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Für Hochzeit in D: Anerkennung deutschen Scheidungsurteils in Chile? (Gelesen: 4.465 mal)
geez_osa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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18.02.2012 um 15:39:48
 
Hallo an alle!

Es wäre toll, wenn ihr mir helfen könntet. Mein Problem ist folgendes: Mein Verlobter (Chilene) und ich (Deutsche) möchten in Deutschland heiraten.
Er hatte in Deutschland bereits einmal eine Deutsche geheiratet und sich auch hier wieder scheiden lassen. Beide trennten sich sehr bald nach der Hochzeit, lebten beide weiter in Chile, wo sie bereits vorher gewohnt hatten und haben daher die Ehe in Chile nie registrieren lassen. Beide waren nach der Trennung bei einem Anwalt in Chile, der ihnen sagte, es sei egal, dass sie in Deutschland verheiratet seien, in Chile würden sie als ledig gelten. Kann das sein?

Nun hat man uns hier auf dem Standesamt gesagt, mein Verlobter müsse (neben dem deutschen Scheidungsurteil und Eheurkunde, klar) das Urteil eines chilenischen Gerichts, das die deutsche Scheidung anerkennt, einreichen. Die Scheidung in Chile anerkennen zu lassen erschiene mir logisch, wenn er dort vorher auch die Ehe hätte registrieren lassen, so aber müsste er erst die Ehe registrieren und dann die Scheidung anerkennen lassen?
Der einzige Zweck, dieses Verfahren zu durchlaufen würde doch darin liegen, zu verhindern, dass er trotz der deutschen Scheidung nach chilenischem Recht als verheiratet gilt; nach chilenischem Recht war er aber doch nie verheiratet und könnte dort sogar ohne Weiteres eine Ledigkeitsbescheinigung bekommen.

Im Ergebnis ist die Situation doch so: in Deutschland geschieden, in Chile ledig? Warum verlangt man dieses Anerkennungsurteil? Kann man das irgendwie verhindern/vermeiden, hat jemand eine Erfahrung, wo das nicht nötig war?

Nun haben wir uns überlegt, da dieses Anerkennungsverfahren plus das anschließende Befreiungsverfahren vom EFZ sehr lange dauern kann, in Chile zu heiraten. Können wir dann Probleme bekommen, wenn wir die Ehe in Deutschland nachbeurkunden lassen wollen? Wird einfach die beglaubigte übersetzte Heiratsurkunde aus Chile anerkannt oder kann man uns sagen, dass wir in Chile nicht wirksam heiraten konnten, da man dort das deutsche Scheidungsurteil nicht anerkannt hat??

Bin reichlich verwirrt und freue mich über eure Anmerkungen!
Danke im Voraus!!
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grisu1000
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Antwort #1 - 18.02.2012 um 15:49:23
 
geez_osa schrieb am 18.02.2012 um 15:39:48:
nach chilenischem Recht war er aber doch nie verheiratet und könnte dort sogar ohne Weiteres eine Ledigkeitsbescheinigung bekommen.

Bist du da sicher? Nur weil den Behörden die Ehe verschwiegen wurde, heißt das nicht das dort die Ehe nicht gültig ist. Ich kenne das chilenische Recht nicht, aber in 90% aller Länder dieser Erde gilt eine in Deutschland  geschlossene Ehe. Er wird also in Chile als verheiratet gelten, wenn die Behörde das auch erfahren würden.

Also die Registrierung der Ehe nachholen!geez_osa schrieb am 18.02.2012 um 15:39:48:
in Chile zu heiraten. Können wir dann Probleme bekommen, wenn wir die Ehe in Deutschland nachbeurkunden lassen wollen


Die Ehe ist ohne Anerkennung der Scheidung nicht anerkennungsfähig. Der Standesbeamte wird sich weigern die Ehe zu registrieren. IMHO wird die ABH sich weigern den Mann dann eine AE auszustellen.

Ggf würden den Mann in Chile strafrechtliche Konsequenzen drohen.
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Mono
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Antwort #2 - 18.02.2012 um 16:07:55
 
geez_osa schrieb am 18.02.2012 um 15:39:48:
Beide waren nach der Trennung bei einem Anwalt in Chile, der ihnen sagte, es sei egal, dass sie in Deutschland verheiratet seien, in Chile würden sie als ledig gelten. Kann das sein?

