Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken
Familienzusammenführung mit polnischen D-Visum (Gelesen: 9.386 mal)
Frankfurt123
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 5
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Familienzusammenführung mit polnischen D-Visum
24.03.2012 um 19:50:21
 
Hallo,

ich bin deutscher und mit einer Ukrainerin verheiratet. Da sie in der Ukraine keinen Deutschkurs machen konnte, hat sie sich ein polnisches D-Visum besorgt und ist mit mir nach Deutschland gefahren.

Jetzt macht sie einen Sprachkurs in Frankfurt. Können wir später mit den Unterlagen und dem A1 Zertifikat zur Ausländerbehörde gehen oder gibt es Probleme?

Freue mich, wenn jemand sich damit auskennt.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Petersburger
Experte
****
Offline




Beiträge: 6.389

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung mit polnischen D-Visum
Antwort #1 - 24.03.2012 um 19:58:54
 
Klingt so, als sei da alles falsch gemacht worden, was nur ging.

"Sich ein polnisches D-Visum besorgen" um in Deutschland einen Deutschkurs zu absolvieren - kann ich mit meiner begrenzten Vorstellung nur so verstehen: Irgendwer hat da Falschangaben gemacht.
Und ich will auch gar nicht wissen, was da wie gelaufen ist.

Mit diesem Reisezweck jedenfalls legal ein polnisches nationales Visum zu erhalten scheint mir ausgeschlossen.

Alles Nachfolgende verkneife ich mir mal ... bis auf den folgenden gutgemeinten Ratschlag:
Sie sollte nach Hause fahren und von dort aus das nationale deutsche Visumverfahren betreiben.
Ohne vorher bei der ABH auf den gegenwärtigen Zustand aufmerksam zu machen.
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
franky_23
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung mit polnischen D-Visum
Antwort #2 - 25.03.2012 um 13:51:25
 
Wohnsitz gibt es in Polen nicht? Mit Frankfurt ist Frankfurt Main und nicht Frankurt Oder gemeint? Bei Letzterem  wäre es so im Rahmen von Grenzgänger noch denkbar.

Der typische Fall in dem eine Behörde Visamissbrauch unterstellen kann. Sprich ein Grund für Ausweisung vorhanden ist.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mikael321
Silver Member
****
Offline


Verheiratet mit Doppelstaatler


Beiträge: 1.635

9494, Liechtenstein
9494
Liechtenstein
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung mit polnischen D-Visum
Antwort #3 - 25.03.2012 um 18:02:06
 
Petersburger schrieb am 24.03.2012 um 19:58:54:
Klingt so, als sei da alles falsch gemacht worden, was nur ging.
In der Regel stellen die Polen an der Grenze ein C Visum für 3 Monate aus . Gültig für Schengen . Für alle Ehepartner von EU Bürgern und deren Kinder  .

Petersburger schrieb am 24.03.2012 um 19:58:54:
Mit diesem Reisezweck jedenfalls legal ein polnisches nationales Visum zu erhalten scheint mir ausgeschlossen..
Beim Ehepartner eines EU Bürgers braucht kein Reisezweck angegeben zu werden . Siehe Polische Vorschriften : Dz.U.06.144.1043 und Dz.U.07.120.818. ( Polnische Umsetzung der 2004/38/EG ) Macht man keine Angaben, außer ich will in die EU rein , kann keiner einem dann später "VIsA ERSChLEICHUNG" vorwerfen . ( Was aber trotzdem ziemlich regelmäßig von Deutschen ABH´s gemacht wird )

Deshalb rate ich den Leuten zb. aus Belarus ( ich kenne da ziemlich viele ) nach der Eheschließung bei der Botschaft in Minsk einen Antrag auf ein FZF zu stellen, und dann zur Grenze zu fahren und sich ein Polnisches Schengen zu besorgen, und in Deutschland auf die Erteilung zu warten. Ist das FZF dann fertig, kann man zurück reisen und danach mit dem FZF nach Deutschland zurückkehren . Das hat den Vorteil das man sofort zusammen bleiben kann, und alles völlig legal ist obwohl es natürlich wirtschaftlich und logistisch absolut schwachsinng ist .

