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Doppelte Staatangehörigkeit (Gelesen: 1.748 mal)
Maher Salem
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Jordanisch
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09.09.2011 um 17:02:19
 
Hallo zusammen,

Ich habe in Duisburg ein Jahr gewartet bis ich meine Zusicherung bekommen habe. Ich habe eine Jordaniesche Staatsangehörigkeit und die möchte ich nicht aufgeben und zwar für wirtschaftlichen Verlust und Erbrechte. Also das Thema ist das Recht auf  Doppeltstaatsangehörigkeit.

Nach meiner Zusicherung habe ich viele Unterlagen bei der Beamterin um meine Jordanische Staatangehörigkeit nicht abzugeben und zwar wegen Wirtschaftliche Verluste, Erbrechte usw..
seit drei Monaten warte ich immer noch eine Antwort von der Beamterin aber nix angekommen. Ich habe sogar die Beamterin persönlich besucht  um einen aktellen Stand zu erfahren und sie meinte, dass die bearbeitung von 3-6 Monaten dauert und kann bis ca ein Jahr auch dauern . Ich habe sie sofort gefragt ob es ein Gesetz gibt, das die Bearbeitungszeit für die Doppelte Staatsangehörigkeit erklärt, udn sie sagte nein gibt es nicht und das ist nur protokoll sache ... wassssssss. Noch dazu sagte sie, wenn du nicht zufrieden bist dann zieh von Duisburg aus und such dir eine andere Stadt, wo du deine Antrag schneller bearbeiten kannst.


Zuerst, das ist eine unhöflich Verhältniss von einer Beamterin und noch keine überzeugende Antwort!!!!!

Was soll ich zu nächst tun um einen aktuellen Sachstand zu bekommen und meine Antrag schnell bearbeiten ???

Vielen Dank
M.S.

Vielen Dank für deine Beratung im Voraus.

M.S.
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reinhard
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Antwort #1 - 09.09.2011 um 17:08:57
 
Wie schnell so etwas geht, hängt davon ab,
1) wie viele Angestellte die Behörde hat (entscheidet die Ratsversammlung),
2) wie viele Einbürgerungsanträge gestellt werden.

Der Tipp mit dem Umzug hilft Dir meiner Meinung nach nicht, weil sich nach Deinem Umzug die neue Behörde alle Unterlagen neu ansehen muss. Auch wenn dort mehr Stellen genehmigt sind, verlierst Du zwei oder drei Monate.

Frag doch in drei und sechs Monaten freundlich schriftlich an, ob jetzt alles geprüft ist.
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Maher Salem
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Antwort #2 - 09.09.2011 um 17:20:29
 
Danke für die Rückantwort.

Ich warte schon seit 3 monaten mit unklarer Antwort und Wartezeit ohen begründung.
Mit dem Umzug mache ich natürlich nicht und wie vorher gesagt, das war einen Vorschlag von der Sachbearbeiterin. Ich glaube hier, das ist überhaupt keine vernünftige Antwort von einer Beamtin, die nach Gesetze und Vorschriften handeln sollte.

Ich möchte aber keine weiter 3 Monaten warte, sondern eine schnelle Reaktion machen.
Was von Reaktion am besten kannst du mir empfehlen ?

Danke nochmal
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #3 - 09.09.2011 um 17:45:45
 
Maher Salem schrieb am 09.09.2011 um 17:20:29:
Ich warte schon seit 3 monaten mit unklarer Antwort und Wartezeit ohen begründung.
Mit dem Umzug mache ich natürlich nicht und wie vorher gesagt, das war einen Vorschlag von der Sachbearbeiterin. Ich glaube hier, das ist überhaupt keine vernünftige Antwort von einer Beamtin, die nach Gesetze und Vorschriften handeln sollte.

Ich möchte aber keine weiter 3 Monaten warte, sondern eine schnelle Reaktion machen.
Was von Reaktion am besten kannst du mir empfehlen?


Ich würde per Internet rausfinden, wer Chef der Behörde ist. Manchmal gibt es auch eine Chefin / Chef für Ausländerbehörde und Einbürgerungsbehörde gemeinsam.

An diese Chefin oder Chef würde ich einen freundlichen Brief (Brief mit Briefumschlag und Briefmarke) schreiben, in dem Du um eine Information bittest, wie lange es voraussichtlich dauern wird.

Von der Antwort (ich würde bis zu vier Wochen warten) würde ich meine weiteren Schritt abhängig machen. Also: Entscheiden, wenn ich die Antwort gelesen habe oder wenn in vier Wochen keine Antwort kommt.

Du kannst auch zunächst hier im Forum drei Tage warten, ob andere Leute etwas anderes empfehlen. Dies ist ja nur meine Meinung.
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Maher Salem
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Antwort #4 - 09.09.2011 um 19:37:28
 
Danke für die Empfehlug .. ich werde auch ein bisschen warten
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Dima
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Antwort #5 - 19.09.2011 um 15:35:29
 
Hallo,

Frage zu einem gleichgelagerten Fall bei uns , welche Unterlagen hast Du abgegeben, um das Erbe nachzuweisen, was hat die Einbürgerungsbehörde akzeptiert ? Wir sollen einen Nachweis für das zukünftige Erbe erbringen, welche Unterlagen sind da anerkannt. ?
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Maher Salem
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Antwort #6 - 02.10.2011 um 20:13:04
 
Hallo,

Ich besitze dort Grundstücke und meinen vater besitzt ein Gebäude, ich habe von alles was ich und meine vater besitzen, eine liste mit Preisabschätzung, erstellt und beglaubigt.
in Duisburg haben sie alles akzeptiert aber bis jetzt habe keine Rückmeldung bekommen.

Fazit: Alles was du oder deine vater in Heimat habt, kannst du als Verlust beweisen, aber die Beamter/in entscheiden am Ende , ob das relevant zum deinen Antrag oder nicht relevant.

Gruß
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