Das kann schon sein, dass dort ein Anwalt solchen Unsinn erzählt hat. Schockiert/Erstaunt Aber auch in Chile gilt - wie grisu 1000 schon bemerkte - hinsichtlich der Eheschließung der Grundsatz 'locus regit actum', nachzulesen im Artikel 80 der 'Ley de matrimonio civil':

“Los requisitos de forma y fondo del matrimonio serán los que establezca la ley del lugar de su celebración. Así, el matrimonio celebrado en país extranjero, en conformidad con las leyes del mismo país, producirá en Chile los mismos efectos que si se hubiere celebrado en territorio chileno…”.
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geez_osa
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Antwort #3 - 18.02.2012 um 16:16:00
 
grisu1000 schrieb am 18.02.2012 um 15:49:23:
Nur weil den Behörden die Ehe verschwiegen wurde


Das klingt, als hätten sie damals irgendwie böswillig trotz Verpflichtung nichts von ihrer Ehe gesagt, es gibt aber doch genausowenig in D die Verpflichtung, eine Ehe nachbeurkunden zu lassen oder nicht?

Abgesehen davon, klingt es logisch was du sagst, bin aber verwirrt über die Aussage z.B. des Anwalts und anderer, die sagten, es sei ohne Probleme eine Ledigkeitsbescheinigung zu bekommen. (Und nicht "über eigentlich illegale Wege" oder so.)

Wie würde denn der deutsche Standesbeamte bei einer Nachbeurkundung wissen, dass es eine Ehe gab, die in Chile nicht das Anerkennungsverfahren durchlaufen hat? Muss man diesem auch alle Dokumente vorlegen oder lediglich Geburtsurkunden, Pässe, Heiratsurkunde?

Wir wollen natürlich auf keinen Fall irgendetwas unrechtmäßiges machen und in beiden Ländern wirksam verheiratet sein, von späteren Problemen mit der ABH mal ganz abgesehen. Das Anerkennungsverfahren kann aber bis zu 8 Monaten dauern, daher hatten wir an andere Wege gedacht.

Also ohne Anerkennung geht es nicht??

Danke.

Und danke Mono.
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grisu1000
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Antwort #4 - 18.02.2012 um 17:41:46
 
geez_osa schrieb am 18.02.2012 um 16:16:00:
Das klingt, als hätten sie damals irgendwie böswillig trotz Verpflichtung nichts von ihrer Ehe gesagt

Nein, sie sind nur den IMHO schlechten Rat eines Anwaltes gefolgt. Man muss nicht Nachbeurkunden lassen, aber dein Fall zeigt doch das es in den allermeisten Fällen sinnvoll ist.

Natürlich könnte er jetzt eine Ledigkeitsbescheinigung erhalten, die chilenieschen Behörden wissen ja nichts von der Vorehe. Ich kann davon nur abraten.

geez_osa schrieb am 18.02.2012 um 16:16:00:
Wie würde denn der deutsche Standesbeamte bei einer Nachbeurkundung wissen, dass es eine Ehe gab, die in Chile nicht das Anerkennungsverfahren durchlaufen hat? Muss man diesem auch alle Dokumente vorlegen oder lediglich Geburtsurkunden, Pässe, Heiratsurkunde?

Ihr habt den Standesbeamten alle Dinge mitzuteilen, die von Bedeutung sind und IMHO wird auch in den Unterlagen nach Vorehen gefragt. Und der Familienstand deines Verlobten ist ja zur Zeit geschieden und nicht ledig.

Ich rate dringend davon ab hier mit verdeckten Karten spielen zu wollen, das kann entsprechende strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen und eine nachträglich erfolgte Registrierung ungültig machen.

geez_osa schrieb am 18.02.2012 um 16:16:00:
Wir wollen natürlich auf keinen Fall irgendetwas unrechtmäßiges machen und in beiden Ländern wirksam verheiratet sein, von späteren Problemen mit der ABH mal ganz abgesehen. Das Anerkennungsverfahren kann aber bis zu 8 Monaten dauern, daher hatten wir an andere Wege gedacht.


Andere Wege könnten dazu führen, dass der Status des Vorlobten dann in verschiedenen Ländern total unterschiedlich ist, und sich das so einfach ohne deutsche und/oder chilenische Gerichtsbeschlüsse nicht mehr Heilen lässt. Das dauert dann Jahre und nicht Monate.
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Mono
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Antwort #5 - 18.02.2012 um 17:49:28
 
Der deutsche Standesbeamte weiß ja, dass eine in Deutschland geschlossene Ehe automatisch (ohne gesondertes Anerkennungsverfahren) auch in Chile gültig ist, ein ausländische Scheidungsurteil dort aber erst nach den Vorschriften des ‚Código de Procedimiento Civil’ anerkannt werden muss.

