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Meine Frau erwartet nach meiner abschiebung ein Kind (Gelesen: 3.513 mal)
karwm
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: marokkanisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Meine Frau erwartet nach meiner abschiebung ein Kind
28.03.2012 um 21:09:06
 
Hallo sehr geehrtes Team

Entschuldigt das ich mich mit meinem Anliegen an euch wende

Ich bin nach verbüssung meiner kompletten 3 jährigen Haft strafe 6 monate nach der Entlassung aus der Haft im Dezember 2011 abgeschoben wurden trotz das ich in der BRD geboren wurde
Ich hab während der Haft eine Ausweisungsverfügung erhalten das Land spätestens 4 Wochen nach meiner Entlassung zu verlassen
Dem ich jedoch nicht nachgekommen bin
Stattdesen habe ich meine Langjährige Jugend Bekanntschaft durch Bevollmächtigte meiner und ihrer seits in Marokko geheiratet
Meine Frau ist jedoch Deutsche Staatsbürgerinn mit marokkanischen "Wurzeln"
Dann konnten wir vor 2 Wochen einen Vergleich vor dem Verwaltungsgericht mit der Ausländerbehörde von 2 jahren und 3 monaten erziehlen
Jetzt ist meine Frau aber Schwanger geworden und ihre grösste Sorge ist das sie nach der geburt die restliche Zeit alleine mit unserem Kind da steht
Nun ist meine Frage da die Schwangerschaft bei dem Vergleich vorm Verwaltungsgericht weder der Ausländerbehörde noch dem Gericht bekannt war ob man sich mit der Ausländerbehörde wegen der Schwangerschaft noch um eine Verkürzung der
Befristung einigen kann

Ich wäre jedem über eine mitteilung seiner kenntnise sehr dankbar
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 28.03.2012 um 21:15:06
 
Du solltest es auf jeden Fall versuchen.

Für die Gerichtsverhandlung hattet Ihr einen Anwalt, oder? Ihr solltet überlegen, den neuen Befristungsantrag mit Hilfe dieses Anwalts zu stellen.

Aber erwarte keine Wunder - Straftat, dann nicht ausgereist, dann ein Vergleich zur Befristung... Du darfst nicht allzuviel Entgegenkommen von der ABH erwarten, und ein neues Verfahren beim Verwaltungsgericht dauert auch seine Zeit.

Andererseits kann die werdende Mutter auch das Jugendamt mobilisieren, damit das eine Stellungnahme schreibt, dass das Kind seinen Vater braucht. Das muss dann auf jeden Fall berücksichtigt werden.
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karwm
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 06.05.2012 um 01:58:50
 
sorry das ich erst so spät antworte nachdem uns der reinhard einwenig ermutigt hat die hoffnung nicht aufzugeben wollte ich nochmal nachfragen ,da meine frau im 2ten monat schwanger ist und die ABH immer noch nicht darüber bescheid weiss wie man da vor gehen sollte, ob meine frau sich erst mit der ABH in verbindung setzen sollte oder erst mit dem Jugendamt kontakt aufnehmen sollte oder einen Antrag zum zweck der Ausübung der Personensorge eines deutschen kindes stellen sollte? da der reinhard einer anderen userin geantwortet hat das eine mutter mal 2jahre warten kann ein kind aber nicht Gibt es sonst noch irgend welche möglichkeiten die befristung von 2jahren und 3monaten zu verkürzen Über jede antwort bin ich euch dankbar
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reinhard
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Antwort #3 - 06.05.2012 um 13:02:55
 
Noch mal hier fragen nützt sicherlich nichts.

Du hast doch noch deinen Anwalt, oder? Und der kennt die Akte.

Der müsste den nächsten Schritt unternehmen oder davon abraten.
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karwm
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: marokkanisch
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Antwort #4 - 06.05.2012 um 16:38:23
 
Einen Anwalt hatte ich bis zu dem verfahren vorm Verwaltungsgericht in Düsseldorf Ihn dann gebetten erst mal das Mandat niederzulegen damit keine weiteren kosten entstehen, da ich mir manchmal so vorkomme als ob der anwalt meine not zu seinem nutzen macht und ich mir deshalb gerne von aussenstehenden ne meinung einhollen würde da er eigentlich auf Strafrecht spezialesiert ist und der letzte komentar meines Anwalt war wenn nachwuchs ins spiel kommen würde dies dem Fall eine neue würze geben würde er aber nichts versprechen kann ob er noch ne verkürzung erziehlen kann weil die Ausländerbehörde Mettman knochenhart ist

über ne antwort wäre ich sehr dankbar
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reinhard
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Antwort #5 - 06.05.2012 um 17:18:18
 
Dir hilft ja dann nur die Antwort der Ausländerbehörde.

Die bekommst Du nur, wenn Du die inzwischen veränderten Umstände ausführlich schilderst und beantragst, dass neu befristet wird. Das müsstest Du zunächst machen.

Lege die entsprechenden Belege bei, oder lass sie von der Mutter parallel schicken.
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karwm
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #6 - 06.05.2012 um 17:40:22
 
vielen dank für die schnelle antwort ist es denn sicher das neu befristet wird aufgrund der neuen umstände oder kann dies die ABH auch ablehnen
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Vinzent2m
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Antwort #7 - 06.05.2012 um 23:16:51
 
Du kannst nur im Lotto gewinnen, wenn Du einen Schein abgibst.
Also beantrage mit den entsprechenden Nachweis der Schwangerschaft eine kürzere Befristung und warte ab, was passiert.
Alles andere ist Spekulation und Zeitverschwendung.
Natürlich kann auch abgelehnt werden. Aber verschlimmern kann sich die Situation ja nicht.
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