Hallo Forum,
ich bin auf der Suche nach Infos zum Ablauf und zu den Chancen einer Einladung zwecks Sprachkurses in Deutschland für meine kenianische Freundin. Die Infos die ich bislang bekommen habe, hören sich recht entmutigend an. Um überhaupt eine Chance zu haben, würde ich mich über Tipps und Erfahrungsberichte freuen, vielleicht hat der eine oder andere in letzter Zeit diese Prozedur durchgemacht, mit oder ohne Erfolg.
Zum Hintergrund der Einladung. Die Kenianerin arbeitet bei einem Touristikunternehmen (Safari Tour Operator) und erhofft sich durch den Sprachaufenthalt in Deutschland verbesserte Berufschancen in Kenia, bzw. auf eine besser bezahlte Position. Zudem hat sie durch die Bekanntschaft mit mir und anderen Deutschen Interesse an der deutschen Sprache und der deutschen Kultur bekommen. Sie hat in Kenya bereits das
A1 Zertifikat am Goethe Institut gemacht.
Grund des Sprachaufenthaltes soll es sein, ihr die Chance zu geben in Deutschland ihre Sprachkenntnisse zu erweitern und zu verbessern, vor allem Konversation (Sprechen/Verstehen), was sie auch für ihren Beruf braucht, kann man im Alltag (in Deutschland) viel besser trainieren als in Sprachkursen in Kenia.
Ich habe schon allerlei recherchiert und im Prinzip ist mir das Einladungsverfahren klar. Was mir weniger klar ist, wie hoch sind die Chancen, dass das genehmigt wird? Wie begründet man (Frau) am Besten, warum man in D. deutsch lernen will?
Zu den nachteiligeren Aspekten gehören wohl folgende Punkte: Sie ist nicht verheiratet, hat kein Haus oder Besitz in Kenia, keine Kinder dort und auch kein größeres Vermögen. Verringert das die Chancen dramatisch?
lg
Freddy
Änderung: Ich füge dein Folgepost ein, bitte nutze die 15-minütige Änderungszeit. Danke
Fällt mir noch ein, welche Rolle spielen eigentlich
ABH und Deutsche Botschaft bei dem Verfahren? Welche der Behörden ist entscheidend?
Auf der Website vom Auswärtigen Amt steht z.B.:
"Ausländerbehörden sind keine nachgeordneten Stellen des Auswärtigen Amts. Auf ihre Entscheidungen kann das Auswärtige Amt keinen Einfluss nehmen. Sie unterstehen vielmehr der Fachaufsicht der Innenministerien und -senatoren der Länder. "
http://www.auswaertiges-amt.de/DE/EinreiseUndAufenthalt/Visabestimmungen_node.ht....
Falls die
ABH zustimmt, kann die Botschaft trotzdem ablehnen? Und falls ja, welche Entscheidung ist dann gültig? Oder sprechen die sich immer ab und treffen eine gemeinsame Entscheidung?
lg
Freddy