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Ausreise nun Trennung verhindern (Gelesen: 2.074 mal)
cindy2
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Beiträge: 31

harz, Sachsen-Anhalt, Germany
harz
Sachsen-Anhalt
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Ausreise nun Trennung verhindern
16.12.2011 um 20:56:16
 

Hallo Alle.

mein Mann hat vor ein Monat Trennung eingereicht und ABH mit geteillt, nach 2woche bekommte ich ausreise Brief von ABH:

Habe mich hier gemeldet und dank euch mich beraten lassen und Anwalt genommen, weil in der Zeit er verreisst war.

nun ist er zurück hab uns versöhnen und möchte die Trennung aufhalten und die ABH mitteilen.

Soll ich auch zur ABH?
oder mussen wir beide hin gehen.?

Was wird auf meine AE ?
in den Ausreise Brief steht meine AE wird verkürzt.
bin bis jetzt nur 16monate verheiratet und 2jahre AE die bis Juli 2012 abläuft.

ich bedanke mich

Cindy
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reinhard
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Beiträge: 15.191

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausreise nun Trennung verhindern
Antwort #1 - 16.12.2011 um 21:28:45
 
Am besten ist, Ihr schreibt einen Brief und unterschreibt beide.

Vielleicht kommt ja dann ein neuer Brief von der ABH, dass die Verkürzung zurückgenommen wird. Vielleicht kommt auch eine (gemeinsame) Einladung zu einem Termin.

Aber teilt es erstmal schriftlich mit, dann ist es richtig in der Akte.
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausreise nun Trennung verhindern
Antwort #2 - 16.12.2011 um 21:34:30
 
Je nach Standpunkt der ABH ....

... wäre es evtl. sinnvoll der Form halber Widerspruch
(bzw. je nach Land Klage) einzureichen gegen den
ABH-Bescheid.

Nach der SV-Schilderung sollte die Frist dazu noch nicht
verstrichen sein.


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Muleta
i4a-Ehrenmitglied
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Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausreise nun Trennung verhindern
Antwort #3 - 16.12.2011 um 23:12:59
 
Zitat:
Je nach Standpunkt der ABH ....... wäre es evtl. sinnvoll der Form halber Widerspruch(bzw. je nach Land Klage) einzureichen gegen denABH-Bescheid.


und vorsichtshalber schon mal eine Verlängerung (der nunmehr ja verkürzten) AE beantragen.
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