Siehe auch : http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1331148054


Michael


Ach ja, fast vergessen :

Gemäß Verordnung (EU) Nr. 265/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2.03.2010 sind D-Visa, die von Schengenstaaten ausgestellt worden sind, seit dem 05.04.2010 schengenwirksam und berechtigen zu einem Aufenthalt von maximal 90 Tagen in 6 Monaten.



Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Petersburger
Experte
****
Offline




Beiträge: 6.389

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung mit polnischen D-Visum
Antwort #4 - 25.03.2012 um 20:19:08
 
Mikael321 schrieb am 25.03.2012 um 18:02:06:
Beim Ehepartner eines EU Bürgers braucht kein Reisezweck angegeben zu werden . 

Bei nationalen Visa?
Zum Daueraufenthalt in Polen?
Das würde mich wundern!

Ich schrieb nicht umsonstPetersburger schrieb am 24.03.2012 um 19:58:54:
Mit diesem Reisezweck jedenfalls legal ein polnisches nationales Visum zu erhalten scheint mir ausgeschlossen.


Über die Legalität der Ausnutzung der Freizügigkeitsrichtlinien an der Grenze des einzigen Transitlandes auf dem Weg zum eigentlichen Reiseziel (zu einem längeren Kurzaufenthalt) möchte ich hier nicht sinnieren.
Und würde mich davor hüten, das als uneingeschränkt als rechtmäßig zu bezeichnen und anderen zu empfehlen.

Das könnte nämlich - sofern das irgendwann mal als nicht rechtmäßig festgestellt wird - zu einer Änderung der Praxis führen: Ausstellung eines solchen C-Visums für "Schengen-Staaten - D)", also für alle Schengen-Staaten. Kein schöner Gedanke.
Bei Ersteinreise an einer deutschen Schengenaußengrenze und einem von BPOL nach den Vorschriften der AVwV zum FreizügG/EU ausgestellten Visum für 15 Tage käme die weißrussische Ehefrau eines z.B. Franzosen zumindest nicht zu einem legalen "Abwarten der FZF" in Frankreich, falls es dort ähnliche Verhältnisse gäbe.

Wer hindert denn die Antragsteller daran, gleichzeitig mit der Antragstellung FZF ein Schengenvisum zu beantragen?
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
Petersburger
Experte
****
Offline




Beiträge: 6.389

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung mit polnischen D-Visum
Antwort #5 - 25.03.2012 um 22:14:10
 
Korrektur:
Petersburger schrieb am 25.03.2012 um 20:19:08:
Ausstellung eines solchen C-Visums für "Schengen-Staaten - D)", also für alle Schengen-Staaten

Gemeint war: für alle Schengen-Staaten außer Deutschland. Oder welche StAng sonst immer der EU-Bürger hat, von dem sich die Freizügigkeit ableitet.
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
Mikael321
Silver Member
****
Offline


Verheiratet mit Doppelstaatler


Beiträge: 1.635

9494, Liechtenstein
9494
Liechtenstein
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung mit polnischen D-Visum
Antwort #6 - 25.03.2012 um 22:29:24
 
Petersburger schrieb am 25.03.2012 um 20:19:08:
Bei nationalen Visa? Zum Daueraufenthalt in Polen?
So weit ich das mitbekommen habe, kennen die Polen kein Einreisevisum . Deshalb bekommen Ehepartner/Kinder von EU Bürgern bei der Einreise in die EU, in der Regel ein 3 Monats C oder D Visum MULTI gegen Vorlage zb. der Ehe / Geburtsurkunde . Da an der Grenze zu BY alle Polen auch Russisch sprechen, ist noch nicht mal eine Übersetzung nötig .

Petersburger schrieb am 25.03.2012 um 20:19:08:
Und würde mich davor hüten, das als uneingeschränkt als rechtmäßig zu bezeichnen und anderen zu empfehlen.
Visum aufgrund der EU Freizügigkeit erteilt, ohne das man Lügen muss ! Das ist doch der Aufenthalt ganz klar rechtmäßig . Wo soll da das Haar in der Suppe sein ?

