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Einbürgerung nach §9 in Angriff genommen aber noch fragen? (Gelesen: 6.096 mal)
Torsten68
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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31.12.2011 um 17:44:34
 
Hallo @ all
Meine Frau hat Beschlossen sich einbürgern zu lassen. Wohnort NRW
Bei der Botschaft in Bonn hat Sie sich schon Registrieren lassen und war letzte Woche in der Ukraine und hat ihren Inlandspass (damit Sie den PMG-Stempel erhält) so wie Ihr Häuschen abgegeben (Häuschen natürlich nur überschrieben pro forma) hat auch ein (1)Schreiben von der Miliz bekommen das der Inlandspass abgegeben worden ist.

Nun kommen wir zur (2) Einbürgerungszusage die ja gebraucht wird für die Botschaft (Sie will dann beides zusammen abgeben (1) (2) )

Die Papiere haben wir so weit zusammen für die Einbürgerung außer den Einbürgerungstest und dazu habe ich eigentlich eine Frage.

Meine Frau ist seit 7 Jahren in Deutschland hat im Juli den Niederlassungseintragung bekommen. Innerhalb der 7 Jahre hat Sie eine Ausbildung (3 Jahre)zur Industriekauffrau gemacht und Arbeitet in einem großen Unternehmen als Sachbearbeiterin.Besucht momentan noch die Abendschule wo Sie BWL Studiert. Ihr ist auch in Detmold (glaub ich) ihre Schulischelaufbahn mit Diplom in der Ukraine als Allgemeine Hochschulreife anerkannt worden.

Muss Sie trotz allem den Einbürgerungstest machen und vorweisen?
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 31.12.2011 um 18:25:41
 
Ja, den Einbürgerungstest muss sie trotzdem machen.

Befreit ist nur, wer hier in DE eine allgemeinbildende Schule besucht hat.

Aber: Bei der Vorbildung wird sie die 60 Minuten für die 33 Fragen nicht benötigen, sondern bereits nach 10 Minuten fertig sein.
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Torsten68
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Antwort #2 - 31.12.2011 um 18:57:24
 
Klar Denke ich auch aber so hätte man sich mal wieder etwas Kosten und Zeit gesparte.
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Torsten68
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Antwort #3 - 20.03.2012 um 14:14:45
 
so es musste wirklich ein einbürgerungstest gemacht werden der mit Erfolg abgeschlossen wurde. jetzt sind alle Unterlagen abgegeben worden und werden geprüft (Sachbearbeiter meint das es wohl keine Probleme geben wird)

Wie ist das dann eigentlich wenn die einbürgerungs zusage kommt muss diese noch ins Ukrainische übersetzt werden für die Botschaft?

Wenn ja wer kann das machen ein vereidigter Übersetzte (so wie er auch für das Oberlandgericht nötig war/ist)

Meine Frau hatt sich ja schon im letzten Urlaub aus der Ukraine abgemeldet (Inlandspass dort bei der meliz abgegeben und Bescheinigung bekommen) wie geht das dann weiter?
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dim4ik
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Antwort #4 - 21.03.2012 um 13:12:01
 
Torsten68 schrieb am 20.03.2012 um 14:14:45:
Wie ist das dann eigentlich wenn die einbürgerungs zusage kommt muss diese noch ins Ukrainische übersetzt werden für die Botschaft?

Nicht nur die Einbürgerungszusicherung, sondern alle deutschsprachigen Unterlagen (komplette Liste der benötigten Unterlagen findet man auf der Webseite des ukrainischen Konsulats in Bonn) müssen von einem vereidigten Übersetzer ins Deutsche übersetzt und durch das Landesgericht mit einer Apostille versehen werden. Den Verfahrensablauf ist in der Vorschrift (auf Ukrainisch) beschrieben.
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Torsten68
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 26.05.2012 um 09:22:13
 
So die Zusicherung ist gestern angekommen  Laut lachend

Wie ich bzw meine Frau meint ist laut dem Link nur die Heiratsurkunde oder Auszug davon zu beglaubigen (Apostille) und zu übersetzen und die Zusicherung natürlich auch.

Muss auch eine Meldebescheinigung dabei sein weil davon wohl nichts drin steht in dem Link.

