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Ziemlich verworren! (Gelesen: 2.732 mal)
madihah
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Yallah baxna!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Ziemlich verworren!
19.09.2011 um 14:44:06
 
Folgende Situation: Ich habe meinen gambischen Mann Mitte August endlich (wir sind schon ein Jahr islamisch verheiratet weil ich auch in Gambia gelebt habe) standesamtlich in England heiraten koennen! Sein englisches Visa ist im August abgelaufen und ich lebe nun wieder in Deutschland und habe unseren Fall auch schon einem Anwalt uebergeben! Mein Anwalt scheint jedoch immer sehr beschaeftigt und ich will nun endlich mal Klarheit und denke das man mir hier vielleicht ein paar Erfahrungen zuspielen kann! Wie sieht es denn nun aus wenn er in Gambia auf sein Visum warten soll - da kann er momentan nicht hin, weil sein ehemaliger Boss wegen eines Pushversuches am Presidenten verhaftet wurde und mein Mann zu der Zeit die rechte Hand seines Bosses war!Mein Anwalt riet uns nun sogar, mein Mann solle versuchen illegal nach Deutschland zu kommen, weil er dann mit ihm gemeinsam Asyl beantragen koenne damit die ihn nicht zurueckschicken koennen und dann direkt im Anschluss seine Anwesenheit bei der ABH anzumelden! Ich bin durcheinander und weiss jetzt nicht mehr was oben und unten ist! Kann mir jemand mal was raten?!?!?
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Lisa2014
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 19.09.2011 um 15:04:35
 
Feiner Anwalt. Suche dir lieber einen neuen Anwalt. Einer der Asylmissbrauh vorschlägt. Ohne Worte.

Denke mal er müsste nach Gambia und von dort eine Fzf beantragen. Ist er noch in England??? Hat er dort irgendeinen Aufenthalt. Wenn nicht, ist er dort illegal!

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madihah
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 19.09.2011 um 15:07:29
 
Er ist noch in Uk, ja, und sein Visum ist im Dezember abgelaufen! Nach Gambia zurueck ist unmoeglich bei der momentanen politischen Lage! Wegen dem Anwalt bin ich ja so durcheinander - ist echt verworren, oder! Wir sind schon soooooo lange zusammen und koennen nicht zusammen kommen!
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reinhard
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Antwort #3 - 19.09.2011 um 15:26:38
 
Wenn er illegal in Großbritannien ist,
wenn er wegen Putschbeiteilgung nicht zurück kann, also wirklich Verfolgung droht...

dann kann er nur in Großbritannien Asyl beantragen.

Er könnte natürlich auch nach Deutschland kommen und hier Asyl beantragen, aber das Bundesamt macht das in der Regel nur selbst, wenn ein Kind im Spiel ist. Ansonsten ist es üblich, ihn nach GB zurückzuschieben.

Das Risiko ist immer, wenn der Asylantrag abgelehnt wird, weil dann der Status schlechter ist. Aber er könnte während der Laufzeit eines Asylantrags in GB ggf. ein Visum zur Familienzusammenführung beantragen.

(Es gab für alles, was Ihr wollt, ganz normale legale Möglichkeiten. Alle jetzigen Probleme sind Folgen Eurer Fehler. Zum Zeitpunkt der Heirat war er legal, Du auch, da ging alles Weitere auch legal... Aber das ist nun zu spät.)
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schweitzer
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Antwort #4 - 19.09.2011 um 15:29:20
 
madihah schrieb am 19.09.2011 um 14:44:06:
Sein englisches Visa ist im August abgelaufen


madihah schrieb am 19.09.2011 um 15:07:29:
sein Visum ist im Dezember abgelaufen!


Wann ist es denn nun abgelaufen? Und was für ein Visum war das?
War es tatsächlich nur ein Visum oder eine Art Aufenthaltserlaubnis? - Wenn es eine AE war und die erst im August abgelaufen war, dann könnte er ggf eine Verlängerung jetzt noch beantragen. Damit wäre er wieder in einem rechtsförmigen Verfahren und nicht mehr illegal.

Sei es wie es sei. Er muss seinen Aufenthalt legalisieren.

Lisa2014 schrieb am 19.09.2011 um 15:04:35:
Asylmissbrauh


Na ja, wenn das stimmt, was madihah hier gepostet hat und man sich die Lage in Gambia ein bisschen genauer ansieht (selbt ein Blick auf die Seiten des Auswärtigen Amtes ist da ganz aufschlussreich) würde ich zumindest nicht ausschließen, dass ggf. eine Chance besteht, auf Abschiebeschutz zu erkennen.

Für ein solches Verfahren wäre aber nach Lage der Dinge (wegen SDÜ ) Britannien zuständig und nicht Deutschland ...

Deshalb und insoweit:

madihah schrieb am 19.09.2011 um 14:44:06:
mein Mann solle versuchen illegal nach Deutschland zu kommen


... halte ich den "Rat" des Anwalts auch für ziemlich suspekt.

