Hallo,
einmal kurz zu unserer Situation:
Mein Mann ist Nicht-Eu Bürger und ich bin Deutsche, wir haben ein gemeinsames Kind.
Mein Mann und ich sind seit fast sechs Jahren verheiratet, d.h. seit 2005 beitzt mein Mann eine Aufenthaltserlaubniss, zuletzt immer auf zwei jahre befristet.
Die nächste Befristung läuft im November 2012 ab, d.h. bis dahin befindet er sich seit 7 Jahren in Deutschland. Leider ist mein Mann vorbestraft - mit einer 3jährigen Bewährungsstrafe, die auch im November 2012 abläuft (Urteil war im September 2009) - Kosten aus diesem Verfahren inklusive Schmerzensgeld etc. sind beglichen.
Mittlerweile arbeitet mein Mann seit 2J ahren unbefristet in einem Vollzeitjob.
Nun meine Frage, würde es sich unter diesen Voraussetzungen lohnen eine Einbürgerung in Angriff zu nehmen, oder würde die im Moment noch abgelehnt werden, aufgrund der Vorstrafe und der noch laufenden Bewährung.
Könnten wir dann eine unbefristete
AE oder eine Niederlassungserlaubniss beantragen, oder würden die aufgrund der Bewährungsstrafe auch abgelehnt werden?
Der Pass meines Mannes läuft auch im Oktober 2012 ab, d.h. eine Neubantragung im Heimatland könnten wir uns dann sparen, wenn wir die Einbürgerung in Angriff nehmen würden.
Den Intergrationstest muss er ja auf jeden Fall machen, muss er noch einmal einen Sprachkurs besuchen, oder reicht es, wenn er einen Sprachtest macht, um seine Deutschkenntnisse nachzuweisen. Er hat 2008 einen Schulung zum Kraftfahrer gemacht, in der auch ein Sprachkurz (allerdings spezifisch für die Tätigkeit enthalten war), die Schulung hat er erfolgreich abgeschlossen, würde das als Nachweis ausreichen?
Ich weiss viele Fragen, ich hoffe, ich habe es einigermassen gegliedert, so dass es verständlich ist.
Vielen Dank für Eure Antworten!