Das ergibt sich aus Artikel 83 der ‚Ley de matrimonio civil’:

“El divorcio estará sujeto a la ley aplicable a la relación matrimonial al momento de interponerse la acción.

Las sentencias de divorcio y nulidad de matrimonio dictadas por tribunales extranjeros serán reconocidas en Chile conforme a las reglas generales que establece el Código de Procedimiento Civil.

En ningún caso tendrá valor en Chile el divorcio que no haya sido declarado por resolución judicial o que de otra manera se oponga al orden público chileno."


Dass dies u. U. nicht ganz einfach ist, ergibt sich aus den hier angeführten Urteilen des obersten chilenischen Gerichtshofes:

www.scielo.cl/scielo.php?pid=S0718-09502006000100010&script=sci_arttext
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geez_osa
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Antwort #6 - 20.02.2012 um 18:44:42
 
Besten Dank für eure Hilfe.

Mono schrieb am 18.02.2012 um 17:49:28:
Dass dies u. U. nicht ganz einfach ist, ergibt sich aus den hier angeführten Urteilen des obersten chilenischen Gerichtshofes:

www.scielo.cl/scielo.php?pid=S0718-09502006000100010&script=sci_arttext


Auch wenn es vielleicht nicht ganz einfach ist - diese Urteile hatte ich auch schon gesehen, aber wenigstens ist das ganze bei uns nach Einführung des Scheidungsrechts abgelaufen - es führt ja anscheinend kein Weg darum herum, sonst könnten wir ja gar nicht heiraten.

Hat irgendjemand denn vielleicht positive Beispiele?

Und was meint ihr zum Thema Heiraten in Dänemark? Wenn ich das richtig verstehe, gibt es da ein Abkommen mit Deutschland, nach dem die Urkunde anzuerkennen ist, sprich weniger Prüfung als bei einer chilenischen Heiratsurkunde?
Habe da nämlich folgenden Fall gelesen, der im Grunde genau unserer ist, mit der Ausnahme dass die Scheidung dort vor Einführung des Scheidungsrechts in Chile war.

http://www.sueddeutsche.de/panorama/hochzeit-als-hindernislauf-das-lange-warten-...


Natürlich bleibt, was ich schon vorher sagte: wenn das sozus. illegal ist, möchte ich das auch nicht.
Ich sehe schon, worauf es letztlich hinausläuft, möchte aber doch alles ausloten.
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Antwort #7 - 21.02.2012 um 05:23:42
 
geez_osa schrieb am 20.02.2012 um 18:44:42:
Und was meint ihr zum Thema Heiraten in Dänemark? Wenn ich das richtig verstehe, gibt es da ein Abkommen mit Deutschland, nach dem die Urkunde anzuerkennen ist, sprich weniger Prüfung als bei einer chilenischen Heiratsurkunde?

Das Abkommen bezieht sich aber nur auf den äußeren Anschein der Urkunde, siehe http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1190135078.
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Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem 1921-2006)
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Antwort #8 - 21.02.2012 um 20:34:11
 
geez_osa schrieb am 20.02.2012 um 18:44:42:
Und was meint ihr zum Thema Heiraten in Dänemark? Wenn ich das richtig verstehe, gibt es da ein Abkommen mit Deutschland, nach dem die Urkunde anzuerkennen ist, sprich weniger Prüfung als bei einer chilenischen Heiratsurkunde?

Trotzdem wäre die Ehe in Deutschland nicht anerkennungsfähig. Das kann dann z.B schon die ABH vom Standesamt im Rahmen der Amtshilfe prüfen lassen.

und dann gilt folgendes...

grisu1000 schrieb am 18.02.2012 um 17:41:46:
Andere Wege könnten dazu führen, dass der Status des Vorlobten dann in verschiedenen Ländern total unterschiedlich ist, und sich das so einfach ohne deutsche und/oder chilenische Gerichtsbeschlüsse nicht mehr Heilen lässt. Das dauert dann Jahre und nicht Monate.


...hier könnte dann als drittes noch dänisches Recht dazukommen, was die Sache dann zum Gordischen Knoten macht.
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