Hallo liebe Experten,
ich sollte euch echt für den sehr guten Job, den ihr hier macht, dadurch ihr die Leute zur ihren Anliegen helfen.
Mein gerade ist:
Ich habe einen Freund aus Afrika, der sich einbürgern lassen möchte. Der wohnt schon seit 10 Jahren kontinuelich in Deutschland, ist noch nicht vorgestraft wurde,bezieht keine Sozialhilfe weder vom Staat noch von privaten Organisation, der Einbürgerungstest liegt auch schon vor.
Der hat Studiert und ist mit dem Studium ( Master abgeschlossen) schon lange (seit 3 Jahren hier) fertig, aber er findet einfach keine richtige Arbeit zu seinem Niveau und möchte sich gerne einbürgern lassen.
Zur Info, der ist mit einer EU-Bürgerin seit 3 Jahren verheiratet. Sie (Frau) arbeitet mit der Zeitarbeit seit 5 Monaten und verdient monatlich rund 1.100 € Brutto.
Der Freund selbst macht seit 2 Monaten eine 3 Monate
befristete Ferienarbeit in der Produktion und verdient pro Monat rund 1.300 €. Also, der fragt sich,ob er sich mit den Ferienlohnabrechnungen einbürgern lassen .
Meine Frage ist:
- Kann er sich mit allen, was ich oben erzählt habe, sich auf das Einspruchseinbürgerungsgesetz (§ 10 StaatG.) berufen, um sich einbürgern lassen?
- Wenn nein, was sollte er als Bedingungen noch erfüllen,um diese Schritt machen zu können.
Vielen Dank für euere zahlreiche und rasche Antworten.
Danke und Lg
Dodolida