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Einbürgerung mit dem Ferienverdienstnachweis möglich? (Gelesen: 1.381 mal)
dodolida
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerung mit dem Ferienverdienstnachweis möglich?
17.08.2011 um 15:14:28
 
Hallo liebe Experten,
ich sollte euch echt für den sehr guten Job, den ihr hier macht, dadurch ihr die Leute zur ihren Anliegen helfen.
Mein gerade ist:
Ich habe einen Freund aus Afrika, der sich einbürgern lassen möchte. Der wohnt schon seit 10 Jahren kontinuelich in Deutschland, ist noch nicht vorgestraft wurde,bezieht keine Sozialhilfe weder vom Staat noch von privaten Organisation, der Einbürgerungstest liegt auch schon vor.
Der hat Studiert und ist mit dem Studium ( Master abgeschlossen) schon lange (seit 3 Jahren hier) fertig, aber er findet einfach keine richtige Arbeit zu seinem Niveau und möchte sich gerne einbürgern lassen.
Zur Info, der ist mit einer EU-Bürgerin seit 3 Jahren verheiratet. Sie (Frau) arbeitet mit der Zeitarbeit seit 5 Monaten und verdient monatlich rund 1.100 € Brutto.
Der Freund selbst macht seit 2 Monaten eine 3 Monate befristete Ferienarbeit in der Produktion und verdient pro Monat rund 1.300 €. Also, der fragt sich,ob er sich mit den Ferienlohnabrechnungen einbürgern lassen .
Meine Frage ist:
- Kann er sich mit allen, was ich oben erzählt habe, sich auf  das Einspruchseinbürgerungsgesetz (§ 10 StaatG.) berufen, um sich einbürgern lassen?
- Wenn nein, was sollte er als Bedingungen noch erfüllen,um diese Schritt machen zu können.
Vielen Dank für euere zahlreiche und rasche Antworten.
Danke und Lg  Zwinkernd

Dodolida
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schweitzer
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Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


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***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
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Mecklenburg-Vorpommern
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #1 - 17.08.2011 um 15:50:25
 
Ich gehe mal davon aus, dass der Freund in NRW wohnt. Dann ist eine Ansprucheinbürgerung möglich, weil in NRW die Studienzeiten mit angerechnet werden auf die notwenigen mindestens 8 Jahre rechtmäßigen Aufenthalts. -

Bei der Anspruchseinbürgerung nach § 10 StAG kommt es hinsichtlich der Lebenunterhaltssicherung nur darauf an, dass der Freund nicht tatsächlich Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) bezieht.

Da er offenbar kein Hartz IV bekommt, ist insoweit alles in Ordnung.

Bekäme er Hartz IV wäöre das für die Anspruchseinbürgerung auch nicht schädlich, wenn zugleich er nachweisen kann, dass er seine Arbeitslosigkeit nicht selbst verschuldet hat (verhaltensbedingte Kündigung) und dass er sich forwährend und engagiert bemüht hat und bemüht, eine Arbeit zu finden, mit der er seinen Lebensunterhalt sichern kann.


=schweitzer=
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dodolida
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerung mit dem Ferienverdienstnachweis möglich?
Antwort #2 - 17.08.2011 um 16:50:03
 
Danke Schweitzer für deine rasche Antwort,
Der Freund wohnt in Nordhessen und seine EBH muss sicherlich zu Kassel gehören.
Wie ich auf ihre Nachricht mitbekomme,es ist mit dem Ferienverdiesntnachweis möglich, sich einbürgern zu lassen. Stimmt das?
Vielen Dank für die Bestätigung.
Lg Zwinkernd

Dodolida
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 17.08.2011 um 17:45:39
 
Wie gesagt, er braucht keinen Verdienstnachweis, sondern darf kein Hartz-IV bekommen.

Ob allerdings eine Einbürgerung in Hessen möglich ist, müsste er die Einbürgerungsbehörde fragen. In Hessen wird die Studienzeit nicht überall angerechnet.
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dodolida
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Erfahrungen mit der Einbürgerung in Osthessen (Bezirkpräsidium Kassel)
Antwort #4 - 18.08.2011 um 17:30:55
 
Hallo Liebe Experten,
ich habe bezüglich der Einbürgerung noch eine Frage. Ich hoffe hier, jemanden oder Leute zu finden, die mir die richtigen  Antworten geben können.
Eigentlich möchte ich wissen, ob jemand hier schon eine Erfahrung mit der Einbürgerung in Osthessen (Bezirkpräsidium Kassel) gemacht hat. Ob sie dorthin die Studienzeiten für die Einbürgerung ganz oder nur zur Hälfte dafür anrechnen.
Ich würden mich sehr über Ihre rasche und zahlreiche Antworten freuen. Danke !!!
Mit freundlichen Grüßen

Dodolida
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung mit dem Ferienverdienstnachweis möglich?
Antwort #5 - 18.08.2011 um 19:22:40
 
dodolida schrieb am 18.08.2011 um 17:30:55:
Eigentlich möchte ich wissen, ob jemand hier schon eine Erfahrung mit der Einbürgerung in Osthessen (Bezirkpräsidium Kassel) gemacht hat. Ob sie dorthin die Studienzeiten für die Einbürgerung ganz oder nur zur Hälfte dafür anrechnen.

Warum fragst Du nicht selber dort nach (ein Telefonanruf genügt), dann hast Du gleich die zutreffende Antwort aus 1.Hand ?
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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