Petersburger schrieb am 25.03.2012 um 20:19:08:
Wer hindert denn die Antragsteller daran, gleichzeitig mit der Antragstellung FZF ein Schengenvisum zu beantragen?
Keiner . Aber es wird zu 99 % nicht erteilt werden ! Zumindest nicht in Minsk . Mann könnte ja auch das FZF beschleunigen und das so schnell erteilen, wie ein Schengen Visum und den A1 Kurs in Deutschland erlauben . Dann brauchte man nicht auf solche "TRICKS" zurück zu greifen . Bei allen anderen EU Bürgern, die in D. leben geht das FZF ja auch so schnell  !


Michael

PS: Wenn von mir jemand verlagen würde, 3 Monate auf meine Frau ( bzw. einen Verwaltungsakt ) zu warten, dann würde ich den fragen , ob er noch richtig im Kopf ist .







Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mikael321
Silver Member
****
Offline


Verheiratet mit Doppelstaatler


Beiträge: 1.635

9494, Liechtenstein
9494
Liechtenstein
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung mit polnischen D-Visum
Antwort #7 - 25.03.2012 um 22:36:28
 
Petersburger schrieb am 25.03.2012 um 22:14:10:
Korrektur:
Gemeint war: für alle Schengen-Staaten außer Deutschland. Oder welche StAng sonst immer der EU-Bürger hat, von dem sich die Freizügigkeit ableitet.
Habe ich schon verstanden . Aber erstmal muss ein Problem festgestellt werden. ( ob die paar Leutchen ein Problem darstellen ? ) Dann muss noch lange darüber diskutiert werden . Dann muss man auch noch eine Mehrheit finden . Dann dauert die Umsetzung auch noch ein paar Jahre . Das dauert mit sicherheit eine Dekade . Ich hoffe bis dahin findet sich eine Regierung die den Blödsinn wieder zurück fährt, oder das BVerfG spricht bis dahin mal ein Machtwort .


Michael
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Petersburger
Experte
****
Offline




Beiträge: 6.389

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung mit polnischen D-Visum
Antwort #8 - 25.03.2012 um 23:01:09
 
Fein.

Und bis dahin verkneife zumindest ich mir Ratschläge, die von anderen als halbseiden betrachtet werden könnten.

Das Wort halbseiden bin ich bereit zurückzunehmen, wenn Du mir die Textstellen zeigst, aus denen eine "EU-Transitfreizügigkeit" hervorgeht.
Und bitte komme mir nicht mit passiver Dienstleistungsfreizügigkeit, bloß weil bei der Durchreise durch Polen auch Tankstellen/Hotels/Restaurants genutzt werden ...


Damit wir uns nicht falsch verstehen:
Meine ganz persönliche Auffassung ist, daß FZF ruhig auch im Inland beantragt werden könnte. Aber der Gesetzgeber ist anderer Meinung ... 
Und das gibt die Richtung meiner Ratschläge vor.


Dein Rat funktioniert nur für eine Handvoll Länder. BLR, UKR und meinetwegen auch RUS und MDA - alles Staaten ohne monatelange Sicherheitsüberprüfungen und Dokumentenprüfungen mit Vertrauensanwälten
Wer da nicht noch die paar Wochen warten kann bis zum Zusammenleben und im Zweifel lieber unangenehme Diskussionen mit der ABH in Kauf nimmt ... den verstehe ich zumindest nicht.


Mikael321 schrieb am 25.03.2012 um 22:29:24:
PS: Wenn von mir jemand verlagen würde, 3 Monate auf meine Frau ( bzw. einen Verwaltungsakt ) zu warten, dann würde ich den fragen , ob er noch richtig im Kopf ist .

Stelle die Frage doch mal so dem Gesetzgeber. Vielleicht dem Bundestagsabgeordneten in Deinem Wahlkreis.

Vieleicht - schöne Phantasie - braucht es da nur pro Abgeordneten zwei Leute im Schnitt, damit eine Mehrheit der MdB sich der Sache annimmt ... Das wären dann etwa tausend "Ansprechende", schön gleichmäßig verteilt über die Wahlkreise - die müßten doch zu finden sein?

Und:
Dann ziehe nie in ein anderes Land.

In Deutschland ist auch ausländerrechtlich viel Jammern auf hohem Niveau üblich.
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 25.03.2012 um 23:13:12 von Petersburger »  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
franky_23
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung mit polnischen D-Visum
Antwort #9 - 26.03.2012 um 06:02:04
 
Petersburger schrieb am 25.03.2012 um 23:01:09:
Fein.

