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Straftat und Einbürgerung (Gelesen: 1.057 mal)
swisshansa10
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i4a rocks!


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23.07.2011 um 12:53:38
 
Hallo zusammen,

ich habe neulich eine Rechnung i.d.H von 180 € von ein Handwerker erhalten und geht um eine Leistung er m.E. nicht erbracht hat. Ich wollte ein Reparatur und er hat dafuer mein Haus besucht und ein Angebot gemacht den ich wegen Kosten abgelehnt und er mich nie gesagt hat das ein Angebot kosten wird. Wenn ich seine Rechnung zurueckweise und er mich vor dem Gericht zieht, wird dass irgendwie meine Chance fuer eine moegliche Einbuergerung (wegen Straftat) verschlechtert?

Straftat ist nur wegen Kriminelle Sachen oder auch Zivile Themen wie unbezahlte Rechnung ?

Waere sehr dankbar wenn jemand mich hier erleuchtert.
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reinhard
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Antwort #1 - 23.07.2011 um 13:12:02
 
Nein, Dein (ziviler) Streit um eine Handwerkerrechnung interessiert die Einbürgerungsbehörde rein gar nicht.
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swisshansa10
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Antwort #2 - 23.07.2011 um 17:56:24
 
Vielen Dank, Reinhard.

Bin jetzt beruhigt und will dann weiterhin gegen eine unrechtgefertigte  Rechnung kaempfen.
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