Voraussgesetzt Dein Mann wäre wieder "legal" in England: Wenn Du nochmal dorthin gingest und dort (auch nur für kurze Zeit) einen Freizügigkeitstatbestand erfüllst - könntet Ihr in der Folge gemeinsam nach Deutschland einreisen (Dein Mann auf der Grundlage abgeleiteten Freizügigkeitsrechts) ...


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Antwort #5 - 19.09.2011 um 15:34:04
 
Wir haben letzten Monat geheiratet, das geht auch mit abgelaufenem Visum in UK! Laut meinem Anwalt kann man Asyl weder hier, noch in Deutschland beantragen wenn man verheiratet ist! Auch wir moechten einen legalen Weg gehen - mein Mann war selber Offizier und bevorzugt eine saubere Abwicklung! Mein Anwalt sagt, er haette den Antrag auf Familienzusammenfuehrung bereits gestellt, ich habe aber noch keine Kopie bekommen und befinde mich gerade bei meinem Mann auf Besuch! Wir moechten einfach gerne Klarheit!

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Sorry, habe mich verschrieben, also, Visum fuer UK im Dezember abgelaufen und Freizuegigkeit geht nicht, weil meine Kinder in Deutschland zur Schule gehen (leider nicht seine Kinder - erste Ehe)! Wie soll es denn jetzt legal weiter gehen!


schweitzers Änderung:
Folgepost eingefügt. Bitte das markierte Wort anklicken und künftig die Funktion benutzen! Vielen Dank.
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« Zuletzt geändert: 19.09.2011 um 15:59:11 von schweitzer »  
 
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schweitzer
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Antwort #6 - 19.09.2011 um 16:03:08
 
madihah schrieb am 19.09.2011 um 15:34:04:
Laut meinem Anwalt kann man Asyl weder hier, noch in Deutschland beantragen wenn man verheiratet ist!


Hat er Dir auch ein Gesetz genannt, nachdem das so sein soll?

In Deutschland gibt es so ein Gesetz jedenfalls nicht.

Abgesehen davon klang das gerade noch ganz anders:

madihah schrieb am 19.09.2011 um 14:44:06:
Mein Anwalt riet uns nun sogar, mein Mann solle versuchen illegal nach Deutschland zu kommen, weil er dann mit ihm gemeinsam Asyl beantragen koenne


Ich sehe kaum eine andere Möglichkeit als so eine Antragstellung in Britannien, für die es ja augenscheinlich durchaus vortragbare Gründe gibt. - In Deutschland könnte man übrigens auch lediglich das Feststellen von (zielstaatenbezogen - als auf Gambie bezogenen ) Abschiebungshindernissen beantragen - das wäre dann  kein eigentlicher Asylantrag.

Dein Mann soll sich, solche Fragen betreffend, mal in Britannien beraten lassen - es sollte dort auch Anwälte geben, die im Ausländerrecht bewandert sind, ggf. auch Flüchtlingsorganisationen.


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Antwort #7 - 19.09.2011 um 16:07:49
 
madihah schrieb am 19.09.2011 um 15:34:04:
Laut meinem Anwalt kann man Asyl weder hier, noch in Deutschland beantragen wenn man verheiratet ist!
Mein Anwalt sagt, er haette den Antrag auf Familienzusammenfuehrung bereits gestellt, ich habe aber noch keine Kopie bekommen und befinde mich gerade bei meinem Mann auf Besuch! Wir moechten einfach gerne Klarheit!


Das heisst der anwalt ist in uk?
Wo will er denn FZF beantragt haben, Deutsche AV in UK, AV in Gambia oder Vielleicht bei seiner Grossmutter?

Ich hoffe nur ihr habe noch keinen Kostenvorschuss geleistet
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Antwort #8 - 19.09.2011 um 16:16:41
 
Der Anwalt ist natuerlich in Deutschland, in meinem Wohnort und natuerlich hat er, wie alle anderen Anwaelte einen Vorschuss verlangt! Ich bekomme immer mehr Angst! Wie sollen wir denn zusammen kommen?
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Antwort #9 - 19.09.2011 um 16:18:40
 
schweitzer schrieb am 19.09.2011 um 16:03:08:
Dein Mann soll sich, solche Fragen betreffend, mal in Britannien beraten lassen - es sollte dort auch Anwälte geben, die im Ausländerrecht bewandert sind, ggf. auch Flüchtlingsorganisationen.


Er sollte sich bei einer guten (!) Beratungsstelle oder Anwalt erkundigen, ob es möglich ist, nach dem Asylantrag mit dem vorläufigen Aufenthaltsrecht ein FZF-Visum bei der deutschen Botschaft in London zu beantragen.

Dann würden beide Möglichkeiten parallel geprüft und er hätte zwei Chancen.
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Antwort #10 - 19.09.2011 um 16:27:39
 
OK, das ist doch mal ne Antwort! Vielen Dank!
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