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Änderung von Namen nach Einbürgerung (Gelesen: 1.998 mal)
Themen Beschreibung: Vorname
playerrr
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Änderung von Namen nach Einbürgerung
18.01.2012 um 11:15:24
 
Hallo liebe Forum-Mitglieder,

Ich hätte eine kleine Frage zum Thema Namensänderung und würde mich auf Eure Antworten sehr freuen!

Ich wurde seit kurzem eingebürgert und möchte gern nun meinen Namen ändern. Nachnamensänderung wurde vom Standesamt ohne Problem genehmigt. Mit dem Vornamen hat es leider nicht geklappt, und zwar: mein Name wurde im russischen Pass als "Dmitry" geschrieben (englische Schreibung von [dmitri]). Mitarbeiterin des Standesamtes meinte, dass ich zwei Möglichkeiten hätte:

1) den Vornamen so wie es ist zu behalten, also Dmitry
2) den Vornamen "an die deutsche Sprache anzupassen": Dimitri, also noch ein "i" hinzufügen.

Gibt es andere Möglichkeiten? Ich würde zwar gerne den Namen "Dmitri" haben, den ich seit 30 Jahren mit mir selbst identifiziere und den ich auch seit 5-6 Jahren als Teil der Künstlernamen hier in Deutschland führe (als Musiker). Gibt es Chancen dass ich den Namen "Dmitri" erhalten dürfte? Wie könnte ich argumentieren?

Danke an alle!
Viele Grüße,
playerrr
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Richter
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Beiträge: 167

Schleswig-Holstein, Schleswig-Holstein, Germany
Schleswig-Holstein
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
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Antwort #1 - 19.01.2012 um 07:48:03
 
Die einschlägige Vorschrift ist hier Art. 47 Abs. 1 Nr. 5 EGBGB. Danach kann durch Erklärung gegenüber dem Standesamt eine deutschsprachige Form des Vornamens angenommen werden; gibt es eine solche Form des Vornamens nicht, so können neue Vornamen angenommen werden.

Deutschsprachige Form heißt z.B.:
- Johann oder Johannes oder Hans für Ivan
- Peter für Pjotr
- Helena oder Helene für Elena

Ich bezweifle daher schon mal, dass "Dimitri" eine deutschsprachige Form von "Dmitry" ist. Zumindest ist "Dimitri" nicht deutschsprachiger als "Dmitri".

Nach kurzem(!) Stöbern im Internet habe ich keine deutschsprachige Form von "Dmitry" gefunden, so dass die Wahl eines neuen Vornamens möglich sein dürfte. Dabei kann man "Dmitri" als neuen Vornamen bezeichnen und auch wählen, da der neue Vorname nicht unbedingt eiin typisch deutscher Vorname sein muss.

Der Wechsel von "Dmitry" nach "Dmitri" sollte daher m.E. im Rahmen des Art. 47 EGBGB möglich sein.

Falls das Standesamt die Vornamensangleichung endgültig ablehnt, könntest du erst einmal versuchen, ob die Standesamtsaufsicht weiterhelfen kann. Wenn nicht, gibt es die Möglichkeit, beim Amtsgericht ein Anweisungsverfahren zu starten.

Gruß,
Richter
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"Zuweilen bedeutet eine gewährte Antwort, daß einem der Gegenstand der Frage genommen wird“, Douglas Adams
 
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playerrr
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutschland
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Antwort #2 - 19.01.2012 um 13:16:07
 
Vielen Dank für diese ausführliche Antwort!
Ich habe auch noch das Vornamenlexikon nachgeschaut (Historisches Deutsches Vornamenbuch von Seibicke), wo ich beide Schreibvarianten gefunden habe: Dimitri und Dmitri. Dort sind keine deutsche Entsprechungen angegeben.

Viele Grüße,
playerrr
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