Jodifana schrieb am 26.08.2011 um 17:38:01:Dort steht GRund für seinen Aufenthalt,das ist doch die Ausübung der Personensorge,also seine Tochter,oder?
offnsichtlich.
Oder gibt es einen anderen Grund? wenn ja, dann weisst du das am besten
Jodifana schrieb am 26.08.2011 um 17:38:01:DOrt wird auch nach seinem Lebensunterhalt gefragt,was geb ich den da an?Lebensunterhalt hat er hier nicht,sondern in Italien....
dann schreib halt das rein.
der
LU ist für Personensorge über ein dt. Kind ohnehin unerheblich.
Jodifana schrieb am 26.08.2011 um 17:38:01:Zur letzten FRage,welchen Reispass geben wir an,seinen Italienischen oder seinen Ghanaischen?
ups ...
da er den italienischen damals mangels des Ghanischen bekommen hat, jetzt aber den Ghanischen hat, würde ich den Ghanischen reinschreiben mit einer Randbemerkung, dass er auch einen italienischen hat (sofern der noch gilt)
Einfach nur nach besten Wissen ausfüllen.
Ist keine Doktorarbeit ... bei Nachfragen meldet sich die
ABH sowieso. Es geht nur darum, erstmal eine
AE schriftlich zu beantragen und alles relevante dazuzuschreiben, auch wenn da kein Platz vorgesehen ist. (es ist ja nicht gerade ein Standardfall bei Euch)