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Familienzusammenführung mit Hartz4 (Gelesen: 3.027 mal)
cindyzyed
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Familienzusammenführung mit Hartz4
17.10.2011 um 11:40:45
 
hallo habe mal eine frage, wenn ich meinen freund aus tunesien heirate, lebe gerade in scheidung, finanziell schauts nicht so gut aus, bin am überlegen ob ich hartz4 beantragen soll, als unterstützung. habe ich dann überhaupt eine chance das mein mann (wenn ich ihn geheiratet habe) dann nach deutschland kommen kann? was für anforderungen muß ich erfüllen, damit ich eine chance habe? denn sonst schaue ich das ich ohne hartz4 auskomme, was muß ich netto verdienen oder so? bitte helft mir, da ich im moment ziemlich durch den wind bin und für die zukunft schwarz sehe. ich danke euch
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reinhard
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Beiträge: 15.210

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung mit Hartz4
Antwort #1 - 17.10.2011 um 11:57:11
 
Wenn Du Ausländerin bist, ist die
Regel: Du musst den Lebensunterhalt sichern (je nach Umständen 1000 bis 1500 Euro netto)
Regelausnahme: Im Härtefall (extrem selten!) geht die FZF auch ohne. Außerdem geht es für anerkannte Flüchtlinge ohne LU-Sicherung.

Wenn Du Deutsche bist ist die
Regel: Lebensunterhalt muss nicht gesichert werden, auch bei Hartz-IV wird ein Visum gegeben.
Regelausnahme: Wenn Dir ein Leben dort zumutbar ist, weil Du ehemalige Tunesierin bist, Doppelstaatlerin, ehemalige Entwicklungshelferin, ehemalige Botschaftsangestellte dort... musst Du den Lebensunterhalt sichern oder zu ihm ziehen.

Für alle gilt: Unterhaltspflichten gehen vor. Wenn Du also hier an Kinder aus erster Beziehung oder andere Unterhalt bezahlen musst, ist eine FZF / Visum nur möglich, wenn die Unterhaltszahlungen durch den Zuzug nicht gefährdet werden.

Für alle gilt: Die Ehe muss geschlossen worden sein, um eine eheliche Lebensgemeinschaft einzurichten. Wurde die Ehe nur geschlossen, damit er eine AE bekommt und hier leben & arbeiten darf, wird das Visum nicht gegeben.
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cindyzyed
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 17.10.2011 um 12:00:52
 
nein ich bin deutsche, und ich will das mein mann (wenn wir geheiratet haben) hierher kommt nach deutschland, weil ich noch schulpflichtige kinder hier habe. wenn ich jetzt hartz4 beantragen würde, und es bekommen würde, dann habe ich trotzdem gute chancen das ich meinen mann nach deuschland holen kann? denn wenn die chancen durch hartz4 sinken, muß ich mir eine andere lösung suchen. ich danken euch

*

und nein ich würde unterhalt für meine kinder bekommen, zwar nicht viel aber ein bißchen was, mir gehts nur darum, ob ich jetzt hartz4 beantragen kann ohne mir meine chancen das mein freund (und bald mann) dann nächstes jahr endlich zu mir kommen kann.

schweitzers Änderung:
Folgepost eingefügt. - Bitte das markierte Wort anklicken und künftig die Funktion benutzen! Vielen Dank.  - Zudem wäre es lesefreundlicher, wenn Du ein wenig auf Groß- und Kleinschreibung und Satzzeichen achten würdest.
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« Zuletzt geändert: 17.10.2011 um 12:52:45 von schweitzer »  
 
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 18.10.2011 um 09:07:29
 
Bitte keine Doppelpostings. Deinen neuen thread
von heute hab ich gelöscht. Bitte nur hier weiter
schreiben.
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