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Einbürgerungszusicherung (Gelesen: 2.338 mal)
Themen Beschreibung: Nigerianische Staatbürgerschaft
yoppie
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i4a rocks!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerungszusicherung
09.10.2011 um 00:12:05
 
Guten Abend,

ich habe vor Kürzen die Einbürgerungszusicherung erhalten und ich sollte mich bei der nigerianischen Botschaft in Berlin ausbürgern lassen. Ich habe die Botschaft(Nigeria) angerufen und man hat mir mitgeteilt, dass es nicht mehr möglich. Auf der Website der nig. Botschaft ist diese Mitteilung auch zu finden " http://nigeriaembassygermany.org/news.php?news_id=45". Ich habe die Sachbearbeiterin informiert (telefonisch) und vor einer Woche hat sie mir angeschrieben, dass es ihnen nicht bekannt ist, wenn ja dann soll ich eine schriftliche Bestätigung der nig. Auslandvertretung, wonach mir die Abgabe u. Bescheinigung der  Verzichtserklärung nicht ermöglicht wird.

Wie soll ich vorgehen -denn die Botschaft ist nicht bereit mir so eine Bestätigung zustellen, da jeder diese Information auf ihrer Website entnehmen kann.

Danke für eure schnelle Rückmeldungen.

Yoppie
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maki
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laie!


Beiträge: 4.510

Sydney, New South Wales, Australia
Sydney
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 09.10.2011 um 02:12:31
 
yoppie schrieb am 09.10.2011 um 00:12:05:
Wie soll ich vorgehen -denn die Botschaft ist nicht bereit mir so eine Bestätigung zustellen, da jeder diese Information auf ihrer Website entnehmen kann.

Schreibe deiner SB das und warte ab, am besten mit einer Kopie des Dokumentes von der Webseite.
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schweitzer
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Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


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Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #2 - 09.10.2011 um 09:55:39
 
@ yoppie:

Die von Dir hier reingestellte Umfrage habe ich gelöscht. Machte keinerlei Sinn. - Möglicherweise wars ein Versehen Deinerseits ...


=schweitzer=
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grisu1000
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i4a rocks!


Beiträge: 4.022
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 09.10.2011 um 12:17:42
 
yoppie schrieb am 09.10.2011 um 00:12:05:
Ich habe die Botschaft(Nigeria) angerufen und man hat mir mitgeteilt, dass es nicht mehr möglich.


Stelle die Anfrage in schriftlicher Form bei der nigerianischen Botschaft. Vielleicht erhältst du die gewünschte Antwort auch schriftlich. Wenn nicht hast du zumindest einen Nachweis, dass du dich gekümmert hast und die nigerianische Botschaft nicht in angemessener Zeit entschieden hat (§ 12 Abs 1 Nr.3 StaG)
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Reni
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Wien
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #4 - 09.10.2011 um 14:06:27
 
Soweit mir bekannt, werden Nigerianer schon länger unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit eingebürgert - da müsste die EBH sich mal auf den neuesten Stand bringen, scheint mir.
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