Hallo liebe Mitleser und Mitschreiber,
ich hatte vor einigen Monaten schon einmal geschrieben und brauche nochmals Hilfe.
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1314382083/7#7Die Klage im Asylverfahren wurde vom Verwaltungsgericht in Stuttgart abgewiesen. Die Frist zur Beantragung auf Zulassung der Berufung endet am 31.10.2011.
Mittlerweile wurden unsere Dokumente für die Eheschließung abschließend geprüft und ich habe uns einen Termin für den 03.11.2011 vereinbart.
Mit der Bescheinigung der Ehschließung für den 03.11.11 hat mein Verlobter heute auf der
ABH vorgesprochen und wollte eigentlich einen Urlaubsschein beantragen, da wir ab dem 04.11.11 ein paar Tage innerhalb Deutschlands verreisen wollen.
Auf der
ABH wurde ihm wohl gesagt, dass er keinen Schein bekommt und den Pass abgeben oder seine Anwältin anrufen soll. Das habe ich dann ziemlich aufgelöst auch getan.
Unsere Anwältin meint, sie müssen uns auf jeden Fall hier heiraten lassen. Ja, aber dann? Kann die
ABH dann eine erneute Ausreise verlangen?
Ich habe jetzt gelesen, dass die Aufenthaltsgestattung automatisch mit Beendigung des Verfahrens endet, also am 31.10.11.
Hat er dann ab 01.11.11 gar keinen Aufenthaltstitel?
Oder muss eine Duldung beantragt werden?
Kann das die Anwältin nicht schriftlich tun?
Wäre es ratsam doch Antrag auf Berufungszulassung zu stellen, um das Verfahren nicht enden zu lassen?
Oder muss ich versuchen, morgen oder gar Samstag einen Eheschließungstermin zu bekommen (was aber unrealistisch ist und unromantisch oben drein)?
Welcher Aufenthaltstitel ist denn nach der Eheschließung zu beantragen und auf welcher
ABH? An seinem bisherigen Wohnort in Ba-Wü oder bei mir?
Das ist alles sehr viel, bitte helft mir ein bisschen Ordnung in meinen Kopf zu bekommen.
Die Anwältin scheint es drauf ankommen lassen zu wollen, auf einen erneuten Rechtsstreit nach der Heirat und da bin ich nicht so glücklich darüber.
Danke
lg
Änderung: Na dann hab ich das mal an deinen alten thread angehängt -
macht Sinn wegen der "Vorgeschichte" Liest sich besser im
Zusammenhang