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Deutsche Staatsangehörigkeitsrecht fuer Kinder in Deutschland geboren (Gelesen: 7.309 mal)
aa1008
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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16.10.2011 um 17:24:49
 
Hallo allerseitz,

ich bin keine Deutsche und wohne schon seit 8 Jahre in Deutschland in Baden-Wuerttenberg und ich habe die Daueraufenthaltes EG in Deutschland. meine Frau ist auch keine Deutsche. ich habe 3 Jahre von dieser 8 Jahre als Studuim Zeit. wir werden ein Kind bekommen in 4 Monate ungefaehr und ich frage mich Ob das Kind ein Deutsche Staatsangehoerigkeit bekommen darf? oder er darf nicht weil meine Studuim Zeit zaehlt die Haelfte?

Vielen Dank im Voraus
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 16.10.2011 um 19:09:41
 
In BaWü werden Studienzeiten nicht als gewöhnlicher Aufenthalt anerkannt, desalb wird das Kind die dt. Sta wohl nicht erwerben.
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Blaise
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 16.10.2011 um 19:32:51
 
aa1008 schrieb am 16.10.2011 um 17:24:49:
ich habe 3 Jahre von dieser 8 Jahre als Studuim Zeit


Nach welcher rechtlichen Grundlage hast Du dich in dieser Zeit in Deutschland aufgehalten?
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Aus "Loriots Kommentare":
Nach den neuen Richtlinien betreffs Geschwindigkeitsbeschränkung für Beamte ist es untersagt, während der öffentlichen Verkehrszeiten den Amtsschimmel auf Trab zu bringen.
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aa1008
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 16.10.2011 um 19:52:25
 
Vielen Dank fuer deine Antworten! es ist wirklich nett von euch Smiley

>>Nach welcher rechtlichen Grundlage hast Du dich in dieser Zeit in Deutschland aufgehalten?

ich hatte in dieser 3 Jahre Paragraph 16 Absatz 1 AufenthG.
mit diese Paragraph 16, wird als die Haelfte gezaehlt?

Vielen Dank im Voraus
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 16.10.2011 um 19:54:40
 
aa1008 schrieb am 16.10.2011 um 19:52:25:
mit diese Paragraph 16, wird als die Haelfte gezaehlt?


Nein, bei der Staatsangehörigkeit wird das entweder ganz oder gar nicht angerechnet. BaWÜ gehört leider zu den Bundesländern, in denen letzteres praktiziert wird.
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aa1008
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 16.10.2011 um 20:01:50
 
In Baden-Wuerttenberg, die Zeit des Studuim wird gar nicht angerechnet oder nur die Haelfte bzg. den Staatsangegoerigkeit?
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 16.10.2011 um 20:02:44
 
Gar nicht.
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grisu1000
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #7 - 16.10.2011 um 20:07:17
 
Zitat:
Nein, bei der Staatsangehörigkeit wird das entweder voll oder gar nicht angerechnet. BaWÜ gehört leider zu den Bundesländern, in denen letzteres praktiziert wird.

Auch nach der Einbürgerung nach § 4 Abs 3 StaG?. IMHO dachte ich BaWü macht das nur nach der Einbürgerung nach § 8 und § 10 StaG.

Zitat:
In BaWü werden Studienzeiten nicht als gewöhnlicher Aufenthalt anerkannt, desalb wird das Kind die dt. Sta wohl nicht erwerben.


Sollte das so sein so bleibt dem Threadsteller natürlich der Rechtsweg offen, da bis auf drei Bundesländer in der vorgenannten Konstellation das Kind deutsch wäre.
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aa1008
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 16.10.2011 um 20:07:18
 
Danke fuer deine Antwort. Als laetzte Frage bzg. diese Thema. Welche Bundeslaender in Deutschland wird diese Zeit nicht gezaehlt? und welche Bundeslaender zaehlen vollig diese Zeit?

Vielen Dank fuer deine Hilfe und Unterstuetzung
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 16.10.2011 um 20:11:09
 
grisu1000 schrieb am 16.10.2011 um 20:07:17:
Auch nach der Einbürgerung nach § 4 Abs 3 StaG?

Das wird zumindest hier in Bayern bei 4.3 so gehandhabt. Sollte Ba-Wü da eine andere Schiene fahren lasse ich mich gerne eines besseren belehren.

aa1008 schrieb am 16.10.2011 um 20:07:18:
Welche Bundeslaender in Deutschland wird diese Zeit nicht gezaehlt?


Außer Ba-Wü werden die Zeiten auch nicht in Bayern, Sachen und einigen Teilen von Hessen nicht angerechnet. Alle anderen Bundesländer rechen die Zeiten voll an.
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grisu1000
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Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #10 - 16.10.2011 um 21:04:33
 
Zitat:
Das wird zumindest hier in Bayern bei 4.3 so gehandhabt.


D.h, zieht die Familie nach einem Jahr um z.B. nach Hamburg und gehen die Eltern dann dort zur Staatsangehörigkeitsbehörde und beantragen einen Staatsangehörigkeitsausweis, den sie bekommen können. Würde dann das bayerische Standesamt nachträglich die deutsche Staatsangehörigkeit in die Geburtsurkunde eintragen?

Bayraqiano, ist so ein Fall schon mal eingetreten? Möglich wäre es ja. Für den Threadsteller würde das ja bedeuten, das das Kind durch einen nachträglichen Umzug noch die deutsche Staatsangehörigkeit erhält.
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #11 - 16.10.2011 um 21:28:03
 
Dass das Kind nach einem Umzug in ein anderes Bundesland ein Staatsangehörigkeitsfeststellungsverfahren postiv durchalufen würde, wurde bereits hier im Forum an einigen Stellen genannt (kann leider die Links nicht dazu finden).

Wie es aber bei einer Rückverlegerung des Wohnsitzes ausshen würde kann ich nicht sagen.
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Eduard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutscher
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Antwort #12 - 17.10.2011 um 09:53:57
 
Zitat:
Wie es aber bei einer Rückverlegerung des Wohnsitzes ausshen würde kann ich nicht sagen.


Ein Staatsangehörigkeitsausweis aus einem anderen Bundesland muss natürlich auch von den bayerischen Behörden anerkannt werden. Alles andere wäre ein klarer Verstoß gegen Art. 16 Satz 1 des Grundgesetzes (die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden) in Verbindung mit Artikel 11 Abs. 1 GG (Freizügigkeit).

grisu1000 schrieb am 16.10.2011 um 21:04:33:
Würde dann das bayerische Standesamt nachträglich die deutsche Staatsangehörigkeit in die Geburtsurkunde eintragen?


Ob darauf ein Rechtsanspruch besteht, weiß ich nicht. Ist aber im Grunde auch egal, denn mit dem Staatsangehörigkeitsausweis ist die Frage "Deutscher oder nicht" abschließend geklärt.

Die Eintragung im Geburtsregister ist m. E. nur eine verwaltungstechnische Vereinfachung, damit nicht jedesmal ein Staatsangehörigkeitsausweis beantragt werden muss.
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aa1008
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #13 - 17.10.2011 um 13:03:46
 
Noch eine Frage:

wenn ich meine Wohnsitz und Job nach Hamburg (oder nach Länder außer Bayern, Bw, Sachsen oder Hessen) wechsele. wird die Zeit meines Studuim ganz gezählt als gewöhnliche Aufenthaltes für die Eibürgerung meines Kind, trotz das ich mein Studuim in Baden-Württeenberg fertig gemacht habe?

Vielen Dank
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #14 - 17.10.2011 um 13:06:47
 
Ja, dann werden die Studienzeiten angerechnet.
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