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Wie sehen meine Chancen aus ? (Gelesen: 1.418 mal)
Just01
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i4a rocks!


Beiträge: 22

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Gabun
Zeige den Link zu diesem Beitrag Wie sehen meine Chancen aus ?
12.01.2012 um 20:08:22
 
Guten Tag,
auf der Suche nach Infos über Einbürgerung habe ich dieses Forum gefunden und finde es sehr hilfreich erstmal danke an allen.
Also ich stelle mich kurz vor, ich bin Justin, komme aus Gabun und bin September 2006 nach Deutschland angekommen zum Zweck des Studiums. Nach meinem Deutschkurs habe ich Sept. 2007 Das Studium tatsächlich angefangen und den Bachelorstudiengang Sept. 2010 abgeschlossen. Seitdem arbeite ich als Ingenieur (Maschinenbau) in Großraum Aachen (NRW). Ich besitze eine Aufenthaltserlaubnis nach §18 Abs.4 (Arbeitszwecken). Ich wohne mit meiner Freundin (seit 4 Jahren in DEU, Studentin, aus nicht EU-Staaten) und wir haben eine Tochter von 18 Monaten und in Deutschland geboren. Also das einzige was wir vom Staat bekommen ist das Kindergeld.
Ich bzw. wir möchten gerne eingebürgert werden und wissen aber nicht was sind unsere Chancen.
Ich erfülle alle Bedingungen der Einbürgerung nach §10 ausser den 8 Jahren. Also sept. 2012 wäre 6 Jahre.
Wäre die Ermessenseinbürgerung eine Lösung? Ist es möglich nur mit 6 Jahren Aufenthalt eingebürgert zu werden? Werden die Studienzeiten vollständig eingerechnet? wie sieht es aus für meine Freundin und für unsere Tochter?
Was würden Sie uns empfehlen?
Vielen Dank im Voraus
Just
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 12.01.2012 um 20:39:06
 
Just01 schrieb am 12.01.2012 um 20:08:22:
Wäre die Ermessenseinbürgerung eine Lösung?

Bei einer Ermessenseinbürgerung würde man auch 8 Jahre Aufenthalt benötigen.

Just01 schrieb am 12.01.2012 um 20:08:22:
Ist es möglich nur mit 6 Jahren Aufenthalt eingebürgert zu werden?


Nach § 10 (3) StaG wäre eine Einbürgerung mit sechs Jahren möglich, wenn beseondere Integrationsleistungen vorliegen. Das ist eine sehr einzelfallbezogene Sache, deshalb kann man hier nicht sagen, ob es bei dir möglich ist oder nicht. Das solltest du am besten mit der zuständigen EBH besprechen.


Just01 schrieb am 12.01.2012 um 20:08:22:
Werden die Studienzeiten vollständig eingerechnet?

Ja, in NRW werden sie vollständig angerechnet.

Just01 schrieb am 12.01.2012 um 20:08:22:
wie sieht es aus für meine Freundin und für unsere Tochter?

Deine Tochter könnte mit dir gemeinsam eingebürgert werden. Für deine Freundin ist das wohl zum Zeitpunkt nicht möglich, da nach dem Gesetz nur Ehegatten und minderjährige Kinder miteingebürgert werden können. Zudem ist eine Einbürgerung mit einer AE nach §16 AufenthG nicht möglich.

Just01 schrieb am 12.01.2012 um 20:08:22:
Was würden Sie uns empfehlen?

Zunächst solltest du bei der zuständigen EBH einen Termin machen und dich dort beraten lassen.

Wenn bei dir keine besonderen Integrationleistungen festgestellt werden, solltest du den Orientierungskurs ablegen und das Zertifikat gemeinsam mit den Sprachzertifikaten aus deinem Studium beim BAMF einreichen und um eine Bescheinigung des die erfolgreiche Teilnahme an einem Integrationskurs bitten. Mit dieser Bescheinigung verkürzt sich die geforderte Aufenthaltsdauer auf sieben Jahre.
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« Zuletzt geändert: 12.01.2012 um 20:50:46 von N/V »  
 
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rekons
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i4a rocks!


Beiträge: 40

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: DE
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Antwort #2 - 15.01.2012 um 16:47:37
 
Just01 schrieb am 12.01.2012 um 20:08:22:
. Also sept. 2012 wäre 6 Jahre.
Wäre die Ermessenseinbürgerung eine Lösung?


Ich wurde nach 6 Jahren eingebürgert. Allerdings muss man hier eine besondere Integrationsleistung "nachweisen". Bei mir war es das deutsche Abi und danach das Studium.

Voll Fall zu Fall anders, daher mit der Einbürgerungsbehörde sprechen. Du hast allerdings noch Zeit, da erst im September 2012  6 Jahre um sind. Am besten geh mal dahin zwei Monate davor. Du kriegst eine kostenlose Beratung.
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Just01
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i4a rocks!


Beiträge: 22

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Gabun
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Antwort #3 - 22.01.2012 um 19:20:38
 
Vielen Dank für die Antworten.
Ich werde einen Termin zur Beratung vereinbaren.
MfG
Just
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