Die Sachen (Einbürgerungszusicherung und Heiratsurkunde) müssen die erst ins Ukrainische übersetzt werden und dann mit Apostille oder erst Apostille und dann übersetzen lassen.
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Torsten68
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Antwort #6 - 28.05.2012 um 12:46:23
 
kann mir einer was dazu sagen (Übersetzung) weil wir am Donnerstag eventuell loslegen wollen
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jammie
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Antwort #7 - 28.05.2012 um 19:18:22
 
1. Soweit ich mir erinnere, wurde es mir im Konsulat vorgeschlagen, Einbürgerungszusicherung ab sofort beglaubigen zu lassen (das kostete mehr) oder ohne Eile bei ihnen lassen und dann abholen (das war billiger). Ich würde jedoch die erste Option empfehlen, das spart Zeit, Nerven und im Endeffekt auch Geld.
2. Das Geld am liebsten, wenn möglich, vorher zu überweisen und Nachweis mitzubringen, das spart auch Zeit und Nerven, insbesondere weil die Öffnungszeiten im Konsulat 9:00 - 12:00 sind.
3. Ein wirklich gute Übersetzer weiß Bescheid, wie es geht. Manchmal arbeitet er sogar in der Kooperation mit Notar, wenn nötig.
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Torsten68
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Antwort #8 - 28.05.2012 um 21:56:26
 
Die einbürgerungszusicherung ist auf dem weg nach Arnsberg (bereich NRW) zur Apostiile danach denke ich mal muss Sie von einem vereidigten Übersetzer (in Dortmund) übersetzt werden genau so wie die Heiratsurkunde oder Auszug (die haben schon eine Apostille habe ich gesehen) alles in 4facher kopie

So weit müsste das doch alles richtig sein denke ich oder?

Aber was ist mit der Meldebescheinigung muss die jetzt auch dabei sein oder nicht?
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jammie
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Antwort #9 - 29.05.2012 um 23:27:53
 
Am besten das Link (einmal bereits erwähnt) nochmals genau anschauen, was nötig ist, und nicht vergessen, den Antragsformular auszufüllen.
Meldebescheinigung sehe ich in der Liste (siehe das Link) nicht und erinnere mich nicht, dass ich das brauchte (das war aber fast vor 4 Jahren).
Was man aber braucht, ist noch Geburtsurkunde.
Und: Donnerstag geht nicht, das Konsulat ist geschlossen. (Siehe dasLink - Öffnungszeiten)

Apropos, hat sie sich beim Konsulat registriert? (Ich habe so verstanden, dass noch nicht.) Denn das Konsulat ist nur für die registrierten UA-Staatsanghörige zuständig, und ich kann nicht sagen, ob man alles auf einmal tun kann (registrieren und Antrag auf Ausbürgerung stellen). Wenn ja, kann das noch extra kosten. Und wenn sie noch nicht registriert ist, wäre  Meldebescheinigung definitiv nötig.
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Antwort #10 - 30.05.2012 um 17:12:48
 
ja Regestrierung ist durch der Inlandspass ist auch schon abgegeben worden (im Februar)

Stempel ist im Pass

Okay meldebescheinigung brauch man dann wohl nicht.

Zusicherung mit Apostille Übersetzen lassen ist also richtig die Heiratsurkunde wohl dann auch erst mit Apostille übersetzen lassen denke ich (obwohl dort ist schon die Apostille drauf)

es heist 4 kopien reicht es die Originale zu Kopieren?
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Antwort #11 - 30.05.2012 um 21:17:54
 
Ich glaube, das reicht.

Sie sagten mir damals, sie müssen noch Einbürgerungszusicherung auch beglaubigen. Von ihrer Seite. Mir wurde vorgeschlagen, das ab sofort zu machen (das sollte teurer kosten) oder Einburgerungszusicherung bei ihnen lassen und später abholen (das kostete nichts). Ich habe die zweite Option ausgewählt und später das bereut. Am liebsten alles ab sofort tun, egal wieviel kostet, eine Reise nach Remagen kostet auch Geld...
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Torsten68
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Antwort #12 - 18.06.2012 um 07:41:12
 
so alles kopiert und bereit am 25ten gehts zur Botschaft mal sehen was denen wieder einfällt warum das und das noch fehlt Augenrollen
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Torsten68
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Antwort #13 - 20.06.2012 um 19:41:58
 
Nochmal Dringend was Nachfragen:

Es müssen ja 3 Briefumschläge mit je 3,50€ dabei gelegt werden alle mit Rücksendeadresse versehen.

Bloß welche größe sollen die Umschläge haben?
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Torsten68
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Antwort #14 - 26.06.2012 um 07:41:26
 
so nur zur Info gestern alles abgegeben und bezahlt schreiben bekommen das alles überprüft wird und das ganze ca 1 Jahr dauert.

Jetzt heist es warten.

Wann sollte man mal Nachhaken bzw Einschreiben hin schicken so als Nachweis für die Ausländerbehörde?
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