt, und er erstmal sowie den Kurs machen will, damit er auch wirklich richtig gut deutsch versteht...
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bibimal
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #19 - 10.04.2012 um 15:56:39
 
Parallel könnt Ihr Euch erkundigen, ob und wie seine Abschlüsse (Schule, Uni, Ausbildung) anerkannt werden. Im Prinzip gibt es für Arbeit ohne gute Deutschkenntnisse nur 2 Möglichkeiten.

1.             
Hilfsjobs in der Produktion, Küche, Ernte etc
2.
IT Spezialisten, Mitarbeiter Internationaler Organisationen / Unternehmen etc, wobei dann natürlich exzellentes Englisch ein MUST ist.


Das kann ich Dir aus persönlicher Erfahrung sagen und aus meiner beruflichen Tätigkeit; obwohl z.B. im Anlagenbau bei Großkonzernen händeringend Spezialisten im Maschinenbau etc gesucht werden -> ohne Deutsch= NULL Chance; falls mit wenig Deutsch, dann nur mit perfektem Englisch und für DIE Topspezialisten.

Also wäre - falsch Dein Mann nicht zu der Spezi-Gattung gehört - erstmal fundiert büffeln angesagt; dann braucht Ihr Euch auch nicht solchen Zeitstress zu machen.
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xxtuzlacjeloxx
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Antwort #20 - 10.04.2012 um 16:00:24
 
hallo bibimal:

habe ich doch geschrieben das er erstmal den Kurs machen will damit er richtig gut deutsch kann.
Er versteht jetzt schon 80% aber er ist sich unsicher im sprechen....
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bibimal
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #21 - 10.04.2012 um 16:22:07
 
Hallo nochmal,

dazu gehören: Lesen, Schreiben, Verstehen, Sprechen!

(nebenbei, dass er mit A1 80% versteht, halte ich für ein Gerücht; wir haben hier einen Ingenieur, der seit 4 Jahren in D ist; ein äußerst helles Köpfchen, aber er würde niemals behaupten, 80% zu verstehen)

So knallhart es klingt -> zu Hause nur Deutsch. Und nicht die Einfach-Formuliert-Variante.

Es gibt auch Online viele Seiten, in denen man (n) sein Deutsch täglich verbessern kann. Schaut mal hier:

http://www.mein-deutschbuch.de/index.php?site=home


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erne
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Antwort #22 - 10.04.2012 um 16:26:32
 
xxtuzlacjeloxx schrieb am 10.04.2012 um 15:29:31:
Und seine Antwort war: das dies bei uns im Landkreis normal sei mit Familienzusammenführungs Visas das diese nur für 1 Jahr gegeben werden.

ich kann mich hier an einen Thread erinnern, da hat ein Forumsteilnehmer (Experte) zugegeben, dass er als Mitarbeiter der ABH eine Anwseisung des Landes-IM hat, die erste AE nach FZF nur für ein Jahr auszustellen.
Es ist wohl klar, dass man dann in den ABHs, die eine solche Anweisung rechtswidrig erhalten haben, diese erstmal auch umsetzt (wer will es sich mit seinen Chefs verderben?) ...

dummerweise ist es aber auch so, dass eben "Restzweifel" immer wieder vorgeschoben werden können, aber eben halt nicht immer. Vor einem Jahr hat die AE nichts gekostet ausser etwas Zeit, da hat man das eher hingenommen ... jetzt kostet es mehr Zeit (Antrag und Abholdung) und kostet auch noch Geühren ... da hoffe ich doch, dass ein Betroffener mal  gegen solche  rechtswidrige "Machenschaften" vorgeht. Es will mir nicht in den Kopf, dass manche Innenministerien so klar das Gesetz brechen oder zumindest beugen können. Da kann man auch in einem Rechtsstaat wie Deutschland Angst bekommen.

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Antwort #23 - 10.04.2012 um 16:29:11
 
Meist hilft dagegen aber das ausdrückliche Verlangen einer rechtsmittelfähigen Ablehnungsbegründung. Das ist dann der Punkt, wo der SB, spätestens der Chef, weiß, dass er das Landrecht oder etwaige Schubladenerlasse besser stecken lässt.
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Antwort #24 - 10.04.2012 um 20:13:13
 
@erne, da hast du recht, daher werden wir das auch schriftlich morgen machen und die begründung und rechtsmittel verlangen. Eigentlich wissen sie ja schon das man mit uns nicht spielen sollte, aber sicher denkt er nun ist der Mann hier wird sie wohl ruhe geben und die meißten sind dann ja auch froh und lassen es dann.

ja das habe ich auch mal gelesen, das dies ne Anordnung war von einem Jahr vom Innenministerium.

naja und auch diese Restzweifel müssten dann ja spätestens vor Gericht begründet werden oder?

mal sehen wie es weiter geht Smiley

@bibmal, im hören verstehen hat er im Test 80% bestanden!!! bei ihm ist es das schreiben und das er sich nicht traut mit Fremden zu sprechen zu Hause sprechen wir deutsch vor allem die Kleine fordert ihn was auch gut so ist...
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Antwort #25 - 10.04.2012 um 22:56:25
 
xxtuzlacjeloxx schrieb am 10.04.2012 um 20:13:13:
naja und auch diese Restzweifel müssten dann ja spätestens vor Gericht begründet werden oder?


ich fürchte nein, "Restzweifel" bedeutet ja, dass das die Begründung nicht gerichtsfest sein muss. Sofern eine Begründung überhaupt nötig ist, kann man sich eine jederzeit aus den Fingern saugen ... und bei Euch mit Scheinehebefragung liegt eine "Begründung" ja auf der Hand.
Wenn das also die Begründung ist, würde ich in den sauren Apfel beissen. Der Ärger lohnt sich für Euch IMHO nicht.
Aber einen schriftlichen Bescheid auf den Antrag würde ich schon anfragen.
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xxtuzlacjeloxx
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Antwort #26 - 11.04.2012 um 13:32:07
 
ok danke erne... geht heute noch raus der brief.... mal sehen was dann da kommt  Laut lachend
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