Stelle die Frage doch mal so dem Gesetzgeber. Vielleicht dem Bundestagsabgeordneten in Deinem Wahlkreis.

Vieleicht - schöne Phantasie - braucht es da nur pro Abgeordneten zwei Leute im Schnitt, damit eine Mehrheit der MdB sich der Sache annimmt ... Das wären dann etwa tausend "Ansprechende", schön gleichmäßig verteilt über die Wahlkreise - die müßten doch zu finden sein?

Und:
Dann ziehe nie in ein anderes Land.

In Deutschland ist auch ausländerrechtlich viel Jammern auf hohem Niveau üblich.


Wieso Politiker angehen, wenn es nur ein Verwaltungstechnisches Problem ist. Wenn die Verwaltung innerhalb von15 Tagen eine Entscheidung trifft, ähnlich der Einreisepraxis für Drittstaatenausländer von EU Stammberechtigten, dann ist das Problem doch vorbei.

Petersburger, frag doch mal bei der Abteilung 509 nach wie die das sehen, dass gleichzeitig zu einem nationalen Visum ein Schengenvisum zur Wahrung der EU Freizügigkeit gestellt wird.

Wie oft wurde dies in deiner aktiven Zeit durchgeführt. Versuch mal mit einem abgelehnten Stempel für ein nationales Visum bei einem anderen EU Staat dein Schengenvisum Typ C - D zu bekommen bzw. von D.



Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Petersburger
Experte
****
Offline




Beiträge: 6.389

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung mit polnischen D-Visum
Antwort #10 - 26.03.2012 um 08:14:12
 
Zitat:
Petersburger, frag doch mal bei der Abteilung 509 nach wie die das sehen, dass gleichzeitig zu einem nationalen Visum ein Schengenvisum zur Wahrung der EU Freizügigkeit gestellt wird.

Ich sehe keinen Grund zu einer Frage, zu der ich die Antwort bereits weiß:
"Wenn Sie keinen Zweifel an der Rückkehrbereitschaft haben und die anderen Erteilungsvoraussetzungen erfüllt sind, gibt es keinen Grund, das begehrte Visum zu versagen."

Auf Deine restliche Polemik einzugehen halte ich für überflüssig.
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
Mikael321
Silver Member
****
Offline


Verheiratet mit Doppelstaatler


Beiträge: 1.635

9494, Liechtenstein
9494
Liechtenstein
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung mit polnischen D-Visum
Antwort #11 - 26.03.2012 um 18:37:04
 
Petersburger schrieb am 25.03.2012 um 23:01:09:
Das Wort halbseiden bin ich bereit zurückzunehmen, wenn Du mir die Textstellen zeigst, aus denen eine "EU-Transitfreizügigkeit" hervorgeht.Und bitte komme mir nicht mit passiver Dienstleistungsfreizügigkeit, bloß weil bei der Durchreise durch Polen auch Tankstellen/Hotels/Restaurants genutzt werden .
ich bin doch kein Fachmann . Ich fahre zu Grenze mit meiner Frau, und sage : Das ist meine Frau und ich möchte einreisen . Da brauche ich nichts zu begründen und nichts zu wissen. Erteilen die Polen das Visum, muss ich mir doch nicht überlegen ob das jetzt rechtlich korrekt ist, oder nicht . Der Polnische Grenzer muss das wissen und auch verantworten .

Andererseits wenn ich dem jetzt sage : Wir wollen nach Polen zum Einkaufen, und er gibt das Visum deshalb, und wir gehen Einkaufen und fahren dann ein paar Tage später nach Deutschland, weil uns aufgefallen ist, das es mit dem Visum auch geht .

Ist das dann Missbrauch, wir waren ja schließlich einkaufen ?? Ich denke nicht .

Selbst wenn es in deinen Augen Missbrauch wäre,  aber zb. ich die Aussage gemacht habe, und nicht meine Frau , wie sieht es dann aus ??  Und dann ist es auch erst Missbrauch wenn ein Richter sagt, das es Missbrauch war . Spätestens wenn der Polnische Grenzer geladen werden soll, stellt der Richter/ Staatsanwaltschaft so ein Ding doch ein .

Ist wie beim Sport. Erst wenn der Schiri pfeift , war es auch ein Foul .

