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Einbürgerung mit Harz 4 (Gelesen: 1.227 mal)
ram
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Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: gorkhali
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerung mit Harz 4
20.07.2011 um 14:26:02
 
- seit 2000 in Deutschland
- Niederlassungserlaubnis
- 3 Jahre Arbeit
- 5 Jahre Selbständig
- seit Nov. 2010 Arbeitslos Harz 4

Hi,
ich habe letze Jahre, wenn ich war selbständig Einbürgerung beantragt und Regieungspräsident Darmstadt hat B1 Zeugnis  und Einbürgerung Test verlangt aber dass hatte ich nicht.
Momentan habe ich keine Arbeit so habe ich Deutsche Sprache studiert und habe ich B1 und die Einbürgerungstest bestanden und letze Monate habe ich die Zeugnis  Regierungspräsident Darmstadt geschickt.
Nun verlangt meine Einkommen nachweis aber jetzt bin ich arbeitslos.
Letze Jahre wäre kein Problem ich könne die Steuerbescheide zeigen  aber jetzt bekomme ich sozial Geld. Ich denke 99% gibt es keine Chance ohne Arbeit und wird ablehnen. Wenn Ablehnen kann ich wieder Antragen?
Ich brauche ihre Hilfe,
Soll ich jetzt die Bescheid von  Jobcenter schicken oder neu Arbeit suchen und später schicken.
Was soll ich machen?

Ich danke für eure Rat.

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schweitzer
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Beiträge: 9.269

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Mecklenburg-Vorpommern
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung mit Harz 4
Antwort #1 - 20.07.2011 um 15:21:05
 
ram schrieb am 20.07.2011 um 14:26:02:
Was soll ich machen?


Du musst der EBH mitteilen, dass Du nach wie vor keine Arbeit hast. Du kannst und solltest aber auch mitteilen, was Du in der Zeit getan hast, seitdem Du  arbeitslos bist. - Vor allem solltest Du versuchen zu belegen, wann, wie, wo und wie oft Du Dich bemüht hast, wieder eine Arbeit zu bekommen.

Wenn Du unverschuldet Deine Arbeit verloren hast und derartige Nachweise hinreichend bringen kannst, kannst Du, da die Einbürgerung offenbar nach § 10 StAG erfolgt, (Anspruchseinbürgerung) auch ohne hinreichende Sicherung des LU eingebürgert werden.

Das ist aber eine einzelfallbezogen zu treffende Entscheidung Deiner EBH.

Möglich wäre ggf. auch, die Antragsbearbeitung etwas "auszusetzen" und, wenn Du in absehbarer Zeit wieder eine Arbeit hast, "fortzusetzen".

Aber auch das wäre eine einzelfallbezogen zu klärende Sache.


=schweitzer=
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