Petersburger schrieb am 25.03.2012 um 23:01:09:
Vielleicht dem Bundestagsabgeordneten in Deinem Wahlkreis.
Das habe ich schon gemacht
*
. Und zwar mit allen beiden . Und beide waren beide meiner Meinung . Aber leider ............... blah blah

Petersburger schrieb am 25.03.2012 um 23:01:09:

Dann ziehe nie in ein anderes Land. In Deutschland ist auch ausländerrechtlich viel Jammern auf hohem Niveau üblich.
*
Und nun muss ich lachen ! Ich habe schon in Egypt und Belarus gelebt, und lebe aktuelle in der Schweiz . Im Sommer ziehen wir nach Lichtenstein um .

1 Jahres AE in  Egypt  : Hat 1 Woche gedauert. ( Stempel im Pass )
5 Jahres AE in der CH :  Hat 7 Tage gedauert  . ( Ausländerausweis )
AE in Belarus              : Hat 10 Tage gedauert.  ( Stempel im Pass )
AE in der CH für meine Schwiegermutter ( BY ) hat 3 Wochen gedauert weil es der erste Fall im Kanton wegen Familiennachzug eines Elternteils war .

Und der Umfang der Dokumente und die Ansprüche daran ( Apostillen oder Beglaubigungen brauchte ich in keinem Land ) waren sehr viel geringer . Lichtenstein hat jetzt zwar 1 Jahr gedauert, aber auch nur deshalb weil die nur 32 AE´s im Halbjahr ausstellen . ( Vertrag mit der EU ) Nach der Freigabe, haben Kopien per Email gereicht . Also das was du da schreibst, kann ich so nicht unterschreiben .

Ihc klinke mich jetzt aus der Diskussion aus, weil zum Thema eigentlich alles gesagt ist .




Michael




Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Frankfurt123
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 5
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Brauche EureN Rat
Antwort #12 - 22.04.2012 um 21:55:37
 
Hallo,

ich brauche Euren Rat. Ich habe zu diesem Thema schon mal ein Thema aufgemacht, aber irgendwie keine verwertbare Antwort erhalten.

Meine Frau hat ein polnisches D-Visum und macht bereitet sich jetzt auf ihre Deutschprüfung vor.

Mit welchen Schwierigkeiten können wir rechnen, wenn wir nach der Prüfung bei der Ausländerbehörde einen Antrag auif Familienzusammenführung stellen?

Könnte meine Frau unter Umständen ausgewiesen werden?

Freue mich, wenn mir jemand weiterhelfen könnte.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Frankfurt123
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 5
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Brauche EureN Rat
Antwort #13 - 22.04.2012 um 22:04:05
 
Ja das stimmt. Aber man kann bei der ABH einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen - jederzeit, wenn die Frau auch in Deutschland ist.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Petersburger
Experte
****
Offline




Beiträge: 6.389

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Brauche EureN Rat
Antwort #14 - 22.04.2012 um 22:07:09
 
Schockiert/Erstaunt Er hat doch gar nicht geschrieben, daß bei der ABH ein Visum beantragt werden soll! *kopfschüttel*

Frankfurt123 schrieb am 22.04.2012 um 21:55:37:
Ich habe zu diesem Thema schon mal ein Thema aufgemacht, aber irgendwie keine verwertbare Antwort erhalten.

Doch, hast Du.

Sie haben Dir nur vermutlich nicht gefallen.

Davon werden sie sich aber nicht ändern.


Wie hat Muleta so schön in seiner Signatur stehen?
"Eine Frage im Forum stellen, heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will. "

Frankfurt123 schrieb am 22.04.2012 um 22:04:05:
Aber man kann bei der ABH einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen - jederzeit, wenn die Frau auch in Deutschland ist.

Richtig.

Wenn es einen Anspruch gibt, dieser nach der Einreise entstanden ist und noch einige andere Voraussetzungen.
Die meiner unmaßgeblichen Meinung nach hier nicht erfüllt sind.
Habe ich in Deinem ersten Thema erläutert.


Weiter theoretisieren brauchen wir hier nicht:
Geht hin zur ABH und holt Euch die konkrete Antwort der konkreten ABH zum konkreten Fall dort ab.
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema